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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 23. November 2017, 13:43
von immer locker bleiben
Ant-Man hat geschrieben:Nach BGH, Urteile vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 kann der Verkäufer nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut die Kaufpreiszahlung verlangen.
Eigentlich völlig logisch. Paypal ist doch bloß der Zahlungsweg. Auf den Vertragsschluss und die Durchsetzung von Einwendungen gegen die vertraglichen Pflichten kann und soll Paypal schlechterdings keinen Einfluss nehmen.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 23. November 2017, 22:28
von StudiVader315226
immer locker bleiben hat geschrieben:
Ant-Man hat geschrieben:Nach BGH, Urteile vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 kann der Verkäufer nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut die Kaufpreiszahlung verlangen.
Eigentlich völlig logisch. Paypal ist doch bloß der Zahlungsweg. Auf den Vertragsschluss und die Durchsetzung von Einwendungen gegen die vertraglichen Pflichten kann und soll Paypal schlechterdings keinen Einfluss nehmen.
Ich habe schon oft mit PayPal gezahlt - hatte noch nie Probleme, aber ich habe auch nie daran gedacht, anzunehmen, dass ich nicht "regulär" verklagt werden könnte (oder selber klagen könnte).

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 15:09
von Ant-Man
Die 67. Zivilkammer des LG Berlin (Az: 67 S 218/17) hält die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) für verfassungswidrig und wird dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorlegen.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 23:17
von mrmojo
ein schweres gesetz.
liest sich wie gesetzlich garantierte mietsteigerung von 10% bei jeder neuvermietung.
irgendeine lösung muss her.
hindert ein gesetz einen vermieter daran auf ein jahr befristete Mietverträge zu schliessen? Ich schau mal beim Mietrecht nacht.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 13:43
von thh
mrmojo hat geschrieben:ein schweres gesetz.
liest sich wie gesetzlich garantierte mietsteigerung von 10% bei jeder neuvermietung.
Wie meinen? - Oder kurz: hä?
mrmojo hat geschrieben:irgendeine lösung muss her.
Irgendwas ist ja immer.
mrmojo hat geschrieben:hindert ein gesetz einen vermieter daran auf ein jahr befristete Mietverträge zu schliessen? Ich schau mal beim Mietrecht nacht.
Guter Gedanke!

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 14:20
von immer locker bleiben
mrmojo hat geschrieben:hindert ein gesetz einen vermieter daran auf ein jahr befristete Mietverträge zu schliessen?
Ja, § 575 BGB. Der verhindert es nicht völlig, schränkt es aber so stark ein, dass es als Antwort auf die Mietpreisbremse nicht taugt.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 17:25
von mrmojo
thh hat geschrieben:
mrmojo hat geschrieben:ein schweres gesetz.
liest sich wie gesetzlich garantierte mietsteigerung von 10% bei jeder neuvermietung.
Wie meinen? - Oder kurz: hä?
mrmojo hat geschrieben:irgendeine lösung muss her.
Irgendwas ist ja immer.
mrmojo hat geschrieben:hindert ein gesetz einen vermieter daran auf ein jahr befristete Mietverträge zu schliessen? Ich schau mal beim Mietrecht nacht.
Guter Gedanke!
Ich meinte damit, dass es schwer wird ein Gesetz auszuformulieren das alle Parteien zufriedenstellt. Viele Interessen die zu berücksichtigen sind und was ich noch meinte war, das sich das Gesetz so liest, als würde der Vermieter bei jeder Neuvermietung 10% erhöhen dürfen. Gesetzlich garantierte Rendite von 10%. Nicht schlecht. Aber anscheinend ist ja § 575 BGB noch da.
Irgendwas ist halt immer, da haste Recht.
Mein Friseur sagte mir, wenn man versucht alle zufriedenzustellen, ist das der erste Schritt zum Scheitern.

@Fossil: Danke für die Info

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 20:10
von thh
mrmojo hat geschrieben:das sich das Gesetz so liest, als würde der Vermieter bei jeder Neuvermietung 10% erhöhen dürfen.
Solange er jemand findet, der die Wohnung zu dem Preis nimmt: natürlich. Ohne diese Regelung dürfte er auch 200% erhöhen - auch mit dieser Regelung muss er aber ggf. weniger als die Vergleichsmiete nehmen, wenn er die Wohnung sonst nicht loskriegt.

Deshalb ist das ja eben keine "garantierte Mietsteigerung", sondern die Begrenzung einer möglichen Mietsteigerung auf maximal 10%: egal, was der Markt gerade hergibt, und egal, wie weit die ortsübliche Vergleichsmiete unter dem liegt, was erzielbar ist.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 19:30
von immer locker bleiben
mrmojo hat geschrieben:... das sich das Gesetz so liest, als würde der Vermieter bei jeder Neuvermietung 10% erhöhen dürfen. Gesetzlich garantierte Rendite von 10%. Nicht schlecht.
Vor der Reform konntest Du bei der Neuvermietung bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit machen, was Du willst. Da es bei dem Wohnungsangebot jedenfalls in Großstädten keine Sittenwidrigkeit gab, hieß das: alles was der Markt hergibt. Die 10% schränken das jetzt ein ... (oder versuchen es zumindest).

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Dezember 2017, 17:13
von Tobias__21
In der aktuellen JuS (01/18) Prof. Dr. Stephan Lorenz mit einem Grundwissenbeitrag zu den Neuerungen im Gewährleistungsrecht.

JuS 2018, 10ff.

Vielleicht für den ein oder anderen hier interessant.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 17:54
von batman
Am 18.1. wird der BGH darüber entscheiden, ob die Anrechnung der Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 S. 3 BGB richtlinienkonform ist bzw. ob er darüber lieber nicht selbst entscheiden möchte.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Montag 8. Januar 2018, 19:05
von Ant-Man
Stellungnahme des DAV zum geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels (u.a. auch zur Aufhebung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie)

https://www.juris.de/jportal/portal/t/2 ... hricht.jsp

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 9. Januar 2018, 20:45
von StudiVader315226
Ant-Man hat geschrieben:Stellungnahme des DAV zum geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels (u.a. auch zur Aufhebung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie)

https://www.juris.de/jportal/portal/t/2 ... hricht.jsp
Hab' mir die Stellungnahme mal durchgelesen.

Klar sollten sprachliche Fehler und Ungereimtheiten in so einer Richtlinie behoben werden. Aber ich verstehe nicht, warum das Verbraucherschutzniveau für den DAV viel zu hoch sein soll. Einige Erwägungsgründe kann ich ja nachvollziehen, aber:

1. Ist der DAV für den Umweltschutz zuständig? Und selbst wenn er das wäre, wieso wird vermutet, dass zurückgegebene Produkte meistens verschrottet würden? Ist das ein Erfahrungssatz? Und kann man nicht schon jetzt wegen eines geringfügigen Mangels Ersatzlieferung verlangen?

2. Warum will der DAV den Einhelhandel schützen bzw. "schimpft" auf den Fernabsatzhandel?

3. Warum befürwortet der DAV so stark eine europaweite Rügeobliegenheit?

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 10:24
von Schnitte
mrmojo hat geschrieben:Gesetzlich garantierte Rendite von 10%.
Selbst wenn die gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse eine automatische Erhöhung von 10% bei jeder Vermietung gewährleisten würden (was sie nicht tun), ware das natürlich schon buchhalterisch-mathematisch nicht dasselbe wie eine Rendite von 10%. Schon gar keine gesetzlich garantierte.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Samstag 13. Januar 2018, 18:32
von Urs Blank
Die Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsrechts wird von den Stresemann-Enkeln womöglich überschätzt:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 87615.html