Seite 1 von 1

Anwaltsstation splitten?

Verfasst: Freitag 13. Juli 2012, 11:49
von Gelöschter Nutzer
Ich denke gerade darüber nach, wie ich meine Anwaltsstation organisiere. Hier in Hamburg dauert die 9 Monate und darf gesplittet werden. Eigentlich fände ich es gut, zwei verschiedene Kanzleien mit unterschiedlichen Schwerpunkten oder eine Kanzlei und eine Rechtsabteilung kennenzulernen. Andererseits: Da ich ein kleines Kind habe, ist bei mir die Zeit zum Lernen eh schon knapp bemessen. Es wäre mir also wichtig, ausgiebig tauchen zu können. Und ich denke mir, dass es bei der Bewerbung besser kommt, wenn ich sage, dass ich von 9 Monaten 3-4 zum Lernen brauche, als wenn ich mich nur für 6 Monate bewerbe und dann mehr als die Hälfte der Station nicht zur Verfügung stehe. Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht?

Re: Anwaltsstation splitten?

Verfasst: Freitag 13. Juli 2012, 12:02
von Trente Steele82
Warum nicht eine zweite Kanzlei oder Rechtsabteilung in der Wahlstation besuchen, oder ist die schon anderweitig verplant?

Re: Anwaltsstation splitten?

Verfasst: Freitag 13. Juli 2012, 15:06
von rechtler
Ich werde wahrscheinlich auch die Anwaltsstation splitten. 3 Monate in einer "ordentlichen" Station voll arbeiten und dann für die restlichen 6 Monate einen genügsamen Ausbilder suchen, der mich nicht so häufig und am Ende gar nicht mehr sehen "will". Solche Kanzleien gibt es mit Sicherheit, allerdings wird man dort wohl ordentlich Abstriche hinsichtlich Renommee und Vergütung machen müssen. Man kann halt nicht alles haben... .

Re: Anwaltsstation splitten?

Verfasst: Freitag 13. Juli 2012, 15:25
von Gelöschter Nutzer
Trente Steele82 hat geschrieben:Warum nicht eine zweite Kanzlei oder Rechtsabteilung in der Wahlstation besuchen, oder ist die schon anderweitig verplant?
Darüber hatte ich schon nachgedacht. Nun ist mir aber sozusagen dazwischengekommen, dass mir die Strafstation echt Spaß gemacht hat, nachdem ich im Studium immer eher zivilrechtlich interessiert war. Deshalb überlege ich jetzt, zur Wahlstation II zur StA zu gehen (ich war in der Strafstation bei Gericht). Die Wahlstation I ist schon verplant.

Re: Anwaltsstation splitten?

Verfasst: Freitag 13. Juli 2012, 15:41
von Motte
In der Wahl I kannst du sowieso nicht zum RA oder in ein Unternehmen. Dafür hättest du die Wahl II hernehmen müssen und dann StA in der Wahl I :)
Je nach Unternehmen/Kanzlei halte ich das Splitten aber trotz Freizeit zum Lernen machbar. Es gibt bestimmt Unternehmen/Anwälte, die von dir keine 5 Tage Anwesenheit verlangen.

Re: Anwaltsstation splitten?

Verfasst: Freitag 13. Juli 2012, 16:22
von Mrs_Jazzy
Hallo,
ich kann das Splitten nur empfehlen, weil ich in meinem Fall so die Chance hatte, eine Rechtsabteilung kennenzulernen. Klar hätte ich das theoretisch auch in der Wahlstation machen können, aber die hatte ich auch anders verplant. ;)

Ich war 3 Monate in der (Steuer)Rechtsabteilung eines Unternehmens, danach 3 Monate bei einer Großkanzlei im Einsatz und habe dann 3 Monate getaucht.
Die Kanzlei wusste schon vor dem Vorstellungsgespräch, dass ich nur 3 Monate arbeiten werde, fand das aber wohl hinnehmbar. Ich habe denen gegenüber so argumentiert, dass ich in der Wahlstation auch nicht länger da wäre. ;)

3 Monate tauchen hat gereicht, könnte aber vielleicht knapp werden, wenn Du vorher durch das KInd weniger zum Lernen kommst... :-k Allerdings war meine Erfahrung so, dass bei dem Unternehmen die Arbeitszeiten lern- und damit wohl auch familienfreundlicher sind als bei den Großkanzleien. :)

Re: Anwaltsstation splitten?

Verfasst: Montag 16. Juli 2012, 12:21
von Gelöschter Nutzer
Großkanzlei kommt für mich eh nicht in Frage, ich ziele eher auf kleine bis mittelgroße Kanzleien. Das Muster 3 Monate Kanzlei 1, 3 Monate Präsenz in Kanzlei 2, 3 Monate Tauchen klingt ja schon mal gut. Ich werde mal versuchen, ob ich so etwas aushandeln kann.

Re: Anwaltsstation splitten?

Verfasst: Montag 11. September 2017, 15:33
von Brainiac
Ich hake hier mal ein, obwohl der Thread schon sehr alt ist. im Kern geht es aber um eine vergleichbare Frage:

In Hamburg ist es doch so, dass man vor den Klausuren zunächst 9 Monate in der Anwalts- und dann 3 Monate in der Wahlstation I verbringt. Ist es möglich, in der Anwaltsstation für 4 Monate zu einer GK zu gehen, dann 3-4 Monate zu einer mittelständischen Kanzlei und den Rest der Anwaltsstation (1-2 Monate) sowie die ganze Wahlstation I (3 Monate), die man wahlweise bei einer der beiden vorher ausbildenden Kanzleien "absolviert", zu tauchen?

Oder muss man zwingend zu einer Rechtsabteilung oder nach Speyer, wenn man die Anwaltsstation splitten will? Darf man die Wahlstation bei der gleichen Kanzlei verbringen, bei der man auch bereits in der Anwaltsstation war?