Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Verfasst: Donnerstag 20. Oktober 2016, 23:05
Die Gefahr, dass er eine Reichsbürgerwehr-Miliz ausrüstet, aber schon.
Das große Jura-Forum zur juristischen Diskussion
https://forum.jurawelt.com/
Na ja, die Geeignetheit einer Maßnahme wird ja nicht dadurch infrage gestellt, dass sie ggf. nicht hundertprozentig den verfolgten Zweck erreicht und - mit Aufwand - umgangen werden kann. Es ist ja mittlerweile bekannt, dass es auch in Deutschland beileibe kein Ding der Unmöglichkeit ist, illegale eine Schusswaffe zu erwerben. Aber es ist natürlich deutlich schwerer, sich ohne entsprechende Erlaubnis mit Waffen auszustatten, erst recht in größeren Mengen.Ara hat geschrieben:Du meinst wer nicht davor zurückschreckt seine Kollegen illegal mit Waffen zu versorgen, wird sich an ein eigenes Waffenverbot halten?
Naja ...[enigma] hat geschrieben:http://www.der-postillon.com/2016/10/hi ... reich.html
Tibor hat geschrieben:Dann hätten diese Typen sicherlich keine Bürgerrechte und müssten erstmal den Lehnsherrn um Erlaubnis fragen, ob sie überhaupt den Acker verlassen dürfen.
immer locker bleiben hat geschrieben:Naja ...[enigma] hat geschrieben:http://www.der-postillon.com/2016/10/hi ... reich.html
... und was, wenn der Reichsbürger zurück bis vor den Reichtsdeputationshauptschluss denkt?
CCC.Straff der mörder vnd todtschleger die keyn gnugsam entschuldigung haben mögen.
cxxxvij. ITem eyn jeder mörder oder todtschläger wo er deßhalb nit rechtmessig entschuldigung außfüren kan / hat das leben verwürckt. Aber nach gewonheyt etlicher gegent / werden die fürsetzlichen mörder vnd die todtschleger eynander gleich mit dem radt gericht / darinnen soll vnderscheydt gehalten werden / Vnd also daß der gewonheyt nach / ein fürsetzlicher muotwilliger mörder mit dem rade / vnnd eynander der eyn todtschlag / oder auß gecheyt vnd zorn gethan / vnd sunst auch gemelte entschuldigung nit hat / mit dem schwert vom leben zuom todt gestrafft werden sollen / Vnd man mag inn fürgesetztem mordt / so der an hohen trefflichen personen des thetters eygen herrn / zwischen eheleuten oder nahend gesipten freunden geschicht / durch etlich leibstraff als mit zangen reissenn oder außschleyffung vor der entlichen tödtung vmb grösser forcht willen die straff meren.
Sachenspiegel, Ldr. II, 13 hat geschrieben: 4. Alle morder unde alle, de den phlug rouben, adir molen, kirchen adir kirchove burnen, unde verreter und mortburner, unde die irz herren botschaft werben zu irme vormen, die sal man alle radebrechen.
5. Wer einen man slet adir vehet, roubit adir burnet sunder mortbrand, adir wip adir man notzogit, unde vridebrechere, unde der in obirhure begrifen wirt, den sal man die houbete abeslan.
Sächsisch war scheinbar schon seit jeher eine grausige Sprache.non-liquet hat geschrieben:Awatt.Sachenspiegel, Ldr. II, 13 hat geschrieben: 4. Alle morder unde alle, de den phlug rouben, adir molen, kirchen adir kirchove burnen, unde verreter und mortburner, unde die irz herren botschaft werben zu irme vormen, die sal man alle radebrechen.
5. Wer einen man slet adir vehet, roubit adir burnet sunder mortbrand, adir wip adir man notzogit, unde vridebrechere, unde der in obirhure begrifen wirt, den sal man die houbete abeslan.
Regionaler Schwerpunkt in Bayern.Kroate hat geschrieben:http://m.faz.net/aktuell/politik/inland ... 05326.html
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk