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Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2017, 03:15
von Muirne
Hat jemand vielleicht ein paar Formulierungen, die in einem gut/ sehr guten Zeugnis drin stehen könnten?
Ich habe zuletzt ein sehr schönes Zeugnis erhalten, was "nur" ein VB war. Aber da war der Text sehr viel toller als bei anderen Zeugnissen.
Nun soll ich mir meines selber schreiben. Ich schwanke nun auch zwischen gut und sehr gut. Am Anfang waren sicher 1-2 Arbeiten dabei, für die ich mir eher ein VB geben würde, aber der Rest war schon recht gut und er hat mir auch zwischendurch gesagt, dass er sehr zufrieden war.
Da ich nicht das Gefühl hatte, oft in den Glückstopf gefallen zu sein, was die Zeugnisse angeht, überlege ich jetzt auch mir ein sehr gut zu geben. Ob er es stehen lässt, muss ich dann mal sehen. Wichtiger ist aber wohl der Text, wie ihr auch sagt. Hat jemand ein paar Sätze Inspiration für mich? Gern auch per pn. Hab mir auch schon paar Gedanken gemacht, was ich rein schreibe, aber ein paar blumige Wortfetzen würden mir glaube ich sehr beim Ausbau helfen.

Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2017, 09:25
von Liz
Welche Station denn? Anwalt?

Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2017, 11:54
von Muirne
Ja, genau. :)

Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2017, 12:04
von Ara
Im Optimalfall sollte bei nem "Sehr gut" wohl am Ende stehen, dass ein Übernahmeangebot unterbreitet wurde oder zumindest, dass man sich über eine Bewerbung freuen würde. Das ist nämlich meist ein ganz gutes Abgrenzungskriterium um die "selbstgeschriebenen Gefälligkeitszeugnisse" rauszufiltern. Die wenigsten Ausbilder würden nämlich solch einen Text durchwinken, wenn sie ihren Referendaren nicht wirklich recht außergewöhnlich gefunden haben.

Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2017, 12:22
von Honigkuchenpferd
Das Problem ist aber, dass das nicht immer passt und dann nicht einmal drinstehen kann, wenn der Referendar wirklich hervorragende Leistungen erbracht hat, vor allem wenn es um Einzelkämpfer und dergleichen geht.

Was Formulierungen angeht, sollte dann eben dargelegt und im Einzelnen begründet werden, warum es um eine "besonders hervorragende" Leistung geht und nicht "nur" um eine Leistung, die erheblich erheblich über dem Durchschnitt liegt.

Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2017, 12:52
von Liz
Ein Jobangebot im Zeugnis scheint mir auch etwas zu viel des Guten zu sein. Zumal man dann im Bewerbungsgespräch erklären müsste, warum man sich denn nicht dort beworben hat, wenn alles so super war und es sogar konkrete Angebote gab.

Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2017, 13:34
von Muirne
Kommt sicher auch darauf an, ob man genau das machen will und das auch schon vorher kommuniziert hat.
Bei dir in der Strafverteidigersituation ist das sicher passend, bei mir denke ich eher nicht, weil meine Pläne nicht so konkret darauf ausgerichtet sind. Obwohl mir Anwältin sicherlich auch viel Spaß machen würde, aber wohl vor allem dann, wenn ich das Arbeitsumfeld und die Organisation einer Kanzlei auch aktiv mitgestalten könnte.

Re:

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2017, 17:13
von Ara
Liz hat geschrieben:Ein Jobangebot im Zeugnis scheint mir auch etwas zu viel des Guten zu sein. Zumal man dann im Bewerbungsgespräch erklären müsste, warum man sich denn nicht dort beworben hat, wenn alles so super war und es sogar konkrete Angebote gab.
Dann ist die berechtigte Gegenfrage: "Das heißt, sie sind der Meinung, ich hätte lieber zu Anwalt X gehen sollen als zu Ihnen?"

Das man die Frage stellt "Warum wollen sie zu uns?" mag ich noch verstehen, aber die Frage "Warum wollen sie lieber zu uns, als zu Y" halte ich dann doch für etwas merkwürdig... Genauso könnte man den Personaler dann fragen, warum er denn bei Y arbeitet und nicht bei X?

Re: Re:

Verfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 09:17
von sai
Ara hat geschrieben:
Liz hat geschrieben:Ein Jobangebot im Zeugnis scheint mir auch etwas zu viel des Guten zu sein. Zumal man dann im Bewerbungsgespräch erklären müsste, warum man sich denn nicht dort beworben hat, wenn alles so super war und es sogar konkrete Angebote gab.
Dann ist die berechtigte Gegenfrage: "Das heißt, sie sind der Meinung, ich hätte lieber zu Anwalt X gehen sollen als zu Ihnen?"
Und damit geht das Bewerbungsgespräch schon mal richtig Scheiße los.

Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 12:09
von Liz
Eben. Man läuft zumindest Gefahr, dass man verstärkt mit der Frage konfrontiert wird, warum man da nicht wieder hinwill - und dann lautet die Fragestellung möglicherweise nicht positiv „Warum will ich zu Kanzlei A?“, sondern unterschwellig negativ „Warum ist Kanzlei B nicht die erste Wahl?“.

Zumal es ja auch nicht völlig ausgeschlossen scheint, ein „würde ich selbst gerne einstellen“ formelhaft ins Stationszeugnis zu schreiben, wenn beiden Seiten klar ist, dass es nie dazu kommen wird.

Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 12:39
von Tibor
In staatlichen Beurteilungen wird eigentlich fast nie ein Sehr gut vergeben. Wenn du bspw in einer Behörde ein Gut erhältst, wirst du oftmals auch in der Hierarchie oben vorgestellt. In kleinen Einheiten bedeutet Sehr Gut bzw Gut ein Treff mit dem Chef des Hauses, weil er sich selbst einen Eindruck von dem Kandidaten machen will. Im öffD ist man mit der Benotung eher zurückhaltend, wie auch später mit den üblichen dienstlichen Beurteilungen. Ich würde, auch wenn es schmerzt lieber Gut mit 15 Pkt vorschlagen, wenn du im 1. Examen nicht gerade auch schon 14 Punkte hattest.

Re: Re:

Verfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 14:23
von Schnitte
Ara hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Dann ist die berechtigte Gegenfrage: "Das heißt, sie sind der Meinung, ich hätte lieber zu Anwalt X gehen sollen als zu Ihnen?"
Ganz schlechte Idee. Schnippische oder konfrontative Antworten udn Gegenfragen sollte man im Vorstellungsgespräch tunlichst unterlassen. Auch wenn es einen innerlich schmerzt, sollte man dort ganz klassisch-altmodisch-korrekt antworten. Wenn einem also im Vorstellungsgespräch die Frage gestellt wird, warum man sich dort bewirbt und nicht woanders, dann antwortet manj langweilig, aber sicher irgendwas vom tollen Renommee oder der spannenden Arbeit, die in dem jeweiligen Laden gemacht wird. Wobei man sich auf diese Frage natürlich vorbereitet hat und daher auch gleich konkrete Beispiele dafür nennen kann, was an diesem Laden so super ist.

Re:

Verfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 14:27
von Schnitte
Tibor hat geschrieben:Im öffD ist man mit der Benotung eher zurückhaltend, wie auch später mit den üblichen dienstlichen Beurteilungen.
Dass der öD mit dienstlichen Beurteilungen besonders zurückhaltend wäre, entspricht nicht meiner Erfahrung. So, wie ich das gesehen habe, ist die gängige Methodik bei der Vergabe von Noten auf standardisierten Notenskalen eher die, dass man - außer bei totalen Flachpfeifen - die bestmögiche Note vergibt, die man vergeben kann, ohne in Konflikt mit irgendwelchen Quotierungen zu geraten. Die Zurückhaltung wird also nur von oben durch die Vergabe von Quoten für die einzelnen Notenstufen oktroyiert, aber nicht wirklich gelebt - jeder Chef ist froh, wenn er sein Team durch "akkommodative" Beurteilungen bei Laune halten kann. Anders mag es beim Fließtext sein; da kann es durchaus sein, dass die übliche Praxis im öD weniger zu Euphorie und Euphemismen neigt als in der Privatwirtschaft.

Re: "Sehr gut" im Stationszeugnis!?

Verfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 14:28
von Ara
Liz hat geschrieben:Eben. Man läuft zumindest Gefahr, dass man verstärkt mit der Frage konfrontiert wird, warum man da nicht wieder hinwill - und dann lautet die Fragestellung möglicherweise nicht positiv „Warum will ich zu Kanzlei A?“, sondern unterschwellig negativ „Warum ist Kanzlei B nicht die erste Wahl?“.
Dieser Gefahr würde man sich aber bei jeder Großkanzleibewerbung aussetzen, wenn man seine Refstation in einer anderen Kanzlei hatte. Denn genauso wie ich Fragen kann "Warum haben sie das Jobangebot nicht in der Feld-, Wald- und Wiesenkanzlei in Buxtehude angenommen, sondern wollen zu Freshfields?", kann ich auch die Frage stellen "Warum wollen sie zu Freshfields und nicht zu A&O, wo sie ihre Refstation hatten? Wollte man sie da nicht?".

Also die Gefahr finde ich eher fernliegend... Selbst wenn man die Angst dann hat, kann man gleich seine Gründe anbringen, warum man halt zu denen will und nicht zu jemand anders.

Früher war das bei Noten im Staatsdienst (zumindest hier bei uns) so, dass bei einem "Gut" in der Stationsnote in der Regel auch ein Satz geschrieben wurde wie "Eine Einstellung in den Justizdienst würde begrüßt werden"... Mittlerweile ist es hier zumindest den Staatsanwälten untersagt worden, sowas reinzuschreiben.

Re: Re:

Verfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 14:34
von Ara
Schnitte hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Dann ist die berechtigte Gegenfrage: "Das heißt, sie sind der Meinung, ich hätte lieber zu Anwalt X gehen sollen als zu Ihnen?"
Ganz schlechte Idee. Schnippische oder konfrontative Antworten udn Gegenfragen sollte man im Vorstellungsgespräch tunlichst unterlassen. Auch wenn es einen innerlich schmerzt, sollte man dort ganz klassisch-altmodisch-korrekt antworten.
Warum? Ich hatte ein Bewerbungsgespräch, wo mir wirklich dumme Fragen gestellt wurden. Da war mir doch nach 5 Minuten klar, dass ich dort nicht anfangen möchte? Mir fiel in der Situation auf die Äußerung des Gegenübers mit "Mein Lebenslauf sah damals aber anders aus", auch nicht wirklich etwas "klassisch-altmodisch-korrektes" ein... Ich fand, dass ich mir "Darum sind sie auch nur in eine Mittelklasskanzlei untergekommen und sitzen hier wie Lumpi ohne Hemd und Krawatte und haben meine Bewerbung nicht gelesen und verschwenden hier meine Zeit" verkniffen habe, ausreichend korrekt.

Das mag alles anders sein, wenn man auf den Job angewiesen ist. Das trifft auf jemanden der ein "Sehr gut" im Stationszeugnis hat, aber in der Regel nicht zu. Ich gehe mal davon aus, dass Muirne ein ganz ordentliches 1. Examen hat und ein ebenfalls ordentliches 2. Examen macht. Da braucht man nicht in Kanzleien gehen, die sich selbst nicht als 1. Wahl sehen. But just my 2 cent.