Uli Hoeneß
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Re: Uli Hoeneß
Jedoch könnte es freilich auch die schwarze Kasse des FCB sein. Natürlich ist dies reine Spekulation.
Abmahnungen senden die Anwälte des FCB bitte an Jurawelt.
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Re: Uli Hoeneß
Auch hier ist die Qualität der Berichterstattung wohl noch ausbaufähig:Ara hat geschrieben:Was ich mich frage: In den Medien steht immer etwas davon, dass die Staatsanwaltschaft die Wirksamkeit der Selbstanzeige prüft, weil dann eine Strafmilderung in Betracht kommt.
Ohne Ahnung von Steuerrecht zu haben: § 371 AO sieht doch eine Straffreiheit vor?
Eine wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit (Strafverfolgungshindernis); eine unwirksame Selbstanzeige nicht, kann sich jedoch u.U. sehr positiv zugunsten des Beschuldigten auswirken (Stichwort: gescheiterte Selbstanzeige).
Seit der letzten Änderung des 371 sind die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige aber für viele Beschuldigte erheblich gestiegen. Insbesondere die Vollständigkeit der Selbstanzeige hinsichtlich aller unverjährten Besteuerungszeiträume derselben Steuerart ist häufig problematisch (die Teilselbstanzeige oder die sog. gestufte Selbstanzeige gibt es nicht mehr). Parallel dazu sperrt die Tatentdeckung für nur einen Zeitraum für die betroffene Steuerart die Selbstanzeige für die übrigen unverjährten Zeiträume (also zumindest 5 Jahre zurück; bei den Summen, die in der Presse genannt werden, evtl. auch 10).
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Re: Uli Hoeneß
Erst nach dem Lehrgang "Bereuen für Profis"11 Freunde hat geschrieben:Wann kommentiert Wurst-Uli seine Selbstanzeige endlich mit dem alles entscheidenden Satz? "Ich tue das, weil ich ein absolut reines Gewissen habe."
https://www.youtube.com/watch?v=-3Uel0uDhfY
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Re: Uli Hoeneß
Scheitert die Strafbefreiung hier nicht an § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO?Learned Hand hat geschrieben:Auch hier ist die Qualität der Berichterstattung wohl noch ausbaufähig:Ara hat geschrieben:Was ich mich frage: In den Medien steht immer etwas davon, dass die Staatsanwaltschaft die Wirksamkeit der Selbstanzeige prüft, weil dann eine Strafmilderung in Betracht kommt.
Ohne Ahnung von Steuerrecht zu haben: § 371 AO sieht doch eine Straffreiheit vor?
Eine wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit (Strafverfolgungshindernis); eine unwirksame Selbstanzeige nicht, kann sich jedoch u.U. sehr positiv zugunsten des Beschuldigten auswirken (Stichwort: gescheiterte Selbstanzeige).
Seit der letzten Änderung des 371 sind die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige aber für viele Beschuldigte erheblich gestiegen. Insbesondere die Vollständigkeit der Selbstanzeige hinsichtlich aller unverjährten Besteuerungszeiträume derselben Steuerart ist häufig problematisch (die Teilselbstanzeige oder die sog. gestufte Selbstanzeige gibt es nicht mehr). Parallel dazu sperrt die Tatentdeckung für nur einen Zeitraum für die betroffene Steuerart die Selbstanzeige für die übrigen unverjährten Zeiträume (also zumindest 5 Jahre zurück; bei den Summen, die in der Presse genannt werden, evtl. auch 10).
Von einer "Steuervorauszahlung" kann hier nun wirklich nicht geredet werden. Im Übrigen habe ich aber eine ähnliche Rechnung angestellt.Nimm2 hat geschrieben:Ich stelle nun eine Milchmädchenrechnung an: Laut Medienberichten hat er eine Steuervorauszahlung von 5 Mio. Euro geleistet. Bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent, hätte er also einen Gewinn von 20 Mio. Euro zu versteuern gehabt. Bei einen angenommenen Rendite von jährlich 5 Prozent, hat er ein Kapitalvolumen von 400 Mio. Euro. Wenn man davon ausgeht, dass die Steuervorauszahlung mehrere Veranlagunszeiträume abdeckt, etwa 10 Jahre, hätte er 40 Mio. Euro auf dem Konto.
Meine gewagte These: Die Reporter haben die gleiche Milchmädchenrechnung wie ich angestellt, die jährliche Rendite auf etwa 3,5 Prozent angesetzt, dann kommt man auf ein Kapitalvolumen von etwa 600 Mio. Euro. Wenn nun der Reporter dies nicht auf mehrere VZ erstreckt, kommt die in der Presse genannte Summe von 600 Mio. Euro zusammen.
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Re: Uli Hoeneß
Wenn es wirklich um diese Summen geht, dann hat Honeß sich ordentlich verzockt. Denn nach altem Recht hätte er eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige abgeben können.
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Re: Uli Hoeneß
Die Lehre ist somit, dass man sich nicht auf seine Freunde in der Politik verlassen sollte.Swann hat geschrieben:Wenn es wirklich um diese Summen geht, dann hat Honeß sich ordentlich verzockt. Denn nach altem Recht hätte er eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige abgeben können.
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Re: Uli Hoeneß
Das bleibt wohl noch abzuwarten.EinHeinz hat geschrieben:Die Lehre ist somit, dass man sich nicht auf seine Freunde in der Politik verlassen sollte.Swann hat geschrieben:Wenn es wirklich um diese Summen geht, dann hat Honeß sich ordentlich verzockt. Denn nach altem Recht hätte er eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige abgeben können.
Im Übrigen dürfte dann wohl § 398a AO die entscheidende Norm sein.
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Re: Uli Hoeneß
Die sieht aber auch nur straffrei oder strafe vor.Voland hat geschrieben:Das bleibt wohl noch abzuwarten.EinHeinz hat geschrieben:Die Lehre ist somit, dass man sich nicht auf seine Freunde in der Politik verlassen sollte.Swann hat geschrieben:Wenn es wirklich um diese Summen geht, dann hat Honeß sich ordentlich verzockt. Denn nach altem Recht hätte er eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige abgeben können.
Im Übrigen dürfte dann wohl § 398a AO die entscheidende Norm sein.
SPON schreibt nun "Straffrei wird Hoeneß aber wohl selbst dann nicht ausgehen: Laut Schwarzgeldbekämpfungsgesetz von 2011 ist das nur möglich, wenn es um höchstens 100.000 Euro geht. " http://www.spiegel.de/sport/fussball/st ... 95614.html
Davon lese ich aber zumindest hier http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... 6542447995 nix
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Uli Hoeneß
Mag sein. Öffentlich hat er sich jedenfalls sehr anständig verhalten: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 0f38d.htmlrecht_selten hat geschrieben:..können natürlich auch im Bundesliga-Thread weiterschreiben, soll der Moderator entscheiden.
Dass Daum gestern auf dem Tisch getanzt hat, liegt durchaus im Bereich des Möglichen
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Re: Uli Hoeneß
Naja, der Hinweis auf die "moralische Instanz" ist schon ein Seitenhieb, oder nicht?
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Re: Uli Hoeneß
Okay, aber in dem Fall ja nicht unberechtigt. Ist jetzt jedenfalls kein Getanze auf dem Tisch, würde ich sagen.
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Re: Uli Hoeneß
Ob das völlig ironiefrei gemeint war, kann man dem gedruckten Wort allerdings nicht entnehmen
Hübsch ist jedenfall die Formulierung der Anti-Korruptions-Frau, er habe mit Felsbrocken aus dem Glashaus geschmissen.
Rechtlich kann ich es bisher auch nicht vollständig nachvollziehen. § 398a spricht in der Tat auch von "wird". Allerdings überrascht micht im Steuerrecht wenig und irgend ne Vorschrift übersehe ich da bisher eigentlich immer
Hübsch ist jedenfall die Formulierung der Anti-Korruptions-Frau, er habe mit Felsbrocken aus dem Glashaus geschmissen.
Rechtlich kann ich es bisher auch nicht vollständig nachvollziehen. § 398a spricht in der Tat auch von "wird". Allerdings überrascht micht im Steuerrecht wenig und irgend ne Vorschrift übersehe ich da bisher eigentlich immer
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Re: Uli Hoeneß
Stimmt. Ich habe das neue Steuerstrafrecht noch nicht ausreichend verinnerlicht.Voland hat geschrieben: Im Übrigen dürfte dann wohl § 398a AO die entscheidende Norm sein.
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Re: Uli Hoeneß
Man fragt sich nur wirklich immer wieder, was Multi-Millionäre dazu treibt, das Risiko einer Haftstafe auf sich zu nehmen, nur um noch ein paar weitere Millionen zu sparen. Verglichen mit Gewaltstraftaten wirken die vom Gesetz angedrohten/verhängten Strafen zwar dann manchmal unverhältnismäßig, andererseits hält sich das Mitleid angesichts der völligen Unverständlichkeit dann doch in Grenzen.
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Re: Uli Hoeneß
Die selben Gründe, die viele von uns dazu treiben, Handwerker "ohne Rechnung" arbeiten zu lassen oder fragwürdige Werbungskosten in der Steuererklärung anzusetzen. Macht halt mehr Spaß, das Geld für andere Dinge auszugeben. Bei Uli Hoeneß ist es dann halt ein neuer Ferrari oder eine Villa, in unserer Gewichtsklasse ein neues Mountainbike oder dergleichen. Im Prinzip doch dasselbe, nur eben im größeren Maßstab. Aber dieser verschiebt sich eben im Laufe des Lebens. Ein Geringverdiener wird sich auch fragen, warum zum Beispiel ein Rechtsanwalt ein nicht existierendes häusliches Arbeitszimmer angibt, um vielleicht 500 € Steuern zu "sparen". Der würde ja auch nicht verhungern, würde er da bei der Wahrheit bleiben.recht_selten hat geschrieben:Man fragt sich nur wirklich immer wieder, was Multi-Millionäre dazu treibt, das Risiko einer Haftstafe auf sich zu nehmen, nur um noch ein paar weitere Millionen zu sparen. Verglichen mit Gewaltstraftaten wirken die vom Gesetz angedrohten/verhängten Strafen zwar dann manchmal unverhältnismäßig, andererseits hält sich das Mitleid angesichts der völligen Unverständlichkeit dann doch in Grenzen.