Uli Hoeneß

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Nimm2
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Nimm2 »

Jedoch könnte es freilich auch die schwarze Kasse des FCB sein. Natürlich ist dies reine Spekulation.

Abmahnungen senden die Anwälte des FCB bitte an Jurawelt. :D
Learned Hand
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Learned Hand »

Ara hat geschrieben:Was ich mich frage: In den Medien steht immer etwas davon, dass die Staatsanwaltschaft die Wirksamkeit der Selbstanzeige prüft, weil dann eine Strafmilderung in Betracht kommt.

Ohne Ahnung von Steuerrecht zu haben: § 371 AO sieht doch eine Straffreiheit vor?
Auch hier ist die Qualität der Berichterstattung wohl noch ausbaufähig:

Eine wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit (Strafverfolgungshindernis); eine unwirksame Selbstanzeige nicht, kann sich jedoch u.U. sehr positiv zugunsten des Beschuldigten auswirken (Stichwort: gescheiterte Selbstanzeige).

Seit der letzten Änderung des 371 sind die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige aber für viele Beschuldigte erheblich gestiegen. Insbesondere die Vollständigkeit der Selbstanzeige hinsichtlich aller unverjährten Besteuerungszeiträume derselben Steuerart ist häufig problematisch (die Teilselbstanzeige oder die sog. gestufte Selbstanzeige gibt es nicht mehr). Parallel dazu sperrt die Tatentdeckung für nur einen Zeitraum für die betroffene Steuerart die Selbstanzeige für die übrigen unverjährten Zeiträume (also zumindest 5 Jahre zurück; bei den Summen, die in der Presse genannt werden, evtl. auch 10).
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Olli
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Olli »

11 Freunde hat geschrieben:Wann kommentiert Wurst-Uli seine Selbstanzeige endlich mit dem alles entscheidenden Satz? "Ich tue das, weil ich ein absolut reines Gewissen habe."
Erst nach dem Lehrgang "Bereuen für Profis" :D

https://www.youtube.com/watch?v=-3Uel0uDhfY
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Voland
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Voland »

Learned Hand hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Was ich mich frage: In den Medien steht immer etwas davon, dass die Staatsanwaltschaft die Wirksamkeit der Selbstanzeige prüft, weil dann eine Strafmilderung in Betracht kommt.

Ohne Ahnung von Steuerrecht zu haben: § 371 AO sieht doch eine Straffreiheit vor?
Auch hier ist die Qualität der Berichterstattung wohl noch ausbaufähig:

Eine wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit (Strafverfolgungshindernis); eine unwirksame Selbstanzeige nicht, kann sich jedoch u.U. sehr positiv zugunsten des Beschuldigten auswirken (Stichwort: gescheiterte Selbstanzeige).

Seit der letzten Änderung des 371 sind die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige aber für viele Beschuldigte erheblich gestiegen. Insbesondere die Vollständigkeit der Selbstanzeige hinsichtlich aller unverjährten Besteuerungszeiträume derselben Steuerart ist häufig problematisch (die Teilselbstanzeige oder die sog. gestufte Selbstanzeige gibt es nicht mehr). Parallel dazu sperrt die Tatentdeckung für nur einen Zeitraum für die betroffene Steuerart die Selbstanzeige für die übrigen unverjährten Zeiträume (also zumindest 5 Jahre zurück; bei den Summen, die in der Presse genannt werden, evtl. auch 10).
Scheitert die Strafbefreiung hier nicht an § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO?
Nimm2 hat geschrieben:Ich stelle nun eine Milchmädchenrechnung an: Laut Medienberichten hat er eine Steuervorauszahlung von 5 Mio. Euro geleistet. Bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent, hätte er also einen Gewinn von 20 Mio. Euro zu versteuern gehabt. Bei einen angenommenen Rendite von jährlich 5 Prozent, hat er ein Kapitalvolumen von 400 Mio. Euro. Wenn man davon ausgeht, dass die Steuervorauszahlung mehrere Veranlagunszeiträume abdeckt, etwa 10 Jahre, hätte er 40 Mio. Euro auf dem Konto.

Meine gewagte These: Die Reporter haben die gleiche Milchmädchenrechnung wie ich angestellt, die jährliche Rendite auf etwa 3,5 Prozent angesetzt, dann kommt man auf ein Kapitalvolumen von etwa 600 Mio. Euro. Wenn nun der Reporter dies nicht auf mehrere VZ erstreckt, kommt die in der Presse genannte Summe von 600 Mio. Euro zusammen.
Von einer "Steuervorauszahlung" kann hier nun wirklich nicht geredet werden. Im Übrigen habe ich aber eine ähnliche Rechnung angestellt.
Swann
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Swann »

Wenn es wirklich um diese Summen geht, dann hat Honeß sich ordentlich verzockt. Denn nach altem Recht hätte er eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige abgeben können.
EinHeinz
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von EinHeinz »

Swann hat geschrieben:Wenn es wirklich um diese Summen geht, dann hat Honeß sich ordentlich verzockt. Denn nach altem Recht hätte er eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige abgeben können.
Die Lehre ist somit, dass man sich nicht auf seine Freunde in der Politik verlassen sollte. :D
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Voland »

EinHeinz hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:Wenn es wirklich um diese Summen geht, dann hat Honeß sich ordentlich verzockt. Denn nach altem Recht hätte er eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige abgeben können.
Die Lehre ist somit, dass man sich nicht auf seine Freunde in der Politik verlassen sollte. :D
Das bleibt wohl noch abzuwarten.

Im Übrigen dürfte dann wohl § 398a AO die entscheidende Norm sein.
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Ara
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Ara »

Voland hat geschrieben:
EinHeinz hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:Wenn es wirklich um diese Summen geht, dann hat Honeß sich ordentlich verzockt. Denn nach altem Recht hätte er eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige abgeben können.
Die Lehre ist somit, dass man sich nicht auf seine Freunde in der Politik verlassen sollte. :D
Das bleibt wohl noch abzuwarten.

Im Übrigen dürfte dann wohl § 398a AO die entscheidende Norm sein.
Die sieht aber auch nur straffrei oder strafe vor.

SPON schreibt nun "Straffrei wird Hoeneß aber wohl selbst dann nicht ausgehen: Laut Schwarzgeldbekämpfungsgesetz von 2011 ist das nur möglich, wenn es um höchstens 100.000 Euro geht. " http://www.spiegel.de/sport/fussball/st ... 95614.html

Davon lese ich aber zumindest hier http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... 6542447995 nix
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Voland »

recht_selten hat geschrieben:..können natürlich auch im Bundesliga-Thread weiterschreiben, soll der Moderator entscheiden.

Dass Daum gestern auf dem Tisch getanzt hat, liegt durchaus im Bereich des Möglichen ;)
Mag sein. Öffentlich hat er sich jedenfalls sehr anständig verhalten: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 0f38d.html
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Olli
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Olli »

Naja, der Hinweis auf die "moralische Instanz" ist schon ein Seitenhieb, oder nicht?
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Voland
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Voland »

Okay, aber in dem Fall ja nicht unberechtigt. Ist jetzt jedenfalls kein Getanze auf dem Tisch, würde ich sagen.
recht_selten
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von recht_selten »

Ob das völlig ironiefrei gemeint war, kann man dem gedruckten Wort allerdings nicht entnehmen ;)

Hübsch ist jedenfall die Formulierung der Anti-Korruptions-Frau, er habe mit Felsbrocken aus dem Glashaus geschmissen.

Rechtlich kann ich es bisher auch nicht vollständig nachvollziehen. § 398a spricht in der Tat auch von "wird". Allerdings überrascht micht im Steuerrecht wenig und irgend ne Vorschrift übersehe ich da bisher eigentlich immer ;)
Swann
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Swann »

Voland hat geschrieben: Im Übrigen dürfte dann wohl § 398a AO die entscheidende Norm sein.
Stimmt. Ich habe das neue Steuerstrafrecht noch nicht ausreichend verinnerlicht.
recht_selten
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von recht_selten »

Man fragt sich nur wirklich immer wieder, was Multi-Millionäre dazu treibt, das Risiko einer Haftstafe auf sich zu nehmen, nur um noch ein paar weitere Millionen zu sparen. Verglichen mit Gewaltstraftaten wirken die vom Gesetz angedrohten/verhängten Strafen zwar dann manchmal unverhältnismäßig, andererseits hält sich das Mitleid angesichts der völligen Unverständlichkeit dann doch in Grenzen.
Voland
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Re: Uli Hoeneß

Beitrag von Voland »

recht_selten hat geschrieben:Man fragt sich nur wirklich immer wieder, was Multi-Millionäre dazu treibt, das Risiko einer Haftstafe auf sich zu nehmen, nur um noch ein paar weitere Millionen zu sparen. Verglichen mit Gewaltstraftaten wirken die vom Gesetz angedrohten/verhängten Strafen zwar dann manchmal unverhältnismäßig, andererseits hält sich das Mitleid angesichts der völligen Unverständlichkeit dann doch in Grenzen.
Die selben Gründe, die viele von uns dazu treiben, Handwerker "ohne Rechnung" arbeiten zu lassen oder fragwürdige Werbungskosten in der Steuererklärung anzusetzen. Macht halt mehr Spaß, das Geld für andere Dinge auszugeben. Bei Uli Hoeneß ist es dann halt ein neuer Ferrari oder eine Villa, in unserer Gewichtsklasse ein neues Mountainbike oder dergleichen. Im Prinzip doch dasselbe, nur eben im größeren Maßstab. Aber dieser verschiebt sich eben im Laufe des Lebens. Ein Geringverdiener wird sich auch fragen, warum zum Beispiel ein Rechtsanwalt ein nicht existierendes häusliches Arbeitszimmer angibt, um vielleicht 500 € Steuern zu "sparen". Der würde ja auch nicht verhungern, würde er da bei der Wahrheit bleiben.
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