Ara hat geschrieben:
Du verweist wirklich bei Definitionen nach oben? Ich denke hier kann man ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass die Definition bekannt ist. Ich verliere beim zweiten Mal kein Wort mehr zur Definition.
Sicher ist sicher. Mit einem "s. o." macht man unbestreitbar deutlich, dass man die Definition weiter oben schon gebracht hat und daher nunmehr davon ausgeht, dass die Definition bekannt ist. In Deinem Beispiel zur Kausalität würde ich die Definition beim ersten problematischen Punkt (also wenn überhaupt ein Bedarf besteht, hierzu Ausführungen zu machen

) ganz bringen und danach nur noch schreiben:
Zitat:
Der Stoß der S kann auch nicht hinweggedacht werden,
ohne dass der konkrete Erfolg entfällt, somit war ihr Handeln nach
der conditio-sine-qua-non-Formel (s. o.) auch kausal.
In längeren Arbeiten dann statt "(s. o.)" an der Stelle einfach eine Fußnote mit einem konkreteren Nachweis.
Bei der ersten Verwendung würde ich die Definition aber grds. nicht mit der Subsumtion vermengen und dann irgendwo noch eine Fußnote à la "zur Definition vgl. (...)" setzen - entweder ist das ganze unproblematisch, dann brauche ich keine Nachweise zur Definition (sieht nur lächerlich aus) - oder es ist problematisch, dann gehört die Definition aber vollständig ins Gutachten.