Re: Notariat Rheinland-Pfalz
Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 22:21
Bis vor 5 Jahren wusste ich nicht einmal, dass es auch Nurnotare gibt, die zudem R1 besoldet sind. Für mich als Berliner war der RAuN der Regelfall.
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Minimum R1. R1 ist im Prinzip nur das Netz nach unten, das einen weich auffängt, wenn man in der Pampa landet. Nach oben beschränkt allein der Standort.Tibor hat geschrieben:Bis vor 5 Jahren wusste ich nicht einmal, dass es auch Nurnotare gibt, die zudem R1 besoldet sind. Für mich als Berliner war der RAuN der Regelfall.
Das stimmt nur eingeschränkt. R1 als Minimum bekommen nur diejenigen Nurnotare, die in Notarkammern innerhalb der Tätigkeitsbereiche der Notarkasse und der Ländernotarkasse tätig sind. Dementsprechend bekommen z. B. Nurnotare der Rheinischen Notarkammer, der Hamburgischen Notarkammer, der Notarkammer Koblenz und der saarländischen Notarkammer kein Minimumgehalt.sai hat geschrieben:Minimum R1. R1 ist im Prinzip nur das Netz nach unten, das einen weich auffängt, wenn man in der Pampa landet. Nach oben beschränkt allein der Standort.Tibor hat geschrieben:Bis vor 5 Jahren wusste ich nicht einmal, dass es auch Nurnotare gibt, die zudem R1 besoldet sind. Für mich als Berliner war der RAuN der Regelfall.
Verdient man nach Abzug seiner Kosten weniger als R1, muss man einen Antrag bei der zuständigen Notarkasse auf Aufstockung stellen.Tibor hat geschrieben:Und wie funktioniert das technisch? Einziehung Notargebühren in eigenem Namen und für Rechnung des Landes? Dann Abrechnung durch Besoldungsamt?
Das ist für die meisten Nurnotariatbereiche eine urban legend.sai hat geschrieben:Minimum R1. R1 ist im Prinzip nur das Netz nach unten, das einen weich auffängt, wenn man in der Pampa landet. Nach oben beschränkt allein der Standort.Tibor hat geschrieben:Bis vor 5 Jahren wusste ich nicht einmal, dass es auch Nurnotare gibt, die zudem R1 besoldet sind. Für mich als Berliner war der RAuN der Regelfall.