Wieso? Zahlst Du auf unberechtigte Forderungen, nur weil sie nicht allzuhoch sind? Was ist das denn für'ne Logik? Unberechtigt u.a. deshalb.ElGraf hat geschrieben:Warum? Weil Du die paar Mark fünzig für öffentlich-rechtliche Medien nicht ausgeben mochtest?hlubenow hat geschrieben:@Einwendungsduschgriff: Deine Signatur bewahrheitet sich hier leider sehr.
Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Die GEZ und die Rundfunkanstalten sind ziemlich große Einrichtungen (des öffentlichen Rechts). Für die neue Regelung sind erhebliche Umstellungen erforderlich. Ich habe z.B. auch eine Broschüre darüber erhalten, die in viel tausendfacher Auflage gedruckt und versandt worden sein dürfte.JS hat geschrieben:Die ab 2013 geltende "Haushaltsabgabe" wird man so nicht mehr begründen können.BVerfG hat geschrieben:Bei der Rundfunkgebühr handelt es sich nicht um eine voraussetzungslose Steuer zur Finanzierung des Gemeinwesens, sondern um eine Vorzugslast. Denn sie ist für eine Begünstigung durch eine Leistung der Rundfunkanstalten zu zahlen, indem sie an den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wird
Bei einer mit so heißer Nadel gestrickten Regelung wie der Haushaltsabgabe (die Rundfunkanstalten wollen hier Geld von Leuten, die gar kein Rundfunkgerät haben, die also gar keinen Nutzen durch den tollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben), die so große Umstellungen in der Verwaltung erfordert, kann ich mir nicht vorstellen, daß man die zu erwartenden Klageverfahren abwartet und sich dann erst nach Jahren von einer Entscheidung des BVerfG überraschen läßt.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Wer hat denn schon wirklich überhaupt kein Rundfunkgerät, wenn man hier internetfähige Computer hinzurechnet? Jedenfalls bei den Privathaushalten dürfte es hier in der Praxis doch höchstens um ein absolutes Minderheitenproblem gehen.hlubenow hat geschrieben: Bei einer mit so heißer Nadel gestrickten Regelung wie der Haushaltsabgabe (die Rundfunkanstalten wollen hier Geld von Leuten, die gar kein Rundfunkgerät haben, die also gar keinen Nutzen durch den tollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben), die so große Umstellungen in der Verwaltung erfordert, kann ich mir nicht vorstellen, daß man die zu erwartenden Klageverfahren abwartet und sich dann erst nach Jahren von einer Entscheidung des BVerfG überraschen läßt.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
WIRKLICH ernsthaft beschäftigt hast Du Dich mit der Thematik aber nicht, oder?hlubenow hat geschrieben:Wieso? Zahlst Du auf unberechtigte Forderungen, nur weil sie nicht allzuhoch sind? Was ist das denn für'ne Logik? Unberechtigt u.a. deshalb.ElGraf hat geschrieben:Warum? Weil Du die paar Mark fünzig für öffentlich-rechtliche Medien nicht ausgeben mochtest?hlubenow hat geschrieben:@Einwendungsduschgriff: Deine Signatur bewahrheitet sich hier leider sehr.
Abseits der (rein) rechtlichen Diskussion ist doch auch noch die Frage, ob sich eine Gesellschaft öffentlich-rechtliche Medien leisten sollte. Wenn man das bejaht, muss man sich eben auch um deren Finanzierung Gedanken machen. Was dann dabei rauskommt, kann man im Detail kritisieren.
Also nochmal: Du (und damit meine ich Dich als Staatsbürger) möchtest also Dir (als Staatsbürger) öffentlich-rechtliche Medien nicht leisten? Wenn das so ist, ist das Dein gutes Recht, aber der Konsequenzen solltest Du Dir dann auch bewusst sein.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Ja ja, alles ist furchtbar wichtig:ElGraf hat geschrieben:WIRKLICH ernsthaft beschäftigt hast Du Dich mit der Thematik aber nicht, oder?hlubenow hat geschrieben:Wieso? Zahlst Du auf unberechtigte Forderungen, nur weil sie nicht allzuhoch sind? Was ist das denn für'ne Logik? Unberechtigt u.a. deshalb.ElGraf hat geschrieben:Warum? Weil Du die paar Mark fünzig für öffentlich-rechtliche Medien nicht ausgeben mochtest?hlubenow hat geschrieben:@Einwendungsduschgriff: Deine Signatur bewahrheitet sich hier leider sehr.
Abseits der (rein) rechtlichen Diskussion ist doch auch noch die Frage, ob sich eine Gesellschaft öffentlich-rechtliche Medien leisten sollte. Wenn man das bejaht, muss man sich eben auch um deren Finanzierung Gedanken machen. Was dann dabei rauskommt, kann man im Detail kritisieren.
Also nochmal: Du (und damit meine ich Dich als Staatsbürger) möchtest also Dir (als Staatsbürger) öffentlich-rechtliche Medien nicht leisten? Wenn das so ist, ist das Dein gutes Recht, aber der Konsequenzen solltest Du Dir dann auch bewusst sein.
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- Kindergärten sind wichtig,
- öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtig:
Mit dieser Begründung versucht jetzt jeder unabhängig von den zusätzlichen Steuern Zwangsgebühren zu kassieren, um damit die eigenen Arbeitsplätze abzusichern. Nach unmöglichen Kriterien, einfach von jedem (z.B. Rundfunkgebühren von Leuten, die nicht ein einziges Rundfunkgerät haben, so die Regelung ab 2013), meist ohne ausreichende Härteregelungen.
In meiner Stadt geht das sogar soweit, daß die Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt als WICHTIG angesehen wird , so daß deren Kosten per Zwangsabgabe (ausschließlich) von den Gründstückseigentümern im Innenstadtbereich beigetrieben wird (sog. PACT/BID).
Was sich "eine Gesellschaft leisten sollte" (Zitat), rechtfertigt keine Zwangsabgabe. Entscheidend ist, was sich der Einzelne leisten will und vor allem kann. Er braucht dringend die Freiheit, dies selbst zu entscheiden. Sonst ist bald jeder einzelne in der Gesellschaft (auf gesetzliche Anordnung!) pleite (und kommt dann mit Hartz-IV-Bescheid erstmals in den Genuß der allzu spärlichen Härteregelungen). Damit wäre dann am Ende auch die Gesellschaft selbst pleite. Das ist der völlig falsche Weg. Das ist keine freie Gesellschaft mehr.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Ansatzpunkt ist dann wohl, was mit den Steuern geschehen sollte...
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Re: Rundfunkgebühren für
auf volksmusik und sport kann ich jedenfalls verzichten.Maik84 hat geschrieben:Ansatzpunkt ist dann wohl, was mit den Steuern geschehen sollte...
das leben gibt es auch nicht in light.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Ich meine Steuern, nicht diese Gebühr. Worauf könnten wir also verzichten, wenn wir uns öffentlich-rechtliche Medien grundsätzlich leisten wollen?
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Re: Rundfunkgebühren für
auf sport und volksmusik.Maik84 hat geschrieben:Ich meine Steuern, nicht diese Gebühr. Worauf könnten wir also verzichten, wenn wir uns öffentlich-rechtliche Medien grundsätzlich leisten wollen?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
http://www.einzelhandel.de/index.php/pr ... idrig.html
Kurzfassung Gutachten Prof. Degenhart
Insbesondere wird auf den von mir oben schon angesprochenen Umstand, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Vorzugslast handelt, eingegangen.
Kurzfassung Gutachten Prof. Degenhart
Insbesondere wird auf den von mir oben schon angesprochenen Umstand, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Vorzugslast handelt, eingegangen.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Kirchhof-Gutachten
Überblicksdarstellung auf Telemedicus
Kirchhof selbst bezeichnet auf Seite 53 seines Gutachtens die "Beitragsschuldner" als "Steuerschuldner". Ist ihm wohl durchgerutscht.
Überblicksdarstellung auf Telemedicus
Kirchhof selbst bezeichnet auf Seite 53 seines Gutachtens die "Beitragsschuldner" als "Steuerschuldner". Ist ihm wohl durchgerutscht.
Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe, die viele Millionen Haushalte und Gewerbebetriebe monatlich mit einem Betrag in überschaubarer Höhe belastet. Der Beitrag muss wegen der Vielzahl der Steuerschuldner, der Häufigkeit der (monatlichen) Erhebung und der Geringfügigkeit des jeweils erhobenen Betrages einfach und praktikabel ausgestaltet werden.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Kirchhof war m.E. ohnehin ein ziemlich ungeeigneter Gutachter. Keine Ahnung, was die Verantwortlichen da geritten hat.