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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Mittwoch 2. November 2016, 11:51
von Tibor
Die Medien sind mitunter ziemlich tolpatschig: https://www.welt.de/kultur/article15878 ... eranz.html

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Donnerstag 3. November 2016, 14:17
von Gelöschter Nutzer
JulezLaw hat geschrieben:Immer wieder skurril, dass er die ganze Zeit erzählt, dass man den Medien nicht glauben darf, aber das Sat.1-Frühstücksfernsehen und Domian nutzt, um seine Theorien zu verbreiten.
Vielleicht ein Werbegag. Warum sonst sollte man einer solchen verrückten Idee eine Plattform geben im Frühstücksfernsehen? Oder dann ist der Mann schwerst psychisch krank, evtl. Schizophrenie. Verantwortungslos, solchen Leuten nicht gleich die richtige Adresse zu geben, sondern sie auszustellen. Eine Jura-Professorin mit Schizophrenie klärt über das Befinden von Schizophrenen auf und bittet um Verständnis und richtiges Verhalten der Umwelt: https://www.ted.com/talks/elyn_saks_see ... anguage=de

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 12:41
von famulus
Wenn ich mich recht entsinne, sind hier ja (afaik obiter-dictum-) Ausführungen zur Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzinteresses des Reichsbürgers einiger Kritik begegnet.

Unsere Oberen haben nun am 02.02.2017 einstweilen die Entziehung einer Fahrerlaubnis gehalten, die angeordnet wurde, weil der Betroffene sich weigerte, ein "neurologisch-psychiatrisches Gutachten eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" vorzulegen, das verlangt wurde, weil er die Behörden mit wirren Reichsbürger-Ausführungen zugebombt hatte, was bei denen Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen weckte.

Neben juris gibt's den Volltext hier: http://www.christmann-law.de/neuigkeite ... -2017.html
ThürOVG hat geschrieben:Die Antragsgegnerin hat in ihrer Anordnung vom 9. Mai 2015 nicht nur darauf hingewiesen, dass der Vortrag des Antragstellers in den an sie gerichteten Schreiben vom 28. November und 29. Dezember 2015 sowie 21. April 2016 „völlig diffuse Wahrnehmungen des bestehenden Rechtssystems“ enthalte. Sie hat zusätzlich darauf abgestellt, dass das letztgenannte Schreiben des Antragstellers einen tatsächlichen Inhalt kaum noch erkennen lasse, dort „unter der Aneinanderreihung von Paragrafen und Rechtsprechungen eine völlig gestörte Wahrnehmung der Realität erkennbar“ sei und demgemäß „massive Zweifel an der Kraftfahreignung im Sinne einer möglichen Psychose“ bestünden. Diese Einschätzung teilt der Senat. Das als „Obligation“ bezeichnete Schreiben vom 21. April 2016, in dem der Antragsteller als „Der Mensch ... das geistig sittliche Wesen aus der Familie b...“ zum Schreiben der Antragsgegnerin vom 7. April 2016 Stellung nimmt, lässt nicht einmal eine Gedankenfolge zu einer - wenn auch abwegigen - (rechtlichen) Meinungsäußerung erkennen. Vielmehr erschöpfen sich die dort enthaltenen Ausführungen in einer bloßen Aneinanderreihung von Aussagen, die einen logischen inneren Zusammenhang nicht mehr ansatzweise erkennen lassen. Das Schreiben enthält konfuse Darstellungen zur Grundrechtsberechtigung nach Art. 19 Abs. 3 GG, zur „Personifikation nach § 112 BVersVG“, einen nicht mit einem Verwaltungsverfahren im Zusammenhang stehenden Fragenkatalog und die Feststellung einer Gefährdungshandlung, die Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs erfülle. Diese verworrenen Gedankengänge sind weder einer Feststellung noch einer Mutmaßung zugänglich, was der Antragsteller zum Ausdruck bringen will. Die Ausführungen enthalten überdies eine Vielzahl gravierender sprachlicher Unstimmigkeiten, die sich dem an sprachlicher Logik ausgerichteten Grundverständnis eines Durchschnittsbürgers entziehen (vgl. etwa S. 1: „… Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln …“; S. 10: „… Jeder Mensch wenn er treuhänderisch tätig ist für eine juristische Person etc., welcher mit Personen zwischen Art. 20-146 GG freiwillig in dieser Sache einen Vertrag eingeht, ist nicht grundrechtfähig. Deswegen muß sich jeder geistiglebendiGer Mensch von ihnen distanziert und jede Form von Personifikation nach § 112 BPersVG mit und von ihnen absolut und kategorisch ablehnen ...“; S. 11: „Sie und die genannten Tätigen sind als jP. Personen eine unerlaubte Geschäftsanmaßung und unter einem außervertraglichen Schuldverhältnis nach Art. 6, 38-42 EGBGB privat tätig …“). Bei einer das abstruse Staats- und Rechtsverständnis des Antragstellers, dessen nicht nachvollziehbare Gedankensprünge und die Vielzahl sprachlicher Unstimmigkeiten einbeziehenden Gesamtbetrachtung können kognitive Defizite bei ihm nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.

Sprechen nach alledem überwiegende Gründe dafür, dass schon zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung vom 9. Mai 2016 tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer psychischen (geistigen) Störung des Antragstellers nach Nr. 7 der Anlage 4 zur FeV, insbesondere in Form einer schizophrenen Psychose nach Nr. 7.6 vorgelegen haben, ergeben sich daraus abgeleitete Bedenken gegen die Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen. Denn nach Nr. 7 Anlage 4 kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei psychischen Störungen eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sein. Nach Nr. 7.6 Anlage 4 kann bei einer - hier insbesondere in den Blick zu nehmenden - schizophrenen Psychose eine Fahreignung beim Auftreten einer akuten Phase nur dann in Betracht gezogen werden, wenn diese beendet ist (vgl. Nr. 7.6.1 Anlage 4) und andererseits keine Störungen mehr nachweisbar sind, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigen (vgl. Nr. 7.6.2 Anlage 4). Hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse C1E kann dies gar nur ausnahmsweise, unter besonders günstigen Umständen angenommen werden (vgl. Nr. 7.6.2 Anlage 4). Letzteres gilt ebenso beim Auftreten mehrerer psychischer Episoden (vgl. Nr. 7.6.3 Anlage 4). In diesen Fällen kann - unabhängig von der Fahrerlaubnisklasse - ohnehin nur eine bedingte Fahreignung in Betracht gezogen werden, bei der der betreffende Fahrerlaubnisinhaber in jedem Falle regelmäßig kontrolliert werden muss (vgl. Nr. 7.6.3 Anlage 4).

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 13:01
von thh
famulus hat geschrieben:Wenn ich mich recht entsinne, sind hier ja (afaik obiter-dictum-) Ausführungen zur Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzinteresses des Reichsbürgers einiger Kritik begegnet.

Unsere Oberen haben nun am 02.02.2017 einstweilen die Entziehung einer Fahrerlaubnis gehalten, die angeordnet wurde, weil der Betroffene sich weigerte, ein "neurologisch-psychiatrisches Gutachten eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" vorzulegen, das verlangt wurde, weil er die Behörden mit wirren Reichsbürger-Ausführungen zugebombt hatte, was bei denen Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen weckte.
Dazu auch bereits OVG Berlin-Brandenburg, 1 S 10.13, vom 30.01.2015.

Kann man sich für Maßnahmen nach §§ 69, 69a StGB vormerken ...

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 13:52
von Vorkriegsjugend
Im Einzelfall können ja durchaus Anhaltspunkte für eine Psychose vorliegen, nur wenn jetzt pauschal jeder Reichsbürger eine Psychose ferndiagnostiziert bekommen würde, würde ich das problematisch finden. Wie sich das hier im Einzelfall dargestellt hat ist ja als Außenstehender nicht zu beurteilen.

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 14:31
von Tibor
Klar, das Problem ist ja, dass beim "typischen Reichsbürger" idR Dummheit und Psychosen zusammenfallen. Dann muss man eben schauen, was überwiegt. IdR wird allerdings Dummheit das Problem sein.

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 16:48
von Tibor

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Mittwoch 26. April 2017, 22:16
von Gelöschter Nutzer
Zum Glück gibt es auch gegenläufige Enrtwicklungen, so die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Justiz durch deutsche ubd israelische Juristen.
http://www.dijv.de/ueber-uns/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Samstag 29. April 2017, 22:34
von Tibor
Mannheim will keine Söhne mehr haben, wenn die sich in Reichsbürger-Sprech üben: http://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_ ... 71845.html

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Sonntag 30. April 2017, 01:10
von [enigma]
Tibor hat geschrieben:Mannheim will keine Söhne mehr haben, wenn die sich in Reichsbürger-Sprech üben: http://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_ ... 71845.html
Ich finde die Aufregung übertrieben. Die Musik ist scheiße und der Text ist wirrer Unsinn. Aber auch nicht staatsfeindlicher als der Text irgendeiner x-beliebigen Punkband, nur halt im gegensätzlichen politischen Spektrum. Ganz zu schweigen vom Rödelheim Hartreim Projekt. Kann man auch einfach ignorieren. Das Argument, dass Naidoo ne Vorbildrolle inne habe, zieht doch auch schon seit Jahren nicht mehr. Naidoo ist der Til Schweiger der Musikszene. Und auf den hört ja auch keiner.

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Dienstag 16. Mai 2017, 15:47
von [enigma]
Zumindest beim Thema Reichsbürger scheinen die USA Deutschland zeitlich etwas hinterher zu hinken.
https://www.theguardian.com/world/2017/ ... ?CMP=fb_gu

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Dienstag 16. Mai 2017, 17:08
von Flanke
Überhaupt nicht. Die dortige Reichsbürger-Variante nennt sich "Freemen on the Land". Bei vergleichbarer Wirrniss ist interessant, wie dort auf anderen Narrativen aufgebaut wird (hier: Fortbestand des Reichs als autoritärer Herrschaftsordnung, dort: Fortbestand urtümlicher individueller Freiheit), um zu ganz ähnlichen Ergebnissen zu kommen (keine Bindung an hoheitliche Befehle der tatsächlich bestehenden Staatsgewalt).

Die Bewegung ist auch international anschlussfähiger, nach UK hat sie es schon geschafft, und selbst in Deutschland gab es Importversuche.

Die Amerikaner sind außerdem bei der akademischen Aufarbeitung des Phänomens weiter als wir, dort gibt es durchaus Papers über die Freemen on the Land. Interessant wäre ein systematischer "Rechts"vergleich zwischen beiden Gruppierungen, der die oben angerissene rechtskulturelle These untermauert oder falsifiziert. Irgendwann mache ich das mal.

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Dienstag 16. Mai 2017, 19:38
von Kezzlerinho
Flanke hat geschrieben:
Interessant wäre ein systematischer "Rechts"vergleich zwischen beiden Gruppierungen, der die oben angerissene rechtskulturelle These untermauert oder falsifiziert.
Die Suche nach meinem Diss-Thema scheint sich dem Ende zuzuneigen. Danke!

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Mittwoch 17. Mai 2017, 06:53
von z0rr0_z

Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Verfasst: Mittwoch 17. Mai 2017, 07:10
von Tibor
Der Vermögensanfall für die Bundesrepublik GmbH wird handelsbilanziell unter "sonstige Erträge aus Brandschatzungen und Kriegsbeuten" ausgewiesen.