Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Amtsschimmel
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Amtsschimmel »

Honigkuchenpferd hat geschrieben: Dienstag 24. Juli 2018, 12:23 Zu den Gehältern: Wer im öffentlichen Dienst (im allerweitesten Sinne) beschäftigt ist, trägt keinerlei unternehmerisches Risiko, nicht einmal mittelbar. Schon deshalb kann man das mE nicht vergleichen. Hinzu kommt, dass es eine persönliche Ehre ist, als Minister, Kanzler, Verfassungsrichter usw tätig zu sein. Die bisherige Besoldung/Vergütung scheint mir allemal einen angemessenen Lebensunterhalt sicherzustellen, mehr bedarf es nicht.
Mit derselben Argumentation kann man solche Gehälter auch für Konzernchefs begründen, denn es ist ja "eine Ehre", für Mercedes-Benz zu arbeiten oder wie soll man das verstehen? Mal abgesehen davon, dass einen das nicht vorhandene unternehmerische Risiko nicht von der Verantwortlichkeit als solche frei macht. Einen Manager erwarten halt keine Disziplinarverfahren und er kann auch keine Amtsdelikte begehen...
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famulus
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von famulus »

"Keinerlei" ist halt auch Quatsch. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann ich auch im öffentlichen Dienst für jede unternehmerische Fehlentscheidung unmittelbar einstehen müssen oder etwa nicht?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das ist nicht das unternehmerische Risiko, das ich gemeint habe. Der Staat geht nicht pleite. Natürlich kann ich bei Pflichtverstößen haften, irgendeiner Haftung unterliegt man immer (wobei es interessant wäre, ob hier jemand auch nur einen Fall nennen kann, in dem ein Intendant oder meinetwegen auch ein Minister persönlich in die Haftung genommen worden wäre).
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Amtsschimmel hat geschrieben: Dienstag 24. Juli 2018, 20:33Mit derselben Argumentation kann man solche Gehälter auch für Konzernchefs begründen, denn es ist ja "eine Ehre", für Mercedes-Benz zu arbeiten oder wie soll man das verstehen? Mal abgesehen davon, dass einen das nicht vorhandene unternehmerische Risiko nicht von der Verantwortlichkeit als solche frei macht. Einen Manager erwarten halt keine Disziplinarverfahren und er kann auch keine Amtsdelikte begehen...
Es sollte schon so etwas wie ein Amtsethos bzw besonderes Amtsverständnis geben. Natürlich ist es etwas anderes und sollte mit ganz anderen Motiven verbunden sein, ob man Konzernchef bei Mercedes oder Bundesminister wird.

De facto werden Beamte durch das Disziplinarverfahren übrigens ähnlich, teils sogar besser gestellt als Arbeitnehmer (im Hinblick auf Minister und Intendanten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist dieser Einwand zudem unbehelflich, weil sie dem Disziplinarrecht nicht unterliegen). Und die strafrechtliche Haftung von Managern in der freien Wirtschaft dürfte, näher besehen, weitreichender sein als die irgendeines Ministers, weil nämlich gegen Erstere insbesondere § 266 StGB in Stellung gebracht wird, gegen Letztere nicht.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Amtsschimmel »

Honigkuchenpferd hat geschrieben: Dienstag 24. Juli 2018, 22:29 Es sollte schon so etwas wie ein Amtsethos bzw besonderes Amtsverständnis geben. Natürlich ist es etwas anderes und sollte mit ganz anderen Motiven verbunden sein, ob man Konzernchef bei Mercedes oder Bundesminister wird.

De facto werden Beamte durch das Disziplinarverfahren übrigens ähnlich, teils sogar besser gestellt als Arbeitnehmer (im Hinblick auf Minister und Intendanten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist dieser Einwand zudem unbehelflich, weil sie dem Disziplinarrecht nicht unterliegen). Und die strafrechtliche Haftung von Managern in der freien Wirtschaft dürfte, näher besehen, weitreichender sein als die irgendeines Ministers, weil nämlich gegen Erstere insbesondere § 266 StGB in Stellung gebracht wird, gegen Letztere nicht.
In Zeiten, in denen der öffentliche Dienst um jeden Nachwuchs kämpfen muss, kann man mit "Amtsethos" und ähnlichen Dingen leider niemanden mehr dafür begeistern, sich schlecht bezahlen zu lassen. Inwiefern ein Disziplinarverfahren übrigens eine Besserstellung sein soll, ist mehr als fragwürdig - Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge oder die Entfernung aus dem Dienst wiegen schlimmer als die Maßnahmen, die einen bei privatrechtlichen Verträgen erwarten. § 266 StGB gilt übrigens genauso für den öffentlichen Dienst.
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Schnitte
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Schnitte »

Mir schwant, dass selbst dieser Thread nunmehr drauf und dran ist, in Richtung des Dauerbrenner-Lieblingsthemas "Angemessenheit der Beamten-/Richterbesoldung" zu entgleiten.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Amtsschimmel hat geschrieben: Donnerstag 26. Juli 2018, 16:29In Zeiten, in denen der öffentliche Dienst um jeden Nachwuchs kämpfen muss, kann man mit "Amtsethos" und ähnlichen Dingen leider niemanden mehr dafür begeistern, sich schlecht bezahlen zu lassen.
Man kann keineswegs überall von einem Mangel an Bewerbern sprechen. Zudem ging es oben ausdrücklich um einen kleinen Ausschnitt aus dem öffentlichen Dienst, in dem sicherlich nicht schlecht gezahlt wird - es sei denn, man verlangt, dass Minister Zuwendungen in gleicher Höhe erhalten wie Wirtschaftsbosse. Darüber hinaus würde ich auch sonst darauf bestehen, dass ein "Amtsethos" gerade bei Spitzenämtern relevant ist.
Inwiefern ein Disziplinarverfahren übrigens eine Besserstellung sein soll, ist mehr als fragwürdig - Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge oder die Entfernung aus dem Dienst wiegen schlimmer als die Maßnahmen, die einen bei privatrechtlichen Verträgen erwarten.
Arbeitnehmer können dafür abgemahnt und gekündigt werden. Unter Umständen müssen sie auch ein Mankogeld oder eine Vertragsstrafe zahlen. Das Disziplinarverfahren ist gerade im Hinblick auf die Beendigung des Dienstverhältnisses bei näherer Betrachtung sehr wohl eine Besserstellung, die auch auf der Hand liegt, weil das Beamtenverhältnis sie gerade beabsichtigt: Ich kann einem Beamten nicht einfach kündigen, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kann lediglich durch ein Gericht erfolgen. Gewöhnliche Arbeitnehmer müssten gegen ihre Kündigung hingegen selbst vor den Arbeitsgerichten klagen und tragen dabei sogar das Risiko der materiellen Präklusion nach dem KSchG. Im Einzelnen ließe sich die Liste verlängern.
§ 266 StGB gilt übrigens genauso für den öffentlichen Dienst.
De facto ist das - wie oben ausgeführt - mitnichten der Fall. Während § 266 StGB in der freien Wirtschaft ein durchaus nicht zu unterschätzendes Risiko für Manager sein kann, ist das im öffentlichen Dienst - gerade auf vergleichbarer Ebene - nicht ansatzweise der Fall. An welche Beispielsfälle denkst du denn?
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JS
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

Ara hat geschrieben: Montag 23. Juli 2018, 09:42
Schnitte hat geschrieben: Montag 23. Juli 2018, 09:19
Ara hat geschrieben: Sonntag 22. Juli 2018, 16:34 Interessant wäre die Frage "Für wie kompetent halten sie die Bevölkerung, um über die Frage zu entscheiden, ob ein öffentlich recht finanziert Rundfunk sinnvoll ist oder nicht?"
Dieses Argument ist immer gefährklich. IMMER. Sie läuft auf nichts anderes hinaus als darauf, dass sich eine selbsternannte Elite selbst für kompetent erklärt, eine Frage zu entscheiden, unter Ausschluss der übirgen Bevölkerung. Dieses Argument ist die Antithese der Demokratie.
Nein dieses Argument ist Kernthese des modernen Demokratieverständnisses. Es ist gerade keine Diktatur der Mehrheit. Das vergisst man heute gerne mal, aber gerade der Minderheitenschutz ist ein Kernelement der modernen Demokratie.
Ja, Demokratie ist keine Diktatur der Mehrheit und Minderheitenschutz ist unverzichtbar.

Noch wichtiger ist aber, dass Demokratie keine Diktatur einer Minderheit ist. Einer mächtigen Minderheit, die schon weiß, was richtig ist. Derartiges ist die Antithese der Demokratie, Schnitte hat recht.
Ara hat geschrieben: Montag 23. Juli 2018, 09:42 Von daher bin ich weder ein großer Fan von direkten Volksbefragungen noch von Wahlen allgemein. Ich denke Wahlen funktionieren in der heutigen Zeit nicht mehr richtig. Eine Volkskammer besetzt mit zufällig ausgewählten Bürgern würde der Demokratie denke ich deutlich besser helfen, als die heutigen Wahlen.
Das kannst du so sehen. Allerdings entspricht deine Vorstellung nicht Art. 20 Abs. 2 GG, demzufolge alle Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen vom Volk ausgeht. Dieser Grundsatz unterliegt bekanntlich der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG und könnte nur in einer neuen, vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossenen Verfassung (Art. 146 GG) anders geregelt werden. Dazu würde es also das "unfähige" Volk brauchen.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Schlussanträge von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona:

https://www.juris.de/jportal/portal/t/d ... hricht.jsp
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Bedauerlich, es wäre eine gute Tat, diesen Mist übers Europarecht zu kippen.
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famulus
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von famulus »

:alright
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von surcam »

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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

War ja klar, dass die Eurokraten der Lügenkresse den Rücken stärken! :-w [-o< [-X ::roll: #-o
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von marga »

Ant-Man hat geschrieben: Donnerstag 28. März 2019, 18:33 Vorlage des BVerwG an den EuGH:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... e-an-eugh/
Ah, jetzt ja, hat ja lange gedauert, dass das Thema "Schickschuld" höchstrichterlich geklärt wird.

Nach längerer Pause, hier wieder online, sorry and hope for understanding? \:D/
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