chris0 hat geschrieben:
Die meisten Bewerbungen kicken sich aus ganz anderen Gründen raus und da fragt man sich eher warum nicht mal etwas mehr Sorgfalt darauf verwendet wurde.
Rechtschreibfehler ist ein ganz großes Thema. Wir hatten mal eine Bewerbung für ein Praktikum, da war schon der Firmenname falsch geschrieben. Richtig falsch! Da schaut man dann auch ganz genau hin.
Bei Bewerbungen von Refs sieht man bspw. auch immer wieder gerne die Textbausteinanschreiben. Man erkennt dem Text genau an, ob er individuell formuliert wurde oder ob er bewusst so allgemein gehalten wurde, das man den Namen des Unternehmens/Kanzlei x-beliebig austauschen kann.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
showbee hat geschrieben:Rechtschreibfehler ist ein ganz großes Thema. Wir hatten mal eine Bewerbung für ein Praktikum, da war schon der Firmenname falsch geschrieben. Richtig falsch! Da schaut man dann auch ganz genau hin.
Bei Bewerbungen von Refs sieht man bspw. auch immer wieder gerne die Textbausteinanschreiben. Man erkennt dem Text genau an, ob er individuell formuliert wurde oder ob er bewusst so allgemein gehalten wurde, das man den Namen des Unternehmens/Kanzlei x-beliebig austauschen kann.
Naja, wie würdest du denn bspw. die Anschreiben unterschiedlich formulieren, wenn du dich für eine Station im M&A Bereich von
- Linklaters
- Clifford
- Freshfields
- Sherman
bewirbst?
ElGraf hat geschrieben:Hast Du Deine damals Korrekturlesen lassen?
Ja, bin ja nicht doof!
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
showbee hat geschrieben:Rechtschreibfehler ist ein ganz großes Thema. Wir hatten mal eine Bewerbung für ein Praktikum, da war schon der Firmenname falsch geschrieben. Richtig falsch! Da schaut man dann auch ganz genau hin.
Bei Bewerbungen von Refs sieht man bspw. auch immer wieder gerne die Textbausteinanschreiben. Man erkennt dem Text genau an, ob er individuell formuliert wurde oder ob er bewusst so allgemein gehalten wurde, das man den Namen des Unternehmens/Kanzlei x-beliebig austauschen kann.
Naja, wie würdest du denn bspw. die Anschreiben unterschiedlich formulieren, wenn du dich für eine Station im M&A Bereich von
- Linklaters
- Clifford
- Freshfields
- Sherman
bewirbst?
Guter Punkt. Da arbeitet Showbee aber nicht und bei seinem Laden passen die Textbausteine eben gerade nicht. Es kommt im Übrigen aber - da bin ich dann wohl bei Dir - sicher mehr auf die Qualität der Textbausteine an.
showbee hat geschrieben:
ElGraf hat geschrieben:Hast Du Deine damals Korrekturlesen lassen?
ich muss für Bewerbungen bei der Justiz einen ausformulierten Lebenslauf schreiben und habe dazu folgende Fragen:
1) ich nehme an, dass ich beim handgeschriebenen Lebenslauf nicht wie beim tabellarischen Lebenslauf mit dem aktuellsten Ereignis beginne, sondern mit dem ältesten, richtig?
2) Ich hab eine begonnene, aber nicht abgeschlossene Diss. Wie kann ich das am besten verpacken (auch im Vorstellungsgespräch)?
Zuletzt geändert von ÖR-Spezine am Dienstag 6. August 2013, 08:03, insgesamt 2-mal geändert.
showbee hat geschrieben:Rechtschreibfehler ist ein ganz großes Thema. Wir hatten mal eine Bewerbung für ein Praktikum, da war schon der Firmenname falsch geschrieben. Richtig falsch! Da schaut man dann auch ganz genau hin.
Bei Bewerbungen von Refs sieht man bspw. auch immer wieder gerne die Textbausteinanschreiben. Man erkennt dem Text genau an, ob er individuell formuliert wurde oder ob er bewusst so allgemein gehalten wurde, das man den Namen des Unternehmens/Kanzlei x-beliebig austauschen kann.
Naja, wie würdest du denn bspw. die Anschreiben unterschiedlich formulieren, wenn du dich für eine Station im M&A Bereich von
- Linklaters
- Clifford
- Freshfields
- Sherman
bewirbst?
Guter Punkt. Da arbeitet Showbee aber nicht und bei seinem Laden passen die Textbausteine eben gerade nicht. Es kommt im Übrigen aber - da bin ich dann wohl bei Dir - sicher mehr auf die Qualität der Textbausteine an.
showbee hat geschrieben:
ElGraf hat geschrieben:Hast Du Deine damals Korrekturlesen lassen?
Ja, bin ja nicht doof!
Sauber
Hab ich was verpasst? Mich erstaunt und erfreut der angenehme Ton zwischen Euch beiden.
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
Gerade erstmals so in einer Stellenausschreibung gesehen:
http://fazjob.net/jobs/Leitungsunterstuetzung-Buergermeister-997922.html hat geschrieben:Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Darstellung des beruflichen Werdegangs) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer bis zum 14.10.2013 an die [Adresse]
Was ist denn bitte der Unterschied zwischen einem "tabellarischen Lebenslauf" und der "Darstellung des beruflichen Werdegangs"? Letzteres dürfte ja über den Absatz, den man in einem einseitigen Anschreiben ggf. über sich selbst schreibt, auch hinausgehen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke."OJ1988
Parabellum hat geschrieben:Ich zieh mal diesen Thread zum Thema CV hoch.
Gerade erstmals so in einer Stellenausschreibung gesehen:
http://fazjob.net/jobs/Leitungsunterstuetzung-Buergermeister-997922.html hat geschrieben:Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Darstellung des beruflichen Werdegangs) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer bis zum 14.10.2013 an die [Adresse]
Was ist denn bitte der Unterschied zwischen einem "tabellarischen Lebenslauf" und der "Darstellung des beruflichen Werdegangs"? Letzteres dürfte ja über den Absatz, den man in einem einseitigen Anschreiben ggf. über sich selbst schreibt, auch hinausgehen.
Ich könnte mir vorstellen, dass im CV die bisherigen Arbeitsstellen oft recht sparsam beschrieben werden, vielmals dürfte das über den bisherigen Arbeitgeber bzw. die Branche (falls man den AG nicht angeben möchte) und die dortige Position nicht hinausgehen. Da es dem dortigen AG aber offensichtlich sehr auf die berufliche Erfahrung in einem speziellen Bereich (öff. Verwaltung) ankommt, werden die bei einer Darstellung des beruflichen Werdeganges vermutlich deutlich umfangreichere Ausführungen zu den bisherigen Tätigkeiten, vielleicht auch sehr ins Detail gehend, erwarten. Anders kann ich mir jedenfalls die "Darstellung des beruflichen Werdeganges" auch nicht erklären...
Ich verstehe unter dem "beruflichen Werdegang" einen Unterpunkt im Lebenslauf. Vielleicht erwartet man an dieser Stelle ausführlichere Angaben als üblich.
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
Mal wieder eine Detailfrage zur Lebenslaufsgestaltung. Wir befinden uns im Abschnitt Ausbildung. Dieser ist umgekehrt chronologisch aufgebaut. Also zuerst Referendariat, dann Studium, dann Schule, jeweils mit Daten, Abschlussprüfungen, Noten usw.
Unter dem Punkt Referendariat sind nun einfach eingerückt die einzelnen Stationen aufgeführt, jeweils mit kurzer fachlicher Erläuterung (z.B. Kanzlei A, Praxisgruppe B, Schwerpunkte C, D). Daten hierzu werden nicht genannt, auf der linken Seite steht nur der Zeitraum des Refs insgesamt.
Nun meine Frage: Würdet Ihr diese Auflistung der Stationen auch umgekehrt chronologisch aufbauen? Also:
Referendariat
[Ausbilder der Wahlstation]
[Ausbilder der Anwaltstation]
[Ausbildungsbehörde Verwaltungsstation]
Staatsanwaltschaft A
[Ausbilder der Zivilstation]
Systematisch wäre es folgerichtig, da auch der Abschnitt insgesamt umgekehrt chronologisch aufgebaut ist. Andererseits ist es kontraintuitiv zum chronologischen Ablauf eines Refs, den der Empfänger der Bewerbung vor Augen haben wird.
Gibts dazu Meinungen?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke."OJ1988
Ich würde auch die Stationen im Referendariat umgekehrt chronologisch aufführen. Nur deinen Ausbilder in der Zivilstage würde ich nicht angeben, sondern eher nur das Gericht und die Abteilung/Kammer und deren Zuständigkeit. Eine Ausnähme besteht natürlich, wenn man in deinem Bundesland die Zivilstation auch außerhalb eines Gerichts verbringen kann.