Eignungsprüfung

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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showbee
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Re: Eignungsprüfung

Beitrag von showbee »

Du musst selbst schauen was dir liegt. Insbesondere musst du schauen, ob dir ggf Skripte von Alpmann/Schmidt & Co genügen (schon rein sprachlich) oder ob dir nicht eher lange (sprachlich ggf einfachere) Lehrbücher besser liegen. Fahre doch mal für einen Tag in die nächstgelegene Bibliothek und schmöker dort rum...
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
T203004
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Re: Eignungsprüfung

Beitrag von T203004 »

Mach das nicht so an einzelnen Büchern fest. Erstelle dir einen Lernplan und schau dir dann die Bücher zu den Themen im Fachhandel oder in der Bibliothek selber an. Nimm das, mit dem du am besten klar kommst. Nur weil ein Nutzer hier ein bestimmtes Buch zu Strafrecht AT empfiehlt, heißt das doch nicht, dass das auch für dich das beste ist.
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showbee
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Re: Eignungsprüfung

Beitrag von showbee »

Genau
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
Gelöschter Nutzer

Re: Eignungsprüfung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hey,

wie schaut's denn bei dir aus (Panno)? hast du es geschafft durch die Eignungsprüfung zu kommen? In welchem Bundesland hast du sie eigentlich abgelegt (wenn man fragen darf) ?.

Das große Interweb gibt bezüglich der Eignungsprüfung für EU-Bewerber nämlich leider nicht allzuviel her. Das ist schade, denn ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass sich mit fortschreitender europäischer Integration immer mehr "Juristen" mit dieser Thematik auseinandersetzen (müssen/wollen).

Ich habe mein Grundstudium in den Niederlanden (Maastricht) nun mehr oder weniger durch (spätestens Juli 2015) und könnte hier durch die dreijährige Anwaltsausbildung gehen (advocaat-stagiare). Dank Richtlinie 98/5, (EuRAG?) könnte ich mich in DE mit der Berufsbezeichnung Advocaat niederlassen und würde nach 3 Jahren Tätigkeit in DE auch den Titel "Rechtsanwalt" ohne weitere Examen "dazu" bekommen... Aber "Karieretechnisch" ist es wahrscheinlich eher suboptimal, wenn man einmal Fuß gefasst hat, seinem Arbeitgeber den Rücken zuzudrehen. Und auf der anderen Seite dürfte es wohl auch nicht einfach sein, sich in DE niederzulassen. Denn was will man mit einem Fremdrechtler im dt. Recht? Gewisse Nischenbereiche (vor allem EU & Int. Recht) könnten da natürlich ne Möglichkeit sein. Mein LLM ist im europ. Steuerrecht, aber das wird einem bei den Grundzügen des dt. Rechts nicht wirklich weiter helfen (befürchte ich)...

Nu ja, mich zieht's jetzt zurück nach Deutschland (sprich in einem Jahr -2015). Also werde ich erst via §112a DRiG schauen müssen, ob mein Studium einer "Gleichwertigkeitsprüfung" standhalten würde. Da man sich auch in einem eher rechtsvergleichendem Studium (Maastricht) nicht nur mit deutschem Recht beschäftigt, wird das wohl nicht der Fall sein. Ausserdem muss man für alle Teile, bei denen man darlegen möchte, dass man Kenntnisse über die entsprechenden Bereiche des dt. Rechts erlangt hat, beglaubigte deutsche Übersetzungen vorlegen. Englische wären nicht ausreichend. In der Regel (meint das Gericht) liegt eine Gleichwertigkeit sowieso nicht vor. Deshalb darf mich sich (zumindest in NRW) netterweise direkt zur "Eignungsprüfung" anmelden - yeeyyy ;)

Bei mir wäre das OLG Düsseldorf zuständig. Rein rhetorisch sind die Informationsseiten aus NRW, gegenüber der Informationsseite aus Bayern übrigens lustigerweise eher skeptisch formuliert. Hier aber für alle die, die sich fragen, wie denn der Gang der Sachen im Detail überhaupt aussieht, mal der Link zur entsprechende Seite des OLG Düsseldorf. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufga ... /index.php (meehh.. bin grad zu doof für nen html Tag). Schön ist natürlich, dass man nur in den Bereichen, in denen man nicht "gleichwertig" ist, eine Eignungsprüfung ablegen muss. Die Eignungsprüfung ist, wenn ich das richtig sehe, auch nichts anderes als das 1. Staatsexamen. Nur wird man keine Noten bekommen, sondern lediglich ein "bestanden", bzw. "nicht bestanden". Auch muss man keinen mündlichen Teil absolvieren. Wobei ich mich frage, ob das nicht eher ein Nachteil ist, wenn einem mündliche Prüfungen gut liegen. Zumindest muss man nicht alle Prüfungen bestehen. Meine 2/3 reicht aus.

Nu ja...ich stehe also vor dem gleichen Problem wie Panno. Nur bei mir ist es nicht Ungarn, sondern die Niederlande. Ich hatte gehofft, dass man hier mehr Erfahrungsberichte finden würde. Bei uns sind wirklich viele (viiiiele) Deutsche, aber es scheint, dass sich keiner die Mühe gemacht hat, den Weg zum dt. Volljuristen aufzunehmen (und darüber irgendwo zu posten). Möge dies ein Beitrag für alle Leidensgenossen sein :P

Wie sieht es eigentlich in DE aus - was sind die renommiertesten Lehrbücher in den einzelnen Bereichen. Was ist mit "Skripten" gemeint? Bei "uns" (NL) wird alles anhand des "Problem Based Learning" erörtert. Man hat also für alle zu erlernenden Bereiche verschiedenste Fälle und diese löst man durch die Informationen, die man sich durch Lektürenstudium und Vorlesungen zu eigen gemacht hat. Das ganze bespricht man dann in "Tutorials" (1-2 mal die Woche). Und das Studium ist 6-10 Wochen-Block basiert. Es gibt meist 2 "courses" pro Block und am Ende eine Prüfung. In DE ist es alles Semester-basiert oder? Sprich 6 Monate Vorlesungen und Selbststudium und im Anschluss Prüfung, oder? Woher wusstet ihr welchen Büchern ihr Vertrauen solltet?

Dann noch Repetitorium: Wen kann man da empfehlen? Ich sehe nur, dass es davon wie Sand am Meer gibt. Spiegel schreibt, dass fast alle dt. Studenten ihr 1. Staatsexamen ohne Rep. nicht schaffen würden. Was sind da eure Erfahrungen. Weicht denn das Studium so weit von den Anforderungen des 1. Staatsexamens ab? Wie habt ihr das gemacht und was würdet ihr empfehlen? Kennt jemand vielleicht ne Seite wo man mal alte 1. SE Prüfungen anschauen kann, um sich ein Bild zu machen, von dem, was vor einem stehen würde?

Als letztes noch ne Frage, die man eigentlich nicht stellen dürfte, wenn man der guten Etikette folgt. Im Referendariat hat jedes Bundesland festgesetzte Gehälter (wenn ich das richtig sehe). Setzt sich das Einkommen für diese 2 Jahre nur aus dieser Einnahmequelle zusammen, oder bekommt man beispielsweise, wenn man im "Pflichtteil" Kanzlei angekommen ist, zusätzlich noch ein Gehalt von der Kanzlei?

Hui.. leicht chaotischer Beitrag geworden. Würde mich trotzdem ungemein über n paar Antworten freuen.

Liebe Grüße aus den Niederlanden,

THX

Lukas
Gelöschter Nutzer

Re: Eignungsprüfung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammenn,

ich komme auch aus Ungarn, und möchte auch die Eignungsprüfung ablegen...:-)

Panno, hast Du die Prüfungen geschafft?
Panno
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Re: Eignungsprüfung

Beitrag von Panno »

Hallo Zusammen,

ich hätte es nicht gedacht, aber nach 1,5 Jahren Vorbereitungen habe ich doch eine andere Entscheidung getroffen... Der Weg war zu steinig und lang... Ich habe wirklich viele Nachforschungen gemacht und ich musste feststellen, dass einfach zu viel Risiken darin steckt:
1. was ist, wenn ich die Eignungsprüfung nicht schaffe,
2. was ist, wenn ich die schaffe, aber nach zwei Jahren die zweite Staatsexamen nicht schaffe,
3. oder ich schaffe es auch, aber nur mit wenig Punkten....
Dann sind 6 Jahren vergangen und ich kann von vorne Anfangen und immer noch kein Geld verdient.
Also ich habe die Entscheidung getroffen, mich im Bereich Steuerrecht weiterzubilden und die Steuerberaterprüfung abzulegen.
Ich weiß natürlich, dass es keine Juristerei im klassisches Sinn ist, aber momentan sehe ich viel mehr Möglichkeiten in diesem Rechtsbereich. Und vielleicht kann ich später irgendwie mit meinen ungarischen rechtswissenschaftlichen Kenntnissen kombinieren.
Also ich mache jetzt einen Fernlehrgang und ab September ein LLM Steuerrecht an der Uni Köln. Plane ich es mindenstens... es sieht jetzt so aus, dass ich gute Chancen habe einen Studiumplatz zu bekommen.
Und die Eignungsprüfung.... ich will Niemanden abraten, weil es sicherlich machtbar ist.... aber es gibt einfach viel zu viel Juristen auf dem deutschen Arbeitsmarkt...
Zuletzt geändert von Panno am Dienstag 24. März 2015, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eignungsprüfung

Beitrag von Panno »

Diddle hat geschrieben:Hallo zusammenn,

ich komme auch aus Ungarn, und möchte auch die Eignungsprüfung ablegen...:-)

Panno, hast Du die Prüfungen geschafft?
Hallo Diddle,

wo hast du studiert? Und wieso bist du nach Deutschland gekommen?
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Re: Eignungsprüfung

Beitrag von Auto »

Wie sieht es denn inzwischen als? Hat jemand die Eignungsprüfung abgelegt?
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Re: Eignungsprüfung

Beitrag von KlickaDo »

Hallo zusammen.
Ich bin auch österreichischer Jurist und möchte nun die Eignungsprüfung und danach das Ref in Berlin absolvieren. Jemand hier, der einen ähnlichen Plan hat oder die Eignungsprüfung bereits abgelegt hat? Ich bin um jeden Tipp dankbar!


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Seb
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Re: Eignungsprüfung

Beitrag von Seb »

Die Eignungsprüfung würde mich auch interessieren.
Das erste Examen ist mir nicht geglückt, daher spiele ich mit dem Gedanken berufsbegleitend an der JKU nochmal das Studium in Österreich abzulegen, um dann mit abgespeckter Eignungsprüfung doch ins Ref zu starten .. (würde auch klappen, wenn man das erste Examen endgültig nicht bestanden hat, habe mich da bei den relevanten Stellen am OLG erkundigt ^^)
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