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Re: Aufteilung CV

Verfasst: Dienstag 26. November 2013, 11:01
von Parabellum
Bonnvoyage hat geschrieben:Nur deinen Ausbilder in der Zivilstage würde ich nicht angeben, sondern eher nur das Gericht und die Abteilung/Kammer und deren Zuständigkeit. Eine Ausnähme besteht natürlich, wenn man in deinem Bundesland die Zivilstation auch außerhalb eines Gerichts verbringen kann.
Ach, das war vielleicht missverständlich formuliert. Gemeint ist natürlich die Ausbildungsbehörde. Ob ich bei Richter Müller oder Meyer war, hat da natürlich nichts verloren. Entsprechend auch bei anderen Ausbildern.

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Dienstag 26. November 2013, 11:08
von Tibor
Warum soll der Ausbilder nicht genannt werden? In der Stationszuweisung waren bei mir auch immer die Namen der Ausbilder (Volljuristeneigenschaft) genannt und das - soweit ich mich erinnere - nicht nur nachrichtlich.

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Dienstag 26. November 2013, 11:12
von Parabellum
Tibor hat geschrieben:Warum soll der Ausbilder nicht genannt werden? In der Stationszuweisung waren bei mir auch immer die Namen der Ausbilder (Volljuristeneigenschaft) genannt und das - soweit ich mich erinnere - nicht nur nachrichtlich.
Wenn die Person interessiert, geht das m.E. aus dem Stationszeugnis hervor. Für den Lebenslauf ist das zuviel Informationstiefe, da reicht m.E. "Gericht A, KfH" oder "Staatsanwaltschaft B, (Sexualstraftaten)", "C-Sozietät LLP, Praxisgruppe D" oder wie auch immer.

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Dienstag 26. November 2013, 17:29
von cd84
Ich hab es auch innerhalb des Refs umgekehrt chronologisch (also Lebenslauf beginnt mit 2. Examen und Wahlstation)
Ich stand aber auch vor demselben Problem und deswegen habe ich auch ewig überlegt, nicht einfach den normalen chronologischen Aufbau zu wählen. Die 2 Seiten wird der Personaler sowieso komplett lesen und ob er jetzt den Anfang oder das Ende überfliegt ist wohl nich entscheidend.

Immer dieser neumodische Scheiß :-({|=

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Dienstag 26. November 2013, 19:15
von ElGraf
Parabellum hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Warum soll der Ausbilder nicht genannt werden? In der Stationszuweisung waren bei mir auch immer die Namen der Ausbilder (Volljuristeneigenschaft) genannt und das - soweit ich mich erinnere - nicht nur nachrichtlich.
Wenn die Person interessiert, geht das m.E. aus dem Stationszeugnis hervor. Für den Lebenslauf ist das zuviel Informationstiefe, da reicht m.E. "Gericht A, KfH" oder "Staatsanwaltschaft B, (Sexualstraftaten)", "C-Sozietät LLP, Praxisgruppe D" oder wie auch immer.
Kommt selbstverständlich drauf an.

Wenn der oder die zu Nennende eine für den Adressaten des Lebenslaufes interessante Person ist, sollte man das dem Adressaten mitteilen und dabei nicht drauf vertrauen, dass die Stationszeugnisse gelesen werden - die hat man im Vorstellungsgespräch nämlich anders als den CV nicht vor sich herumliegen. Das schafft dann ggf. sinnvolle Anknüpfungspunkte im Gespräch.

Andernfalls ist Namedropping in der Tat zu viel an Information, weil schlicht überflüssig.

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Mittwoch 27. November 2013, 09:51
von Herr Schraeg
ElGraf hat geschrieben:
Parabellum hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Warum soll der Ausbilder nicht genannt werden? In der Stationszuweisung waren bei mir auch immer die Namen der Ausbilder (Volljuristeneigenschaft) genannt und das - soweit ich mich erinnere - nicht nur nachrichtlich.
Wenn die Person interessiert, geht das m.E. aus dem Stationszeugnis hervor. Für den Lebenslauf ist das zuviel Informationstiefe, da reicht m.E. "Gericht A, KfH" oder "Staatsanwaltschaft B, (Sexualstraftaten)", "C-Sozietät LLP, Praxisgruppe D" oder wie auch immer.
Kommt selbstverständlich drauf an.

Wenn der oder die zu Nennende eine für den Adressaten des Lebenslaufes interessante Person ist, sollte man das dem Adressaten mitteilen und dabei nicht drauf vertrauen, dass die Stationszeugnisse gelesen werden - die hat man im Vorstellungsgespräch nämlich anders als den CV nicht vor sich herumliegen. Das schafft dann ggf. sinnvolle Anknüpfungspunkte im Gespräch.

Andernfalls ist Namedropping in der Tat zu viel an Information, weil schlicht überflüssig.
+1
Zur Frage der Reihenfolge der Stationen: Als Mensch mit Freude an Systematik plädiere ich dafür, die umgekehrt chronologische Reihenfolge auch bei den Stagen beizubehalten. Allerdings glaube ich auch fest daran, dass diese Feinheit allenfalls von 10 % der Adressaten bemerkt wird und für 0 % der Adressaten von Belang ist. :)

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2014, 18:12
von Sheila
Ich hol den hier nochmal hoch...
showbee hat geschrieben:Layout kann man sehr viele Bsp im Web finden, einfach mal googeln. Nichts ist schlimmer als ein CV in Times/Arial, 12pt und einfacher Abstand ohne jeden Schnörkel. Sicherlich kann man auch zuviel formatieren, aber gerade mit Schriftgrößen und Abständen kann man mE dezent arbeiten.
Es ist immer schwierig selbst zu entscheiden, was gut / angemessen ist, wenn man eigentlich keine Ahnung hat. Was liegt im Rahmen, wenn man sich für ein Layout entscheidet? Also sollte man alles individuell anders machen oder gibt es Standards, die man beachten sollte (muss)? Ich hab zB. mal eine andere Schriftfarbe gesehen. Kann man das machen?
Ich hätte gedacht, dass Standardschriftarten / -formatierungen gern gesehen sind, weil's nicht ablenkt.

Und nimmt man dann die gleiche Schriftart und Abstände auch fürs Anschreiben?

Würd mich freuen, über Anregungen!

Edit: Setzt man im tabellarischen CV eigentlich Punkte?

Re: AW: Aufteilung CV

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2014, 22:24
von julée
Bunte Schrift dürfte "auffallen" - ob positiv wage ich zu bezweifeln. Wir sind eben Juristen ;) zu bedenken würde ich auch geben, dass in den Büros, wenn man sich online bewirbt, im Zweifel ohnehin nur s/w gedruckt wird, so dass allenfalls die Sekretärin die Farbenpracht bewundern kann.

Ich habe mich z. B. für Garamond als Schriftart entschieden (nehme ich dann auch fürs Anschreiben, da insgesamt stimmiges Bild) und habe die Abstände insbesondere zwischen den einzelnen Punkten relativ sorgfältig gewählt und auch variiert, so dass sich die zusammengehörigen Punkte besser erfassen lassen. Ansonsten relativ schlicht gehalten.

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Mittwoch 22. Oktober 2014, 16:07
von Sheila
Danke! Etwas spät... 8-[

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Donnerstag 23. Oktober 2014, 14:03
von ElGraf
Und? Trotz oder wegen bunter Schrift und (außer-)gewöhnlicher Schriftart erfolgreich gewesen?

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Mittwoch 14. Januar 2015, 12:59
von Keck
Habt ihr als Berufseinsteiger wirklich immer alle Referendarstationen im Lebenslauf genannt und ausführlich beschrieben (also auch Amtsgericht XY, ...Aufgaben, Note...)? Oder habt ihr nur die Stationen aufgeführt, die zu der jeweiligen Stelle passen? Ich möchte die zwei Seiten Lebenslauf ungerne überschreiten und eigentlich lieber interessante Tätigkeiten und Auslandsaufenthalte genauer darstellen. Ist für eine Wirtschaftskanzlei etwa auch die Station beim Strafgericht von Interesse oder reicht es, wenn die entsprechenden Zeugnisse mitgeschickt werden? Zur Zeit schreibe ich alles unter den Punkt "Praktische Erfahrungen", wodurch dieser sehr lang wird. Eure Meinungen würden mich interessieren. Gruß

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Freitag 16. Januar 2015, 12:22
von Keck
Deine genauen Tätigkeiten während der Referendarstationen hast Du dann nicht im Lebenslauf beschrieben, oder? Die Stationsnoten erwähnt man wohl eher auch nicht im Lebenslauf?! Ergibt sich ja eigentlich beides aus den mitgeschickten Zeugnissen...

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 12:04
von Salisa
Ich hab diesen Thread jetzt mal wieder aus der Versenkung geholt (weil er inhaltlich doch ganz brauchbar schien) und zu diesem CV-Gedöns auch eine Frage: ::?

Hinsichtlich des 1. StEx:
Schreibt man da die Gesamtnote und darunter die vom staatlichen + universitären Teil?
Nur die staatliche und als Unterpunkt die universitäre?
Nur die Gesamtnote und der Leser soll dann suchen?
Bei mir unterscheiden sich die Noten alle recht ordentlich.

Im Moment hab ich:
Datum: RefEx: staatlich
Datum: Schwerpunkt: Uni-Note

und gar keine Gesamtnote. Die steht ja auf dem Zeugnis, wäre aber besser als meine Staatliche (die auch schon ok ist)

Danke schon mal...

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 12:09
von Tibor
Da gibt es wohl keine Regel. Ich habe seinerzeit nur angegeben:

Monat/Jahr - Monat/Jahr - Studium der Rechtswissenschaften an der [Universität]; Staatsexamen vor dem JPA [...] am ... mit der Gesamtnote xx,xx Punkte.

Re: Aufteilung CV

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 12:29
von Salisa
Tibor hat geschrieben:Da gibt es wohl keine Regel. Ich habe seinerzeit nur angegeben:

Monat/Jahr - Monat/Jahr - Studium der Rechtswissenschaften an der [Universität]; Staatsexamen vor dem JPA [...] am ... mit der Gesamtnote xx,xx Punkte.
Danke!

Hast du deinen Schwerpunkt dann komplett unerwähnt gelassen? Also auch, welchen du belegt hattest?
Der ist bei mir so ein schöner Teil meines roten Fadens, wie ich finde.