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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Samstag 19. März 2016, 13:52
von JS
Hier findet sich eine Mitschrift der mündlichen Urteilsbegründung des BVerwG (erfreulicherweise ist der Bericht tatsächlich neutral gehalten):

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/t ... 946.0.html

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Samstag 19. März 2016, 14:51
von JS
Entscheidung zu Säumniszuschlägen in anderem Zusammenhang:

http://bverwg.de/presse/pressemitteilun ... =2016&nr=2

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Sonntag 20. März 2016, 02:52
von Gelöschter Nutzer
Wer seinen Stammbaum bis vor 1913 nachverfolgen kann, mit Nachweis, und die Ahnen zu dem Zeitpunkt die Staatsbürgerschaft in einem Kaiserlichen Bundesstaat besessen haben, braucht überhaupt keine GEZ zahlen. Nur "Deutsche" müssen sich dem Diktat der 1990 erloschen Verwaltungseinheit auf Zeit "BRD" beugen. Da der Besatzungsstatus nach 55 Jahren aufgehoben wurde mit der Streichung Artikel 23 des GG in Paris, ist alles was die BRD hier tut diktatorischer Faschismus. Kenne deine Rechte. Gültige Gesetze finden sich nur vor 1919 und diese darf der Staatsangehörige eines Kaiserlichen Bundesstaates, das ist man übrigens von Geburt an, oder eben nicht, laut der Notstandsverordnung 1914 dann auch eigenständig durchsetzen, mit der Waffe und Volksgericht. Todesstrafe ist auch gültig, legal. :-w Das Judenimperium sinkt :-({|=

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Sonntag 20. März 2016, 06:51
von famulus
Bleib mit deinem Dünnschiss doch bitte im Kommentarbereich von YouTube.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Sonntag 20. März 2016, 07:46
von Tibor
famulus hat geschrieben:Bleib mit deinem Dünnschiss doch bitte im Kommentarbereich von YouTube.
Hab den User gelöscht.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Sonntag 20. März 2016, 08:22
von famulus
:love3:

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Sonntag 20. März 2016, 11:01
von Pillendreher
Schade, aus ihm hätte man vielleicht einen Doppelagenten machen können.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Dienstag 13. Dezember 2016, 19:32
von Ant-Man
VG Frankfurt, Urt. v. 31.10.2016 - 1 K 2903/15.F und 1 K 1259/16.F zur Verpflichtung zur bargeldlosen Entrichtung der Rundfunkbeiträge

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Mittwoch 14. Dezember 2016, 20:36
von JS
Gegenwärtig sind 39 Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Rundfunkbeitrag beim BVerfG anhängig: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/t ... #msg135781

Wann gab es zuletzt so eine große Zahl Verfassungsbeschwerden zu einem Thema?

Noch der Hinweis auf drei kritische Literaturstimmen zu den Urteilen des BVerwG vom März:

Kämmerer: Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungsteuer? - DStR 2016, 2370
Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe? - NJW 2016, 2535
Winkler: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung - K&R 2016, 478

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 07:22
von thh
JS hat geschrieben:Wann gab es zuletzt so eine große Zahl Verfassungsbeschwerden zu einem Thema?
Das hängt sehr davon ab, ob man auf die Anzahl der Beschwerden oder der Beschwerdeführer (teilweise fünfstellig) abstellt.

Re: Rundfunkgebühren für

Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 15:24
von JS
thh hat geschrieben:
JS hat geschrieben:Wann gab es zuletzt so eine große Zahl Verfassungsbeschwerden zu einem Thema?
Das hängt sehr davon ab, ob man auf die Anzahl der Beschwerden oder der Beschwerdeführer (teilweise fünfstellig) abstellt.
Ich bezog mich entsprechend dem Wortlaut auf die Anzahl der Beschwerden. Eine hohe Beschwerdezahl ist auch viel schwerer zu erreichen als eine hohe Beschwerdeführerzahl. Bei jeder einzelnen Beschwerde ist (wahrscheinlich) der Rechtsweg durchlaufen worden.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Samstag 31. Dezember 2016, 17:07
von JS
https://www.gmx.net/magazine/geld-karriere/rundfunkbeitraege-inkassofirmen-duerfen-frueher-eintreiben-32092428 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Ich frage mich, was diese Geldverschwendung soll. Schreiben von Inkassounternehmen bezüglich des Rundfunkbeitrags können konsequenzlos ignoriert werden. Anderes würde wohl nur gelten, wenn man mit dem LG Tübingen meint, dass zumindest einigen Rundfunkanstalten die öffentlich-rechtliche Zwangsvollstreckung nicht möglich ist.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 02:11
von hlubenow
Volkes Stimme sieht die Sache so:

https://www.youtube.com/watch?v=q9HYAi6qF34

Die "Parallelwertung in der Laiensphäre" gelingt offenbar nicht, das heißt, man mag ja eine juristische Konstruktion für den sog. Rundfunkbeitrag gefunden haben, aber die ist so abgehoben und so weit vom Rechtsgefühl eines Durchschnittsbürgers entfernt, daß sie dem Wahlvolk nicht vermittelt werden kann.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 06:29
von famulus
Wenn man juristische Informationen lediglich über YouTube bezieht, braucht man sich über fehlendes Verständnis nicht zu wundern. Die Recherche erfolgt, was den Rundfunkbeitrag angeht, ja ohnehin allenfalls vom gewünschten Ergebnis her. Die Rundfunkanstalten halten genügend Informationsmaterial bereit - deutlich mehr als sie müssten. Bei sonstigen Abgaben würde man sich auch nicht in dem Maße über die letztendliche Beitreibung empören. Wer meint, er sei schlauer oder hartnäckiger als der Staat, der hat es eben nicht anders verdient und braucht hinterher nicht irgendwelche Kinder vorzuschieben.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Verfasst: Mittwoch 1. Februar 2017, 16:01
von hlubenow
famulus hat geschrieben:Wenn man juristische Informationen lediglich über YouTube bezieht, braucht man sich über fehlendes Verständnis nicht zu wundern.
Falls Du mich meinst, ich weiß schon, daß das juristisch anders gesehen wird. Mir geht es um die politische Akzeptanz.
famulus hat geschrieben:Die Rundfunkanstalten halten genügend Informationsmaterial bereit
Wenn eine Regelung Mist ist, hilft auch kein Informationsmaterial dazu.
famulus hat geschrieben:Bei sonstigen Abgaben würde man sich auch nicht in dem Maße über die letztendliche Beitreibung empören.
Richtig, das zeigt doch, daß die anderen Abgaben Akzeptanz finden können, während diese es eben nicht kann, weil sie wie gesagt Mist ist.
famulus hat geschrieben:Wer meint, er sei schlauer oder hartnäckiger als der Staat, der hat es eben nicht anders verdient und braucht hinterher nicht irgendwelche Kinder vorzuschieben.
Wie es in der Bevölkerung ankommt, sagt sie eher später:
Man hat's nicht bestellt, ganz einfach. Das ist, als ob man Dir hier an der Tür 'n Abo aufquatscht. Du hast dann den Vertrag nicht unterschrieben, und dann schicken die Dir einfach irgendwas zu.
famulus hat geschrieben:Wer meint, er sei schlauer oder hartnäckiger als der Staat, der hat es eben nicht anders verdient und braucht hinterher nicht irgendwelche Kinder vorzuschieben.
Kommt darauf an, wieviel Protest sich bildet. Wenn einer 300,- EUR nicht zahlt und sich weigert, bei der Vollstreckung seine Vermögensverhältnisse offenzulegen, weil er meint, daß das alles Unrecht sei, kann er verhaftet werden.
Nur geht es hier aber um ein Massenphänomen. Was, wenn 100.000 Leute, 1.000.000 Leute oder 10.000.000 Leute (die alle keine Juristen sind) sich weigern, weil sie alle von dem Unrecht dieser Regelung überzeugt sind? An einem Punkt wird eine kritische Masse erreicht, mit der auch der Staat nicht mehr fertig wird.
Eine gute Regierung würde im eigenen Interesse derart umstrittene Abgaben gar nicht erheben, damit solcher Protest gar nicht erst aufkommt.