Urlaubsanspruch in der Probezeit

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Tag Forum,

mich würde interessieren, ob für Beamten bzw. Richter/Staatsanwälte in der Probezeit eine Urlaubssperre besteht. Ich habe die entsprechenden Vorschriften für die für mich interessanten Bundesländer bereits überflogen und bin nicht auf eine Sperrzeit gestoßen, also nehme ich an, es gibt keine Sperrzeit. Keine Sorge, praktisch geht es mir nicht um einen wochenlangen Urlaub, sondern lediglich um zwei bis drei Tage zur Erledigung einiger Dinge in den ersten zwei Monaten nach dem angedachten Berufseinstieg. ;-)
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von 11 Freunde »

In Hessen gibt es im höheren Justizdienst sechs Monate Urlaubssperre.
Gelöschter Nutzer

Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

11 Freunde hat geschrieben:In Hessen gibt es im höheren Justizdienst sechs Monate Urlaubssperre.
Danke für die schnelle Antwort. Kennst du zufälligerweise die Rechtsgrundlage?
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von 11 Freunde »

Paragraph 2 HRiG i.V.m. Paragraph 6 HUrlVO. Sorry, Apple,scheint das Paragraphenzeichen nicht zu kennen...
florist1983
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von florist1983 »

in Bayern sind die ersten sechs Monate ebenfalls gesperrt, allerdings werden Vortätigkeiten im öD unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet.

Quelle: § 2 Absatz 2 Urlaubsverordnung
Eagnai
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von Eagnai »

In NRW ebenfalls Urlaubssperre in den ersten sechs Monaten.
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von Fischwilderer »

11 Freunde hat geschrieben: Sorry, Apple,scheint das Paragraphenzeichen nicht zu kennen...
Auf einem Macbook ist das §-Zeichen unter [Shift+3] belegt, bei deinem (wahrscheinlich?) iPhone unter der Zeichentastatur (auf "123" links unten klicken), dann das kaufmännische Und [&] lange gedrückt halten, und tadaaa, da ist das §-Zeichen. :-({|=
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von 11 Freunde »

§§§ Vielen Dank, man lernt nie aus!!!
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von Trojan »

11 Freunde hat geschrieben:In Hessen gibt es im höheren Justizdienst sechs Monate Urlaubssperre.
Wird aber in manchen Gerichten nicht so strikt praktiziert.
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Re: AW: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von thh »

Eagnai hat geschrieben:In NRW ebenfalls Urlaubssperre in den ersten sechs Monaten.
Baden-Württemberg hat diese Regelung auf dem Papier auch, sie wird aber idR nicht gelebt.
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von florist1983 »

thh hat geschrieben:Baden-Württemberg hat diese Regelung auf dem Papier auch,
...interessant, ich habe die entsprechende Vorschrift in der AzUVO auf die Schnelle gar nicht gefunden, oder steht das woanders? thh, kannst Du mir mal auf die Sprünge helfen?!
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Re: AW: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von thh »

florist1983 hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Baden-Württemberg hat diese Regelung auf dem Papier auch,
...interessant, ich habe die entsprechende Vorschrift in der AzUVO auf die Schnelle gar nicht gefunden, oder steht das woanders? thh, kannst Du mir mal auf die Sprünge helfen?!
Nachdem ich die Regelung auch nicht mehr finde, ist sie entweder sehr gut versteckt oder - wahrscheinlicher - weggefallen ...
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von AdamanTaimai »

Ich pushe auch diesen Thread aus aktuellem Anlass nochmal. Ich fange demnächst bei der Staatsanwaltschaft (in Bayern) an, habe aber für den Zeitraum der Probezeit meine Hochzeit fest eingeplant und bräuchte zu diesem Anlass (Sonder-?)Urlaub. Jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation?
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von Richter Gnadenlos »

Jaja, heiraten gibt nochmal 500 € netto mehr.

Nicht, dass ich Dir hier jetzt was unterstellen wil... ;)
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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit

Beitrag von florist1983 »

AdamanTaimai hat geschrieben:Ich pushe auch diesen Thread aus aktuellem Anlass nochmal. Ich fange demnächst bei der Staatsanwaltschaft (in Bayern) an, habe aber für den Zeitraum der Probezeit meine Hochzeit fest eingeplant und bräuchte zu diesem Anlass (Sonder-?)Urlaub. Jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation?

ich denke es sollte kein Problem sein, für die eigene Hochzeit trotz Urlaubssperre frei zu bekommen; ob das jetzt über "normalen" oder Sonderurlaub geht, kann ich Dir aber auch nicht mit Bestimmtheit sagen. Im Zweifel einfach gleich bei Deiner Behörde anmelden, dann klappt das auch.

Im Übrigen dauert die Probezeit ja i.d.R. drei Jahre, die Urlaubssperre aber (Gott sei Dank) nur sechs Monate ;-)
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