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Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 14. Mai 2013, 12:44
von Parabellum
Analog zum Parallelthread im Ö-Rechtsforum (http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=44&t=41439) hier der Versuch, einen Sammelthread für aktuelle Rechtsprechung und sonstige neuere Entwicklungen im Zivilrecht aufzumachen. Mal schauen, wie er angenommen wird.

Aktuell gibts vom BGH was zur Auto-Completefunktion bei google:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=64071&pos=0&anz=86 hat geschrieben:
Die Suchwortergänzungsvorschläge "Scientology" und "Betrug" bei Eingabe des Vor- und Zunamens des Klägers zu 2 in die Internet-Suchmaschine der Beklagten beinhalten eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger, da ihnen ein fassbarer Aussagegehalt innewohnt, zwischen dem Kläger zu 2 und den negativ belegten Begriffen "Scientology" und/oder "Betrug" besteht ein sachlicher Zusammenhang.

Die Kläger würden hierdurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn diese Aussage – wie sie vorgetragen haben – unwahr wäre und deshalb in der Abwägung ihrer grundrechtlich geschützten Position gegenüber derjenigen der Beklagten das Übergewicht zukäme.

Diese Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger ist der Beklagten auch unmittelbar zuzurechnen. Sie hat mit dem von ihr geschaffenen Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet.


Daraus folgt allerdings noch nicht, dass die Beklagte für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge haftet. Der Beklagten ist nämlich nicht vorzuwerfen, dass sie eine Suchvorschläge erarbeitende Software entwickelt und verwendet hat, sondern lediglich, dass sie keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass die von der Software generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen.

Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in Anspruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus. Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.

Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.
Rechtlich siehts erstmal nach normaler Störerhaftung im Netz aus. Problem war wohl die Zurechenbarkeit, wenn ich das richtig verfolgt habe.

Bettina Wulff wirds jedenfalls freuen.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 14. Mai 2013, 13:12
von Ant-Man
In der aktuellen RÜ gibt es einen Aufsatz zum Behandlungsvertrag, der vor Kurzem in das BGB (§§ 630a ff. BGB) aufgenommen wurde:

http://www.alpmann-schmidt.de/downloads ... _monat.pdf

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 14. Mai 2013, 16:16
von ElGraf
Parabellum hat geschrieben:Aktuell gibts vom BGH was zur Auto-Completefunktion bei google
Danke für den Hinweis. Die Entscheidung ist doch einigermaßen überraschend. Ich habe die Instanzrechtsprechung nicht so recht verfolgt, aber kannte bislang keine einzige, die die Auto-Complete-Begriffe Google zugerechnet hätte.

Ob sich Bettina freuen darf, hängt davon ab, ob es sich bei "Bettina Wulff Rotlicht" um eine unwahre Aussage handelt. :-$ Daran zeigt sich übrigens, dass der ganze Ansatz verfehlt ist: Die Aussage "Bettina Wulff Rotlicht" impliziert für den verständigen Internetnutzer nämlich gerade nicht, dass Bettina Wulff etwas mit dem Rotlichtmilieu zu schaffen hätte, sondern dass gerade ganz viele Leute nach dieser Begriffskombination suchen, nicht mehr und nicht weniger. Hierin die Behauptung wahrer oder unwahrer Tatsachen zu sehen, finde ich nicht sonderlich nahe liegend.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 14. Mai 2013, 19:33
von schlemil
ElGraf hat geschrieben:Danke für den Hinweis. Die Entscheidung ist doch einigermaßen überraschend. Ich habe die Instanzrechtsprechung nicht so recht verfolgt, aber kannte bislang keine einzige, die die Auto-Complete-Begriffe Google zugerechnet hätte.

Ob sich Bettina freuen darf, hängt davon ab, ob es sich bei "Bettina Wulff Rotlicht" um eine unwahre Aussage handelt. :-$ Daran zeigt sich übrigens, dass der ganze Ansatz verfehlt ist: Die Aussage "Bettina Wulff Rotlicht" impliziert für den verständigen Internetnutzer nämlich gerade nicht, dass Bettina Wulff etwas mit dem Rotlichtmilieu zu schaffen hätte, sondern dass gerade ganz viele Leute nach dieser Begriffskombination suchen, nicht mehr und nicht weniger. Hierin die Behauptung wahrer oder unwahrer Tatsachen zu sehen, finde ich nicht sonderlich nahe liegend.
Es liegt ja allein das Sichtbarmachen einer Verbindung zu ehrenrührigen unwahren Sachverhalten vor. Diese Verbindung ist bereits als Frage entstanden. Die Präsentation lässt Raum für eine Verbindung als Tatsache. Die Verbindung als Tatsache kann als Irrtum im Verantwortungsbereich des empfangenden Dritten begründet sein. Dafür soll nun der die Verbindung als Tatsache Ermöglichende die Verantwortung tragen. Dem liegt wohl weniger, wie bislang bei Ehrverletzungen, das Bild eines objektiven verständigen Empfängers zu Grunde. Vielmehr liegt dem jetzt wohl das Bild eines Schutzbedürftigen vor tendenziell übertölpelbaren, dummen Empfängern ähnlich dem Verbraucherschutzrecht zu Grunde. Das kann eine in ihren Grenzen - besonders in den neuen Medien - kaum absehbare Erweiterung hinsichtlich des Ehrverletzungsbegriffes sein.
Während die Verbindung zu ehrenrührigen Sachverhalten zuvor allerdings nur vage bestand, wird sie durch die Präsentation etwas verfestigt. Das kann leicht Ehrbeeinträchtigung ähnlich einer Formalbeleidigung nach den Umständen sein. Bei einem Interessenausgleich ginge ein Löschungsanspruch wohl unrichtig einseitig zu Lasten der Freiheiten des Anbieters und der Nutzer. Dagegen kann hier eine Ehrbeeinträchtigung schon durch weiterführende relativierende Links angemessen wettgemacht sein. U.U. kann bei besonders augenscheinlichen schweren Ehrbeeinträchtigungen ausnahmsweise etwa noch ein Anspruch auf teils aufzuführende relativierende, verneinende Wortzusätze in Betracht kommen o.ä?

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 14. Mai 2013, 22:29
von Einwendungsduschgriff
Wollen wir das nicht extern diskutieren? Ich spiele gerne den Gastgeber und empfange den Thread mit seinem verfassungsrechtlich geprägten Herzen gerne im Fachforum ÖR.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 14. Mai 2013, 23:06
von Torquemada
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:... Thread mit seinem verfassungsrechtlich geprägten Herzen ...
Historisch mag diese Aussage eine gewisse Berechtigung haben, sachlich aber nicht. Das Fachforum Zivilrecht muss deshalb darauf bestehen, dass das APR bei uns bleibt.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 14. Mai 2013, 23:10
von Einwendungsduschgriff
Natürlich. Die einladenden Worten hatten deshalb auch einen gewissen Verführungscharakter inne, den man ihnen nun ausgerissen hat.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 16. Mai 2013, 11:17
von immer locker bleiben
Zum Thema "Aktuelles" und auch Internet/Medien: EuGH muss jetzt entscheiden, ob Framing von fremden Videos eine Urheberrechtsverletzung darstellt:
http://www.tagesschau.de/inland/framing104.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Spannend: denn in diesem Fall hatte die Klägerin ihr eigenes Video nur auf IHRER homepage und ein Dritter hatte durch das Einstellen bei youtube erst das einfache Framing durch die Konkurrenz ermöglicht. Hier hätte es sich meines Erachtens angeboten, das youtube-Video als solches zu stoppen, damit wäre dann auch das Framing dieses Video beendet.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 17:04
von ElGraf
Mittlerweile Autocomplete im Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... kument.pdf
An der entscheidenden Stelle reichlich dünn, die Begründung. Die Autocomplete-Funktion stelle "inhaltliche Bezüge" her/dar, ihr Betreiber unterliege deshalb ggf. der Störerhaftung. Auch die Grundrechtsprüfung (wo ist Art. 5 I GG?) fällt eher oberflächlich aus. Schade. Das müssen dann halt (wieder) ein paar Doktoranden nacharbeiten.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 18:42
von Einwendungsduschgriff
Handelt es sich nach Deiner Meinung um eine Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG?

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 19:15
von ElGraf
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Handelt es sich nach Deiner Meinung um eine Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG?
Das wohl nicht (obwohl das schon für sich genommen eine spannende Frage ist), aber die Strukturierungsleistung von Suchmaschinen für die öffentliche Kommunikation wurde ja schon verschiedenen Ortes unter Art. 5 I GG gepackt, entweder pauschal nach Absatz 1 (nach meiner Erinnerung verschiedene Urteile aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit Hamburgs), Satz 1 Var. 2 (objektiver Gehalt der Informationsfreiheit) oder aber auch nach Absatz 1 Satz 2 (Intermediärfreiheit).

P.S. Jetzt driftet es doch noch zum "verfassungsrechtlich geprägten Herzen" des Falls ab ;).

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2013, 18:20
von batman
OLG Schleswig: Mitverschulden des nicht behelmten Radfahrers
http://www.stern.de/panorama/urteil-des ... 26031.html

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2013, 18:57
von Ant-Man
batman hat geschrieben:OLG Schleswig: Mitverschulden des nicht behelmten Radfahrers
http://www.stern.de/panorama/urteil-des ... 26031.html
Siehe auch Kettler, Neues zum Verschulden gegen sich selbst, in: NZV 2007, 603 ff., der sich mit der genannten Problematik und dem Meinungsspektrum auseinandersetzt.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2013, 19:29
von batman
Ich hab mir schon gedacht, dass Du viel tiefer in der Materie steckst als ich :)

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2013, 20:17
von schlemil
batman hat geschrieben:OLG Schleswig: Mitverschulden des nicht behelmten Radfahrers
http://www.stern.de/panorama/urteil-des ... 26031.html
Wie läuft das denn dann beweisrechtlich: muss nicht etwa der Unfallverursacher nachweisen, dass der Schaden bei einem Helm geringer ausfallen hätte müssen?