Aktuelles aus dem Zivilrecht
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BAG, Urteil vom 25.09.2018 - 8 AZR 26/18: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der 40 €-Verzugspauschale (§ 288 V 1 BGB) bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 – III ZR 292/17: Kein Entgeltanspruch des Pflegeheims gegen den Heimbewohner bei dessen Eigenkündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH, Urteil des VIII. Zivilsenats vom 24.10.2018 - VIII ZR 66/17 zum Verhältnis der beiden Arten der Nacherfüllung zueinander.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BAG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 zur Benachteiligung wegen Religion durch das Fordern einer bestimmten Religionszugehörigkeit
- Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Die berühmt-berüchtigten Pressekammern bzw. -senate in Köln und Hamburg bekommen was auf die Nase:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... E.2_cid393
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Krasse Fälle. Insgesamt aber eine erfreuliche Entscheidung, eine solche Klarstellung war mal nötig.Urs Blank hat geschrieben: ↑Freitag 26. Oktober 2018, 23:59 Die berühmt-berüchtigten Pressekammern bzw. -senate in Köln und Hamburg bekommen was auf die Nase:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... E.2_cid393
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH 07.03.18, XII ZR 129/16 mit der interessanten Betrachtung, ob der Vertrag über die Nutzung eines Grundstückes zum Betrieb von Photovoltaikanlagen rechtlich als ein Miet- oder ein Pachtvertrag anzusehen sei, insbesondere ob die Nutzung des auf das Grundstück einfallenden Sonnenlichtes eine Fruchtziehung in Bezug auf das Grundstück ist.
Ergebnis BGH: Kein Pachtvertrag
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- Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Wann hätte jemals der Inhalt einer juristischen Festschrift (des Geleitworts zumal!) die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unmittelbar beeinflusst?
Die "Festschrift für Bruno M. Kübler zum 70. Geburtstag" ist so ein glücklicher Fall: "Scharfsinnige juristische Analyse" (Zitat) und die genretypische Schleimspur sind die Zutaten für BGH IX ZA 16/17:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Die "Festschrift für Bruno M. Kübler zum 70. Geburtstag" ist so ein glücklicher Fall: "Scharfsinnige juristische Analyse" (Zitat) und die genretypische Schleimspur sind die Zutaten für BGH IX ZA 16/17:
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Krass ... die EXPO Geschichte beschäftigt die Jusitz immer noch?Urs Blank hat geschrieben: ↑Dienstag 27. November 2018, 22:44 Wann hätte jemals der Inhalt einer juristischen Festschrift (des Geleitworts zumal!) die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unmittelbar beeinflusst?
Die "Festschrift für Bruno M. Kübler zum 70. Geburtstag" ist so ein glücklicher Fall: "Scharfsinnige juristische Analyse" (Zitat) und die genretypische Schleimspur sind die Zutaten für BGH IX ZA 16/17:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Am 7. Februar 2019, 10:00 Uhr verhandelt das BAG über die Widerruflichkeit eines in der Privatwohnung der Arbeitnehmerin geschlossenen Aufhebungsvertrags nach §§ 312 ff. BGB n.F.
http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/februartermine.html#07 (Verwaister Link automatisch entfernt)
http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/februartermine.html#07 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.10.2018 - VIII ZR 212/17: Grundsätzlich keine Pflicht einer Partei zur Ausübung eines ihr materiell-rechtlich zustehendes Gestaltungsrecht bis zum Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung (§ 532 II 1 Nr. 3 ZPO)
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Late to the party, aber: ein Mann, der "den Acker 'Insolvenz und Sanierung' in sehr unterschiedlichen, einander aber immer wieder befruchtenden Funktionen bestellt und daraus reiche Ernte hervorgebracht" habe.Urs Blank hat geschrieben: ↑Dienstag 27. November 2018, 22:44 Wann hätte jemals der Inhalt einer juristischen Festschrift (des Geleitworts zumal!) die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unmittelbar beeinflusst?
Die "Festschrift für Bruno M. Kübler zum 70. Geburtstag" ist so ein glücklicher Fall: "Scharfsinnige juristische Analyse" (Zitat) und die genretypische Schleimspur sind die Zutaten für BGH IX ZA 16/17:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Da hat sich Prof. Dr. Kayser in Sachen Pathos echt nicht lumpen lassen; mit so viel Blumigkeit im Duktus könnte der glatt Kinderliederdichter werden
- Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
BGH VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 bringen das Ende der "hypothetischen Einwilligung" bei der Lebendorganspende:
Pressestelle des BGH hat geschrieben:Für den von den Beklagten hiergegen erhobenen Einwand, die Kläger hätten auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Organentnahme eingewilligt, ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kein Raum. Der Einwand der hypothetischen Einwilligung ist im Transplantationsgesetz nicht geregelt. Angesichts des vom Gesetzgeber geschaffenen gesonderten Regelungsregimes des Transplantationsgesetzes lassen sich die zum Arzthaftungsrecht entwickelten Grundsätze der hypothetischen Einwilligung nicht auf die Lebendorganspende übertragen.
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