Seite 8 von 9

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Montag 6. März 2017, 00:08
von Tibor
Ja, das dürfte wohl richtig sein. Unter das Existenzminimum geht nur kurz und gering, aber nicht essentiell und dauerhaft. Richtig wären andere Maßnahmen, so wie Julee schon gesagt hat: Sach- statt Geldleistungen, Melde- und Vorsprechpflichten, Kurse, Drecksarbeiten etc, oder eben - wie du favorisierst - ggf bei nachweislich guter Mitarbeit nach x Monaten 3, 5, 10% mehr zahlen oder die Bewilligungszeiträume verlängern. Man kann da an vielen Stellschrauben drehen, wenn man nur will.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Montag 6. März 2017, 01:20
von StudiVader315226
Tibor hat geschrieben:aA die Grundeinkommens-Fans.
Zu denen ich, ich gebe es zu, mehr oder weniger gehöre.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Dienstag 15. Januar 2019, 23:22
von JS
Heute fand die mündliche Verhandlung zur oben angesprochenen Richtervorlage statt.

Hier die Verhandlungsgliederung:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 9-004.html

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 08:51
von sai
Bin wirklich mal gespannt, was dabei rauskommt. Wenn die Sanktionen - was ich nicht glaube und auch nicht hoffe - komplett gekippt werden, hätte man faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen für Arbeitslose geschaffen.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 11:18
von Jura2Punkt0
Der Fall wiegt kniffliger als man denkt.

1. Habt ihr die Begründung der Bundesregierung gehört?

Das Existenzminimum gehört NICHT zum Grundrecht der Menschenwürde und ein existenziellen menschenwürdiges Leben, sondern steht als EIGENSTÄNDIGES Grundrecht daneben und kann daher durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden. Ob man der Argumentation so folgen kann? Das bleibt abzuwarten. Wenn man der Argumentation folgt, dann stehen wir kurz vor einer Zersplitterung der Menschenwürde in Unterwürden die man ja dann umgehen oder einschränken könnte. Die Begründung ist mMn schon abenteuerlich. Denn die BR versucht hier die Argumentation des BVerfG auszuweiten. Dieses hatte gesagt: "Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung."

Es meinte aber nicht damit, dass es ein eigenständiges Grundrecht ist, sondern ein direkter Ausfluss aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip: "Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss
eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu."

Die BR will also ein eigenständiges Grundrecht daraus machen und es dann über Gesetz einschränken.

2. Hat das BVerfG bereits mit Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09

Bereits festgelegt, dass es dieses Grundeinkommen gibt, denn:

"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die FÜR SEINE PHYSISCHE EXISTENZ und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben UNERLÄSSLICH sind."

Nur die konkrete Ausgestaltung muss durch den Gesetzgeber erfolgen. Das hat er mit dem SGB 2 getan. Die Frage ist nun, kann er von diesem unerlässlichen LEBENSNOTWENDIGEN Minimum abrücken. MMn nein.

3. Jetzt arbeite ich selbst im Sozialbereich aber das ist auch nicht notwendig, denn jeder weiß, dass es durchaus nicht unerheblich viele Personen gibt die es schlicht ausnutzen und nicht arbeiten weil sie es nicht wollen und nicht weil sie es nicht können. Demgegenüber gibt es aber eine noch größere Zahl an Menschen die es schlicht nicht können. Jeder ü55 der aus ALG1 in ALG2 fällt gilt automatisch als unmittelbar und deshalb werden von Seiten des JC keinerlei Vermittlungsbemühungen unternommen und diese auch aus den Statistiken des ALG1 und ALG2 gestrichen. Sie werden einfach nicht mitgezählt. Nichtsdestoweniger haben sie eine Eingliederungsvereinbarung, intern auch Knebelvertrag genannt, unterschrieben die sie zu massiven Bemühungen zwingt ohne reelle Aussicht auf Erfolg. Auf Grundlage dieser EV erfolgen die meisten Sanktionen. Auch das System der Sanktionen kann ich schildern. Ein Großteil dieser ist selbst nach derzeitigem Stand Interner Dienstanweisungen falsch, werden aber bewusst gemacht. Wie läuft das ab? Person wird alle 10 Tage eingeladen zum persönlichen Gespräch. Person kommt zu einem Termin nicht. Jetzt ist unerheblich ob entschuldigt oder nicht. Anhörung raus. Egal was der antwortet, er wird nach der Frist gesperrt. Er legt Wiederspruch ein. Egal, wird abgewiesen. Er klagt. Sperre wird aufgehoben, nachgezahlt und der Klagegrund ist entfallen. Hört sich an na ja bekommt ja sein Geld dann. Ja klar, nur eben hatte er 0 Euro über Wochen oder Monate, Mietschulden, verliert gar die Wohnung. In einem Dorf in NRW hat doch der Focus berichtet, dass systematisch so vorgegangen wurde und das ja schrecklich sei. Falsch, das ist überall so. Über 50 % der Klagen gegen Sanktionen die zu einem Urteil führen werden gewonnen, nicht mitgezählt die die durch das Amt freiwillig beendet werden.

Es gibt also ein weiteres Problem, die mögliche Willkür.

Wir bewegen uns bei Essen Trinken und angemessenen Wohnraum. Hier sollten sehr sehr strenge Maßstäbe gelten. Auch wenn mir die Faulis ebenfalls auf den Sack gehen muss ich sagen, der derzeitige Zustand ist menschlich gesehen so nicht tragbar, denn es ist tatsächlich zu einem Willkürsystem geworden, wo jede kleine Verfehlung grundsätzlich zum Entzug von Essen und Trinken und am Ende sogar der Wohnung führt. Bei aller Liebe, allein die Ausgaben zur Rettung 1 einzigen Bank, der RealEstate, hat über 100.000.000.000 gekostet. Insgesamt seit 2010 sind rund 300.000.000.000 tatsächlich in die Rettung geflossen. Nur in diesem Bereich. Und viele viele andere Beispiele, daher auf die sogenannte Ausgabenlast hinzuweisen finde ich daher absurd.

Demgegenüber muss es aber möglich sein, Zwänge auszusprechen und zu agieren. Ihnen Essen und Trinken zu entziehen, jedenfalls nach derzeitigem Regelungsstand, ist schlicht falsch. Wenn der Gesetzgeber bspw ein narrensicheres System schaffen würde WANN, WIE LANG wäre viel geholfen. Lest euch doch den § 31 SGB 1 durch. Da kannst du alles drunterpacken. Es liegt einfach an der Tagesform des jeweiligen SB und deren interne Zwänge ob eine Sanktion bei welchem "Verstoß" rausgeht. Im dem geschützten Bereich wo wir uns bewegen einfach zu unsicher.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 11:50
von JulezLaw
+1 zu Jura2Punkt0 (außer zu "Wiederspruch", das wird ohne 'e' geschrieben ;)). Meine Erfahrungen von meiner Arbeit bei einem Berufsbetreuer sind ähnlich.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 12:36
von Jura2Punkt0
Ja das stimmt, Schande auf mein Haupt. Zu meiner Verteidigung, ich gebe Widerspruch ein und Autokorrektur macht daraus Wiederspruch. Das lösche ich aus dem Wörterbuch und im nächsten Satz macht er es wieder.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 12:39
von famulus
Erklär lieber mal das mit dem verbeamteten Fachanwalt für Sozialrecht.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 22:42
von JS
Zwei Artikel zur Verhandlung:
https://www.focus.de/finanzen/recht/urt ... 92806.html
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... ionen.html

Einen wirklich guten und umfangreichen Bericht konnte ich leider nicht finden.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 23:06
von JS
sai hat geschrieben: Mittwoch 16. Januar 2019, 08:51 Bin wirklich mal gespannt, was dabei rauskommt. Wenn die Sanktionen - was ich nicht glaube und auch nicht hoffe - komplett gekippt werden, hätte man faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen für Arbeitslose geschaffen.
So eine Aussage kann man nur treffen, wenn man ein verqueres Bild von Bedingungslosigkeit hat. Um ein bedingungsloses Grundeinkommen geht es in dem Verfahren nicht.

Ich würde mir das zwar wünschen, aber es ist in der Tat unwahrscheinlich, dass die Sanktionen vollständig "gekippt" werden. Entscheidend ist, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet bleibt. Der Gesetzgeber hat einen Gestaltungsspielraum, wie er dies gewährleistet. Wenn Minderungen des Arbeitslosengeldes II vollständig durch ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen ausgeglichen werden, dürfte dies verfassungsgemäß sein. Mit § 31a Abs. 3 SGB II existiert bereits eine Regelung zu Sachleistungen, die allerdings nicht ausreichend ist.

Von daher rechne ich damit, dass das Urteil entsprechend ausfallen wird.

Alles weitere ist eine politische Frage.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Donnerstag 17. Januar 2019, 03:25
von famulus
+1

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Freitag 18. Januar 2019, 00:56
von Ant-Man

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Freitag 18. Januar 2019, 07:13
von Tibor
Daran wird sich zeigen, ob Karlsruhe seinen Ruf nach Elfenbeinturm-Rechtssprechung festigt oder die Praxis im Blick hat:
Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit warnten eindringlich davor, den Jobcentern ein Ermessen einzuräumen. Das wäre "hoch risikoreich", sagte BA-Chef Detlef Scheele. Wenn die Mitarbeiter vor Ort selber entscheiden und verantworten müssten, welche Folgen mangelnde Mitwirkung nach sich zieht, "dann möchte ich da nicht dabei sein".
Diesen Satz kann man nur bejahen, wenn man einmal in seinem Leben in einem Jobcenter war, einen Bescheid oder eine ganze Akte auf dem Tisch hatte. Das gilt für jede Verwaltung, in der sowas wie der mittlere Dienst und Angelernte die Hauptarbeitslast haben. Da muss man auch mal seine Juristenbrille absetzen, die den Blick auf Ermessensausübung und Begründung vielleicht verschoben hat.

Am Ende wird es aber dazu kommen, dass der Gesetzgeber die groben Regelungen verliert und stattdessen ein Kleinklein an Sanktiönchen regulieren wird. Der Übersichtlichkeit der Bescheide wird das nicht wirklich gut tun.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Freitag 18. Januar 2019, 07:34
von sai
JS hat geschrieben: Mittwoch 16. Januar 2019, 23:06
sai hat geschrieben: Mittwoch 16. Januar 2019, 08:51 Bin wirklich mal gespannt, was dabei rauskommt. Wenn die Sanktionen - was ich nicht glaube und auch nicht hoffe - komplett gekippt werden, hätte man faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen für Arbeitslose geschaffen.
So eine Aussage kann man nur treffen, wenn man ein verqueres Bild von Bedingungslosigkeit hat. Um ein bedingungsloses Grundeinkommen geht es in dem Verfahren nicht.
Deshalb ja auch "faktisch". Wenn ich Geld vom Staat bekomme, ohne etwas dafür tun zu müssen, ist das selbstverständlich bedingungslos. Man könnte sich aller höchstens fragen, ob man Existenzsicherung im klassischen Sinne als "Einkommen" bezeichnen kann.

Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Verfasst: Freitag 18. Januar 2019, 07:40
von Tibor
Das Problem ist doch, dass man gerade Menschen mit geringem Einkommen aus Arbeit das nicht mehr erklären könnte, wenn es nun bei SGB2 kaum noch Sanktionen gibt. Der Staat beraubt sich seines Einflusses auf vernünftige Bezahlungen, wenn er immer auf die Tarifautonomie zeigt, die gerade im "Billiglohnsegment" erodiert ist. Tatsächlich muss der Staat einen Mindestlohn mit ordentlichem Abstand (in €) gesetzlich regeln, wenn er auch das Existenzminimum (wegen mir auch sprachlich nicht als Einkommen) mehr oder weniger bedingungslos gewährt.