Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Moderator: Verwaltung
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Ist denn gar kein Verwaltungsgericht in Deutschland zu finden, welches bereit ist, eine Vorlage an das BVerfG zu starten?!
- Tibor
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Warum sollte sich ein VG diese Mühe machen, wenn dann aus Karlsruhe ne Unzulässigkeitsklatsche droht, weil sich die Kammer nicht eingehend genug mit den Beschlüssen von Annodazumal auseinander gesetzt hat (vgl 2 BvL 2/09)?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
In der Tat, Karlsruhe ist oft recht ruppig mit Richtervorlegern und in einem arkanen Rechtsgebiet wie dem Rundfunkgebührenrecht braucht es Mut, um da was nach Karlsruhe zu schicken.
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Re: Rundfunkgebühren für
Die Vorlage macht viel Arbeit und der Ausgang ist ungewiss. Soll das etwa heißen, dass ab sofort keine Vorlagen an das BVerfG erfolgen sollen?Tibor hat geschrieben:Warum sollte sich ein VG diese Mühe machen, wenn dann aus Karlsruhe ne Unzulässigkeitsklatsche droht, weil sich die Kammer nicht eingehend genug mit den Beschlüssen von Annodazumal auseinander gesetzt hat (vgl 2 BvL 2/09)?
- Tibor
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Das VG muss ja nicht vorlegen. Nur Bundesgerichte müssen auch mit dem Unzulässigkeitsverdikt umgehen können.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Ant-Man: solange die Fachgerichte zur Überzeugung gelangen, dass die Ausgestaltung des Rundfunkbeitragsrechts verfassungsgemäß ist, stellt sich schlicht die Frage einer Vorlage nicht.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Jedes Gericht muss vorlegen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Norm überzeugt ist. Art. 100 GG enthält andere Vorgaben als Art. 267 AEUV. Der springende Punkt ist, was der Duschgriff sagt.Tibor hat geschrieben:Das VG muss ja nicht vorlegen. Nur Bundesgerichte müssen auch mit dem Unzulässigkeitsverdikt umgehen können.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Eben, ein guter Richter kann alles begründen.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Was der Duschgriff sagt, kann aber nach Meinung einiger Diskutanten hier nicht sein und schon gar nicht richtig und das muss einem jeden anständigen Rechtsanwender sofort ins Auge springen.Flanke hat geschrieben:Jedes Gericht muss vorlegen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Norm überzeugt ist. Art. 100 GG enthält andere Vorgaben als Art. 267 AEUV. Der springende Punkt ist, was der Duschgriff sagt.Tibor hat geschrieben:Das VG muss ja nicht vorlegen. Nur Bundesgerichte müssen auch mit dem Unzulässigkeitsverdikt umgehen können.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Das streite ich auch gar nicht ab. Allerdings schließe ich es nicht aus, dass ein Gericht zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat, jedoch von einer Vorlage an das BVerfG aufgrund des erheblichen Begründungsaufwands mit unsicheren Erfolgsaussichten absieht.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ant-Man: solange die Fachgerichte zur Überzeugung gelangen, dass die Ausgestaltung des Rundfunkbeitragsrechts verfassungsgemäß ist, stellt sich schlicht die Frage einer Vorlage nicht.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Eben. Zweifel --> keine Vorlagepflicht. Und ein fauler Richter kann leicht aus einer Überzeugung nur einen Zweifel machen und die Sache nach oben eskalieren lassen.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Nun sind solche richterpsychologische Erwägungen so wohlfeil wie müßig.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Das gilt aber für den Bundesrichter genauso. Es gibt nach Art. 100 GG keine gesteigerte Vorlagepflicht für Bundesgerichte. (Unter anderem) darin liegt der Unterschied zu Art. 267 AEUV. Darum kann ich diese Aussage:Tibor hat geschrieben:Eben. Zweifel --> keine Vorlagepflicht. Und ein fauler Richter kann leicht aus einer Überzeugung nur einen Zweifel machen und die Sache nach oben eskalieren lassen.
immer noch nicht nachvollziehen.Tibor hat geschrieben:Das VG muss ja nicht vorlegen. Nur Bundesgerichte müssen auch mit dem Unzulässigkeitsverdikt umgehen können.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Nunja, beim Bundesgericht liegt die Neigung, eine Vorlage nicht zu machen, eben eher fern, weil es eben keine weitere Instanz gibt.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Ich habe mich unglücklich ausgedrückt, aber du deutest es schon an: Der Richter ist vermutlich von der Verfassungswidrigkeit überzeugt, startet aber aus den bisher genannten Gründen bewusst keine Vorlage an das BVerfG. Beweisen kann man die (wahre) Haltung des Richters natürlich nicht, aber ich schließe es nicht aus, dass für manchen Richtern das ganze Thema ein zu heißes Eisen ist und sie die Verantwortung auf die nächsthöheren Instanzen abschieben ("Irgendein Verwaltungsgericht wird die Sache ja schon vorlegen").Tibor hat geschrieben:Eben. Zweifel --> keine Vorlagepflicht. Und ein fauler Richter kann leicht aus einer Überzeugung nur einen Zweifel machen und die Sache nach oben eskalieren lassen.