Urlaubsanspruch in der Probezeit
Moderator: Verwaltung
Urlaubsanspruch in der Probezeit
Guten Tag Forum,
mich würde interessieren, ob für Beamten bzw. Richter/Staatsanwälte in der Probezeit eine Urlaubssperre besteht. Ich habe die entsprechenden Vorschriften für die für mich interessanten Bundesländer bereits überflogen und bin nicht auf eine Sperrzeit gestoßen, also nehme ich an, es gibt keine Sperrzeit. Keine Sorge, praktisch geht es mir nicht um einen wochenlangen Urlaub, sondern lediglich um zwei bis drei Tage zur Erledigung einiger Dinge in den ersten zwei Monaten nach dem angedachten Berufseinstieg.
mich würde interessieren, ob für Beamten bzw. Richter/Staatsanwälte in der Probezeit eine Urlaubssperre besteht. Ich habe die entsprechenden Vorschriften für die für mich interessanten Bundesländer bereits überflogen und bin nicht auf eine Sperrzeit gestoßen, also nehme ich an, es gibt keine Sperrzeit. Keine Sorge, praktisch geht es mir nicht um einen wochenlangen Urlaub, sondern lediglich um zwei bis drei Tage zur Erledigung einiger Dinge in den ersten zwei Monaten nach dem angedachten Berufseinstieg.
- 11 Freunde
- Mega Power User
- Beiträge: 1860
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 10:58
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
In Hessen gibt es im höheren Justizdienst sechs Monate Urlaubssperre.
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
Danke für die schnelle Antwort. Kennst du zufälligerweise die Rechtsgrundlage?11 Freunde hat geschrieben:In Hessen gibt es im höheren Justizdienst sechs Monate Urlaubssperre.
- 11 Freunde
- Mega Power User
- Beiträge: 1860
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 10:58
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
Paragraph 2 HRiG i.V.m. Paragraph 6 HUrlVO. Sorry, Apple,scheint das Paragraphenzeichen nicht zu kennen...
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 50
- Registriert: Freitag 14. Januar 2011, 21:35
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
in Bayern sind die ersten sechs Monate ebenfalls gesperrt, allerdings werden Vortätigkeiten im öD unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet.
Quelle: § 2 Absatz 2 Urlaubsverordnung
Quelle: § 2 Absatz 2 Urlaubsverordnung
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4196
- Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
In NRW ebenfalls Urlaubssperre in den ersten sechs Monaten.
- Fischwilderer
- Noch selten hier
- Beiträge: 26
- Registriert: Sonntag 29. Juli 2012, 02:03
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
Auf einem Macbook ist das §-Zeichen unter [Shift+3] belegt, bei deinem (wahrscheinlich?) iPhone unter der Zeichentastatur (auf "123" links unten klicken), dann das kaufmännische Und [&] lange gedrückt halten, und tadaaa, da ist das §-Zeichen.11 Freunde hat geschrieben: Sorry, Apple,scheint das Paragraphenzeichen nicht zu kennen...
- 11 Freunde
- Mega Power User
- Beiträge: 1860
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 10:58
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
§§§ Vielen Dank, man lernt nie aus!!!
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 102
- Registriert: Sonntag 1. April 2012, 15:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
Wird aber in manchen Gerichten nicht so strikt praktiziert.11 Freunde hat geschrieben:In Hessen gibt es im höheren Justizdienst sechs Monate Urlaubssperre.
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5287
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: AW: Urlaubsanspruch in der Probezeit
Baden-Württemberg hat diese Regelung auf dem Papier auch, sie wird aber idR nicht gelebt.Eagnai hat geschrieben:In NRW ebenfalls Urlaubssperre in den ersten sechs Monaten.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 50
- Registriert: Freitag 14. Januar 2011, 21:35
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
...interessant, ich habe die entsprechende Vorschrift in der AzUVO auf die Schnelle gar nicht gefunden, oder steht das woanders? thh, kannst Du mir mal auf die Sprünge helfen?!thh hat geschrieben:Baden-Württemberg hat diese Regelung auf dem Papier auch,
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5287
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: AW: Urlaubsanspruch in der Probezeit
Nachdem ich die Regelung auch nicht mehr finde, ist sie entweder sehr gut versteckt oder - wahrscheinlicher - weggefallen ...florist1983 hat geschrieben:...interessant, ich habe die entsprechende Vorschrift in der AzUVO auf die Schnelle gar nicht gefunden, oder steht das woanders? thh, kannst Du mir mal auf die Sprünge helfen?!thh hat geschrieben:Baden-Württemberg hat diese Regelung auf dem Papier auch,
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 17
- Registriert: Montag 27. Mai 2013, 19:19
- Ausbildungslevel: RA
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
Ich pushe auch diesen Thread aus aktuellem Anlass nochmal. Ich fange demnächst bei der Staatsanwaltschaft (in Bayern) an, habe aber für den Zeitraum der Probezeit meine Hochzeit fest eingeplant und bräuchte zu diesem Anlass (Sonder-?)Urlaub. Jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation?
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 86
- Registriert: Freitag 12. Juli 2013, 20:45
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
Jaja, heiraten gibt nochmal 500 € netto mehr.
Nicht, dass ich Dir hier jetzt was unterstellen wil...
Nicht, dass ich Dir hier jetzt was unterstellen wil...
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 50
- Registriert: Freitag 14. Januar 2011, 21:35
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit
AdamanTaimai hat geschrieben:Ich pushe auch diesen Thread aus aktuellem Anlass nochmal. Ich fange demnächst bei der Staatsanwaltschaft (in Bayern) an, habe aber für den Zeitraum der Probezeit meine Hochzeit fest eingeplant und bräuchte zu diesem Anlass (Sonder-?)Urlaub. Jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation?
ich denke es sollte kein Problem sein, für die eigene Hochzeit trotz Urlaubssperre frei zu bekommen; ob das jetzt über "normalen" oder Sonderurlaub geht, kann ich Dir aber auch nicht mit Bestimmtheit sagen. Im Zweifel einfach gleich bei Deiner Behörde anmelden, dann klappt das auch.
Im Übrigen dauert die Probezeit ja i.d.R. drei Jahre, die Urlaubssperre aber (Gott sei Dank) nur sechs Monate