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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 17:41
von thh
Swann hat geschrieben:
Er kann - oder will - gerade nicht; das ist ja der Punkt.
Natürlich kann er. Er will nur nicht. Das ist ja der Punkt.
Wenn wir einmal von dem - im übrigen im Zweifel unbelegbaren - Unwillen absehen, kann er nicht - oder glaubt nicht zu können.
Swann hat geschrieben:
Praktisch wäre es - angesichts der Rechtsprechung des BVerfG - daher geboten, dem Ermittlungsrichter nicht einen Antrag zu unterbreiten, sondern zunächst zu fragen, ob der Ermittlungsrichter (a) derzeit die Gelegenheit hat, sich mit einer Eilanordnung zu befassen und (b) sich grundsätzlich in der Lage sieht, ohne Aktenkenntnis zu entscheiden. Werden diese Fragen bejaht, stehen die Chancen gut, dass eine Entscheidung - positiv oder negativ - ergehen wird. Werden sie verneint, liegen die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug vor, der Richter ist mit dem Antrag aber noch nicht befasst, weil ihm weder der Fall vorgetragen noch ein Antrag gestellt wurde ...

Ob diese formalistische Vorgehensweise besonders sinnvoll ist, ist die Frage; verfassungsrechtlich zulässig dürfte sie sein.
Nö, dann hat man den Richtervorbehalt genauso missachtet.
Keineswegs: Man hat den Richter zu erreichen versucht und festgestellt, dass er eine Entscheidung nicht rechtzeitig treffen kann, so dass Gefahr im Verzug vorliegt. Eine Antragsstellung ist hingegen nicht erfolgt, so dass der Richter mit dem Verfahren nicht befasst ist.

Das wäre die korrekte Vorgehensweise.
Swann hat geschrieben:Dieser Taschenspielertrick ändert ja nichts daran, dass einem die Verfahrensweise des Richters nicht genehm ist und man sich deshalb eine Entscheidungskompetenz anmaßt, die einem von Verfassung wegen nicht zukommt.
Es geht doch nicht darum, ob die Verfahrensweise genehm ist, sondern ob der Richter so rechtzeitig eine Entscheidung treffen kann, dass kein Beweismittelverlust zu befürchten ist. Kann er das nicht - und ob er das kann, muss er ja nun am besten wissen -, liegt Gefahr im Verzug vor.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 17:51
von Swann
Ich denke nicht, dass wir in diesem Punkt zusammenkommen werden. Ich bin nicht bereit, deine Sophismen zur Bedeutung von "Können" mitzutragen, um eine nicht genehme Entscheidung des BVerfG wegzudiskutieren. Du schon.

Wenn der Richter es ablehnt, auf der Tatsachengrundlage, die ihm unterbreitet wird, einen Durchsuchungsbefehl zu erlassen, dann will er keinen Durchsuchungsbefehl erlassen. Das verbietet jeden Rückgriff auf die Eilkompetenz. Und da ist es egal, ob man ihn erst fragt, ob er mündliche Durchsuchungsanordnungen erlässt oder nicht. Das hat auch nichts mit "korrekter Vorgehensweise" zu tun, sondern damit, dass man auf eine ziemlich durchschaubare Weise um eine Entscheidung des BVerfG herummogeln möchte, die einem nicht in den Kram passt. Was das Ergebnis solcher Sophistereien ist, kann man in der Entscheidung des 2. Strafsenats besichtigen.
Es geht doch nicht darum, ob die Verfahrensweise genehm ist, sondern ob der Richter so rechtzeitig eine Entscheidung treffen kann, dass kein Beweismittelverlust zu befürchten ist.

Kann er das nicht - und ob er das kann, muss er ja nun am besten wissen -, liegt Gefahr im Verzug vor.
Es geht nicht darum, ob der konkrete Ermittlungsrichter meint, eine Entscheidung treffen zu können, sondern ob ein Ermittlungsrichter die Entscheidung objektiv treffen könnte. Ansonsten müsstest du ein Eingreifen der Eilkompetenz z.B. auch bejahen, wenn als Eilrichter Richter Zauderlich Dienst hat, der bekanntermaßen so entscheidungsschwach ist, dass er 10 h für jede Durchsuchungsanordnung braucht. Dann müsste an seinen Diensttagen kein Staatsanwalt mehr versuchen, ihn anzurufen. Wobei - ich denke nicht, dass du damit ein Problem hättest.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 21. März 2017, 22:23
von Urs Blank
Fast so alt wie das 2013 entführte Borghorster Stiftskreuz:

Die Frage, ob sich Lösegeldboten wegen Beteiligung an der Erpressung strafbar machen. Hier sind es gleich zwei Rechtsanwälte. (Na gut, ein Bremer Verteidiger ist dabei. Also anderthalb.)

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 21. März 2017, 23:56
von [enigma]
Urs Blank hat geschrieben:Fast so alt wie das 2013 entführte Borghorster Stiftskreuz:

Die Frage, ob sich Lösegeldboten wegen Beteiligung an der Erpressung strafbar machen. Hier sind es gleich zwei Rechtsanwälte. (Na gut, ein Bremer Verteidiger ist dabei. Also anderthalb.)
Irgendwie sehe ich gerade den Grund nicht, aus dem das in diesem konkreten Fall zumindest für den Bremer Verteidiger nicht so sein sollte. Und warum gelten Bremer Verteidiger als halbe Portion? Gibt's da nen Insiderwitz der an mir vorbeiging?

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Mittwoch 22. März 2017, 08:36
von thh
Urs Blank hat geschrieben:Hier sind es gleich zwei Rechtsanwälte. (Na gut, ein Bremer Verteidiger ist dabei. Also anderthalb.)
Kommt vor, wenn es in diesem Fall auch - laut Bild - ein Hamburger Strafverteidiger war: http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Juri ... 65800.html (Verwaister Link http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Jurist-soll-Komplize-eines-Erpressers-sein-165800.html automatisch entfernt) (Beim dritten Anlass ging's dann aber wieder ohne Anwaltsbeteiligung: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 05cdb.html)

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Mittwoch 22. März 2017, 15:48
von Herr Schraeg
[enigma] hat geschrieben:Und warum gelten Bremer Verteidiger als halbe Portion? Gibt's da nen Insiderwitz der an mir vorbeiging?
Mögliche Erklärung, falls Urs Blank uns nicht erhellt: Es ging das Gerücht, dass das rote Bremen in den experimentierfreudigen Zeiten der Reform der Juristenausbildung eine Zeitlang die Noten abschaffte, durch "Bestanden/Nicht bestanden" ersetzte und es für "Bestanden" genügen liess, eine rechtssoziologische Seminararbeit abzugeben, sofern darin Karl Marx zitiert wurde. Ältere Kollegen verstehen deshalb "Bremer Jurist" gelegentlich als Synonym für Viertel- oder bestenfalls Halbjuristen.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Mittwoch 22. März 2017, 15:51
von OJ1988
Herr Schraeg hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Und warum gelten Bremer Verteidiger als halbe Portion? Gibt's da nen Insiderwitz der an mir vorbeiging?
Mögliche Erklärung, falls Urs Blank uns nicht erhellt: Es ging das Gerücht, dass das rote Bremen in den experimentierfreudigen Zeiten der Reform der Juristenausbildung eine Zeitlang die Noten abschaffte, durch "Bestanden/Nicht bestanden" ersetzte und es für "Bestanden" genügen liess, eine rechtssoziologische Seminararbeit abzugeben, sofern darin Karl Marx zitiert wurde. Ältere Kollegen verstehen deshalb "Bremer Jurist" gelegentlich als Synonym für Viertel- oder bestenfalls Halbjuristen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Einstufig ... utschland)

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Mittwoch 22. März 2017, 16:33
von Urs Blank
Herr Schraeg hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Und warum gelten Bremer Verteidiger als halbe Portion? Gibt's da nen Insiderwitz der an mir vorbeiging?
Mögliche Erklärung, falls Urs Blank uns nicht erhellt.
Lieber nicht... Ich ziehe die Bemerkung zurück. Es war jedenfalls kein Affront gegen Bremer Juristen beabsichtigt.

Was den in dem Artikel genannten Bremer Anwalt angeht: Ich wunderte mich nur, wie sich ein Rechtsanwalt für solch eine Aktion hergeben kann, die doch zwangsläufig ans Licht kommt.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 20:14
von [enigma]
Werden veröffentlichungswürdige Urteile der Instanzgerichte eigentlich noch vor Eintritt der Rechtskraft veröffentlicht? Ich glaube zwar nicht, mir fällt allerdings auch kein vernünftiger Grund ein, der dagegen spricht. Konkret geht es um das Berliner Raserurteil. Dürfte ja noch ne Weile dauern, bis der BGH was dazu sagt.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 20:22
von Tobias__21
Ich meine schon. Zumindest hat man in juris ja auch teilweise unter der maßgeblichen BGH Entscheidung die Entscheidung der Instanzgerichte mit drin. Das würde ja eigentlich keinen Sinn machen, die erst mit der BGH Entscheidung dann nachträglich zu veröffentlichen, oder? :-k

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 21:47
von [enigma]
Jetzt wo du`s sagst ;) Was dauert dann beim LG Berlin so lange? Die Absetzungsfrist müsste ja bald rum sein.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 23:52
von Urs Blank
[enigma] hat geschrieben:Werden veröffentlichungswürdige Urteile der Instanzgerichte eigentlich noch vor Eintritt der Rechtskraft veröffentlicht? Ich glaube zwar nicht, mir fällt allerdings auch kein vernünftiger Grund ein, der dagegen spricht.
Nicht zur Praxis, aber zur Pflicht der Veröffentlichung vor Rechtskraft kürzlich das Bundesverfassungsgericht:

"Es ist weithin anerkannt, dass aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsätzlich eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen folgt (vgl. BVerwGE 104, 105 <108 f.> m.w.N.). Diese Veröffentlichungspflicht erstreckt sich nicht nur auf rechtskräftige Entscheidungen, sondern kann bereits vor Rechtskraft greifen [...]"

Im Berliner "Raser-Prozess" läuft die Absetzungsfrist für das Urteil (17 Verhandlungstage, also 9 Wochen) übrigens erst Anfang Mai ab...

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Sonntag 26. März 2017, 00:18
von [enigma]
Hui danke, habe es vorher nicht recherchiert, dachte aber das seien deutlich weniger Verhandlungstage gewesen.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 2. Mai 2017, 15:58
von [enigma]
Der 2. Strafsenat hält die Umgehung der Durchsuchungsvorschriften durch legendierte Polizeikontrollen für zulässig. Die Begründung - soweit sie sich aus der Pressemitteilung ergibt - ist zumindest auf den konkreten Fall bezogen nicht wirklich überzeugend.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=7&anz=61

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 2. Mai 2017, 16:08
von Samson
Dass ich mich zuletzt mit der Frage befasst habe, ob Sitzblockaden "Gewalt" im Sinne des § 240 StGB sind, ist etwas her, aber wenn ich mich recht erinnere, ist das doch der Fall, oder?

Kann mir dann jemand erklären, wieso Blockaden angesichts des AFD-Parteitags immer wieder als "friedlich" bezeichnet werden?