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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 13:48
von Einwendungsduschgriff
Syd26 hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Und noch was zur Schlüsselgewalt. Heute ging ja einiges beim BGH, was klausurrelevant werden könnte :D

Urteil vom 28. Februar 2018 – XII ZR 94/17

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann.
Ich finde das nicht so ganz nachvollziehbar. Warum soll eine Vollkaskoversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens sein? Meiner Erfahrung nach, sind jedenfalls in der Durchschnittsfamilie die wenigstens Fahrzeuge vollkaskoversichert.
Muss die Frage nicht lauten: ist der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens?

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 11. April 2018, 16:36
von Syd26
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Syd26 hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Und noch was zur Schlüsselgewalt. Heute ging ja einiges beim BGH, was klausurrelevant werden könnte :D

Urteil vom 28. Februar 2018 – XII ZR 94/17

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann.
Ich finde das nicht so ganz nachvollziehbar. Warum soll eine Vollkaskoversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens sein? Meiner Erfahrung nach, sind jedenfalls in der Durchschnittsfamilie die wenigstens Fahrzeuge vollkaskoversichert.
Muss die Frage nicht lauten: ist der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens?
Wenn auch anders formuliert, ich glaube, da sind wir uns einig.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 17. April 2018, 11:04
von Ant-Man
EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - Rs. C-414/16 zur Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung

https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0046de.pdf

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Montag 30. April 2018, 17:41
von Ant-Man
BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 - 3 C 24.16: Eigentumsaufgabe nach § 959 BGB an einem Hund nicht möglich.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 14:13
von Brainiac
BGH Urteil vom 9. Mai 2018 - VIII ZR 26/17: Kein großer SE nach erklärter Minderung wegen desselben Mangels.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 19:23
von Tobias__21
Brainiac hat geschrieben:BGH Urteil vom 9. Mai 2018 - VIII ZR 26/17: Kein großer SE nach erklärter Minderung wegen desselben Mangels.
Und auch hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis das im Examen kommt. Extremst heiss!

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 22:34
von Tobias__21
Brainiac hat geschrieben:BGH Urteil vom 9. Mai 2018 - VIII ZR 26/17: Kein großer SE nach erklärter Minderung wegen desselben Mangels.
Sehr schön aufbereitet von Prof. Dr. Stephan Lorenz hier:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... kaufrecht/

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 15. Mai 2018, 10:13
von Tibor
BGH "erlaubt" dashcams.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=88
PM BGH hat geschrieben:Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. ..., denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges. ...
Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden.
...
Das dürfte Stoff für eine Klausur geben.

Technisch frage ich mich nur, ob es wirklich solche Kameras gibt, die die dargelegten Anforderungen erfüllen können (ständige Überschreibung "bis zum" Unfall).

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Dienstag 15. Mai 2018, 10:15
von Tobias__21
Das wurde vorher schon diskutiert, genau diese Geschichten mit Einschalten kurz vor dem Unfall, etc.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 13. Juni 2018, 09:54
von Ant-Man
Das BAG geht davon aus, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 <278 ff. Rn. 16 ff.>; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 <219 ff. Rn. 23 ff.>).

Dazu nun das BVerfG:
BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 hat geschrieben:Doch überschreitet eine Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien entgegen der erkennbaren Entscheidung des Gesetzgebers immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung durch die Gerichte und verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Freitag 15. Juni 2018, 09:30
von batman
Keine (analoge) Anwendung des § 680 BGB auf professionelle Nothelfer:
BGH, Urt. v. 14.6.2018 - III ZR 54/17
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =1&anz=106

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Freitag 15. Juni 2018, 10:29
von immer locker bleiben
batman hat geschrieben: Freitag 15. Juni 2018, 09:30 Keine (analoge) Anwendung des § 680 BGB auf professionelle Nothelfer:
BGH, Urt. v. 14.6.2018 - III ZR 54/17
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =1&anz=106
Interessanter Fall, Danke!

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Freitag 15. Juni 2018, 10:42
von mea parvitas
Ant-Man hat geschrieben: Mittwoch 13. Juni 2018, 09:54 Das BAG geht davon aus, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 <278 ff. Rn. 16 ff.>; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 <219 ff. Rn. 23 ff.>).

Dazu nun das BVerfG:
BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 hat geschrieben:Doch überschreitet eine Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien entgegen der erkennbaren Entscheidung des Gesetzgebers immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung durch die Gerichte und verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.
erneute sachgrundlose Befristung aber auch laut BVerfG dann möglich, wenn Gefahr der Kettenbefristung nicht besteht, was u.a. der Fall ist, wenn das vorherige Arbeitsverhältnis sehr lange zurückliegt. Somit ist die Entscheidung des BAG im Ergebnis trotz des Einschlags richtig. Das BVerfG störte sich also mutmaßlich nur an der starren Grenze.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 12. Juli 2018, 11:54
von Ant-Man
BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17: Vererbbarkeit eines Vertrages über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 12. Juli 2018, 13:29
von mea parvitas
Ant-Man hat geschrieben: Donnerstag 12. Juli 2018, 11:54 BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17: Vererbbarkeit eines Vertrages über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk
War eine meiner Zivilrechtsklausuren im Examen. Habe den Übergang des digitalen Nachlasses mit keinem Wort problematisiert, somit auch nur magere 7 Punkte. Frage mich aber bis heute, was ich da hätte diskutieren sollen/können.