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Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Montag 16. Januar 2012, 20:10
von hlubenow
Hallo,

leider hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Urteilen vom 20.10.2010 (Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09) die Rundfunkgebühr für sog. "Internetcomputer" bestätigt.
Die Urteile sind in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig (Verwaister Link http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/ automatisch entfernt).
Laut dejure, dort "Verfahrensgang", sind gegen die Entscheidungen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, Az. 1 BvR 199/11 und 1 BvR 447/11.
Weiß jemand schon Genaueres darüber?
Zeitlich müßte das Bundesverfassungsgericht ja bald zu einer Entscheidung kommen. Dürfte interessant werden.
Auch im Hinblick auf die sog. "Haushaltsabgabe" ab 2013, nach der einfach jeder zahlen muß, auch wenn er gar keinen Fernseher, Radio, Computer oder sonstwas hat. Also auch Robinson Crusoe z.B.. Allmählich machen die staatlichen Einrichtungen ja mit einem was sie wollen. Das kann man nicht mehr hinnehmen.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Montag 16. Januar 2012, 20:32
von Einwendungsduschgriff
hlubenow hat geschrieben:Die Urteile sind in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig (Verwaister Link http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/ automatisch entfernt).
Das ist sicherlich Kritik, das bekommt man aber anderswo bei Bedarf deutlich substantiierter.
Zeitlich müßte das Bundesverfassungsgericht ja bald zu einer Entscheidung kommen.
Wieso gehst Du davon aus?

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Montag 16. Januar 2012, 20:38
von hlubenow
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
hlubenow hat geschrieben:Die Urteile sind in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig (Verwaister Link http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/ automatisch entfernt).
Das ist sicherlich Kritik, das bekommt man aber anderswo bei Bedarf deutlich substantiierter.
Schon, dies hier ist aber für lau und von zuhause. :)
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Zeitlich müßte das Bundesverfassungsgericht ja bald zu einer Entscheidung kommen.
Wieso gehst Du davon aus?
Na ja, die angegriffene Entscheidung ist ja schon von 2010. Wie lange will das BVerfG denn darauf sitzen, bevor es sich äußert? :D

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Montag 16. Januar 2012, 20:50
von Olli
In den kommenden Tagen müsste doch irgendwann die Jahresvorschau für 2012 kommen. Vielleicht ist da was drin.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Montag 16. Januar 2012, 22:26
von Ara
Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2012, 10:59
von markus87
Ara hat geschrieben:Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?
Kann ich mir nicht vorstellen, denn für die Beschwerdeführer wird es ja um in der Vergangenheit und gegenwärtig gezahlte Abgaben gehen.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Mittwoch 18. Januar 2012, 02:03
von hlubenow
markus87 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?
Kann ich mir nicht vorstellen, denn für die Beschwerdeführer wird es ja um in der Vergangenheit und gegenwärtig gezahlte Abgaben gehen.
Das stimmt. Ein wenig hat sich die Bedeutung der Verfahren aber schon reduziert, da es nicht mehr um die Beitragspflicht bis zum Sanktnimmerleinstag geht.

Allerdings hatte ich mir auch gedacht, daß das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vielleicht schon etwas dazu andeuten könnte, was es von der kommenden Haushaltsabgabe hält.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Donnerstag 29. März 2012, 17:23
von hlubenow
Olli hat geschrieben:In den kommenden Tagen müsste doch irgendwann die Jahresvorschau für 2012 kommen. Vielleicht ist da was drin.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2012.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Also, ich finde da nix. Aber es handelt sich dort ja um
... Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2012 unter anderem zu entscheiden.
Sollte man die Frage für zu unbedeutend halten, um sie dort zu erwähnen? Oder will man das Jahr bis zur Einführung der sog. "Haushaltsabgabe" einfach verstreichen lassen? :-k

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Samstag 31. März 2012, 14:41
von Swann
markus87 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?
Kann ich mir nicht vorstellen, denn für die Beschwerdeführer wird es ja um in der Vergangenheit und gegenwärtig gezahlte Abgaben gehen.
Das RSB fehlt nicht, aber die Voraussetzungen des § 93a II BVerfGG liegen dann nicht mehr vor.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Samstag 31. März 2012, 15:41
von markus87
Swann hat geschrieben:
markus87 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Hat sich das Rechtsschutzbedürfnis nicht eh erledigt, wenn die Haushaltsabgabe kommt?
Kann ich mir nicht vorstellen, denn für die Beschwerdeführer wird es ja um in der Vergangenheit und gegenwärtig gezahlte Abgaben gehen.
Das RSB fehlt nicht, aber die Voraussetzungen des § 93a II BVerfGG liegen dann nicht mehr vor.
Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber wurde sie nicht längst zur Entscheidung angenommen?

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Samstag 31. März 2012, 16:36
von Swann
Woraus geht das hervor?

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Dienstag 2. Oktober 2012, 12:44
von Einwendungsduschgriff

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Samstag 20. Oktober 2012, 23:53
von hlubenow
@Einwendungsduschgriff: Deine Signatur bewahrheitet sich hier leider sehr.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Montag 22. Oktober 2012, 19:32
von ElGraf
hlubenow hat geschrieben:@Einwendungsduschgriff: Deine Signatur bewahrheitet sich hier leider sehr.
Warum? Weil Du die paar Mark fünzig für öffentlich-rechtliche Medien nicht ausgeben mochtest?

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Samstag 3. November 2012, 14:09
von JS
BVerfG hat geschrieben:Bei der Rundfunkgebühr handelt es sich nicht um eine voraussetzungslose Steuer zur Finanzierung des Gemeinwesens, sondern um eine Vorzugslast. Denn sie ist für eine Begünstigung durch eine Leistung der Rundfunkanstalten zu zahlen, indem sie an den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wird
Die ab 2013 geltende "Haushaltsabgabe" wird man so nicht mehr begründen können.