Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Ant-Man
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am 18. Juli um 10.00 Uhr
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JS
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Samstag 7. April 2018, 16:49
JS hat geschrieben:Stand 01.02.2018 waren laut BVerfG 160 Verfassungsbeschwerden zum Thema Rundfunkbeitrag anhängig (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/ ... #msg166375)./
Da sind aber mannigfaltige Reichsbürgerausbrüche inkludiert. Inklusive sonstiger psychotischer Krankheiten.
Ich frage mich, auf welcher Grundlage du zu so einer Aussage kommst. Mir ist kein einziges Gerichtsverfahren bekannt, in dem gegen den Rundfunkbeitrag vorgebracht wurde, die Bundesrepublik Deutschland existiere (als Staat) nicht. Das schließt nicht aus, dass es das vereinzelt gab, aber wenn es "mannigfaltige Reichsbürgerausbrüche" gegeben hätte, hätte mir das kaum entgehen können.

In dieser nicht mehr ganz aktuellen Tabelle mit Stand 14.05.2017 kann man den Verfahrensverlauf zahlreicher Verfahren, die zu einer Verfassungsbeschwerde geführt haben, nachvollziehen. Es sind viele Gerichtsentscheidungen verlinkt:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/ ... 1U/pubhtml

Soweit ersichtlich wurde noch nicht mal gegen alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde erhoben. Meines Erachtens ist die Zahl der Verfassungsbeschwerden sogar relativ klein.
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JS
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

Hier findet sich ein von Besuchern der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts angefertigtes, recht detailliertes Protokoll dieser Verhandlung: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/ ... #msg175437
JS hat geschrieben: Samstag 7. April 2018, 14:50 Erfreulicherweise wird es dank des LG Tübingen auch eine Entscheidung des EuGH zu Rundfunkbeitragsfragen geben:
https://online-boykott.de/ablage/201708 ... chluss.pdf
https://rundfunkbeitragsklage.de/2017/08/lg-tuebingen-beschluss-vorlage-eugh-august2017/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Am 04.07.2018 fand am EuGH mündliche Verhandlung zur Vorlage des LG Tübingen statt.

Hier findet sich der Bericht eines Besuchers der Verhandlung: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/ ... #msg176425

Der Generalanwalt wird am 26. September 2018 seinen Schlussantrag stellen.
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Ant-Man
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Gelöschter Nutzer

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bin gespannt auf die Entscheidung im Volltext, die Pressemitteilung liest sich ja recht apodiktisch. Letztlich vertraue ich aber ohnehin darauf, dass der EuGH den Rundfunkbeitrag kassieren wird - zumindest aus beihilferechtlichen Gründen.
Honigkuchenpferd
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das wäre schön, kann ich mir aber schlecht vorstellen.
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden
Rn 80. Liest sich für mich, offen gesagt, wie ein Witz.
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famulus
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von famulus »

Also ich finde das recht überzeugend. :-k
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Für mich erfüllen mindestens 90% der Programminhalte der Öffentlich-Rechtlichen evident nicht diese Anforderungen. Ganz abgesehen davon, dass es mE einen wirklich paternalistischen Touch hat.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Implizit hat sich das BVerfG übrigens auch zu den Beihilfen verhalten (Rn 145 ff.).
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tikka »

Was erlauben BVerfG???!!!! Gibt es schon ein offizielles Statement der GEZ-Opferverbände?

:D
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Urs Blank
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Urs Blank »

Bitte kein Spott über das heutige Urteil. Das Bundesverfassungsgericht und der ör Rundfunk: Das ist halt EWIGE LIEBE. :love10: Und die sollte respektiert werden. Dazu aktuell die vielfaltssichernde Orientierungshilfe "Rote Rosen", Folge 2691: "Liebe und Enthaltsamkeit":

https://www.youtube.com/watch?v=JsW3Dm-uTN8
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von famulus »

:D
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Schnitte »

Einer der ehernen Grundsätze in der deutschen Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte ist "der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat immer Recht". Von daher: Nicht im Geringsten überraschend.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tikka »

In dem oben verlinkten Anti-GEZ Forum wird jetzt zum bewaffneten Widerstand aufgerufen, alternativ zur AfD Wahl, weil die Wohl für die Abschaffung des "subventionierten Staatspropagandaprogramms" sind.

Was hat das "Kirchhoff-Kartell" da bloß wieder angerichtet. Jihad auf deutschem Boden...

:alright

auch diese schockierende Erkenntnis wird verbreitet:
Aha, in Familien von gut bezahlten Verfassungsrichtern gibt es diverse Zweitwohnungs-Nutzer.
Die Reichsten werden entlastet, die Leute mit ausreichend viel Geld für Zweitwohnungen,
die 4 Millionen Ärmsten und Allein-Haushalte und 1,5 Millionen finanzknappe alleinerziehende Mütter müssen die Reichen im Land - beispielsweise die Familien von Verfassungsrichtern - weiterhin subventionieren.
Absolut illegale "Umverteilung von unten nach oben".

Mit diesem Entscheid hat das Bundesverfassungsgericht in der Bürgermeinung seine Waterloo-Niederlage selber geschaffen.
Die AfD darf jubeln. Ihr Thema wurde ihr belassen und das ist gut für 2 bis 4 Prozent der Wählerstimmen.
Dazu diente die GEZ von Anfang an. Die Bonzen wollten sich von den alleinerziehenden Müttern einfach ihre Zweitwohnung finanzieren lassen. Eine jahrzehntelang sorgfältig vorbereitete Falle die beinahe unbemerkt zugeschnappt hätte. =D>
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Urs Blank
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Urs Blank »

Tikka hat geschrieben: Mittwoch 18. Juli 2018, 15:08 In dem oben verlinkten Anti-GEZ Forum wird jetzt zum bewaffneten Widerstand aufgerufen, alternativ zur AfD Wahl, weil die Wohl für die Abschaffung des "subventionierten Staatspropagandaprogramms" sind.

Was hat das "Kirchhoff-Kartell" da bloß wieder angerichtet. Jihad auf deutschem Boden...
Das ist natürlich fraglos grober Unsinn. Man kann allerdings Kritik am ör Rundfunk und am Rundfunkbeitrag auch dadurch delegitimieren, dass man sie zur ausschließlichen Domäne irgendwelcher Reichsbürger oder sonstiger Spinner erklärt.

Tatsächlich hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe namhafter Juristen Zweifel an der Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem Grundgesetz angemeldet, und dies aus einer Vielzahl von Gründen (nur ein Beispiel: Korioth u. a., DStR 2013, 833). Umso mehr erstaunt es, dass das heutige Urteil trotz dieser gut vertretbaren Gegenposition offenbar einstimmig (?) ergangen ist. Und dass sich das Gericht nicht einmal die Mühe macht, die Vertreter der Gegenposition namentlich zu benennen bzw. zu zitieren, ganz so, als gäbe es keinen rechtswissenschaftlichen Diskurs zu der Frage.

Und die gesellschaftliche und politische Kritik am ör Rundfunk ist derzeit ebenfalls relativ massiv, ohne dass sich dies in der Entscheidung des Gerichts niederschlägt. Stattdessen finden wir (z. B. in der hier schon zitierten Rn. 80 des Urteils) naiv wirkende verfassungsrechtliche Erbauungsliteratur, bei der völlig unklar bleibt, ob das Gericht die empirische Realität beschreiben will oder eine Erwartung an den ör Rundfunk formuliert.
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