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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Montag 28. August 2017, 21:58
von Honigkuchenpferd
Das war in diesem Thread, ist nur relativ lange her:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... &start=465

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Montag 28. August 2017, 23:43
von Tobias__21
Und ich habe wohl auch nur mit mir selbst diskutiert :D

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 29. August 2017, 07:34
von sai
Tobias__21 hat geschrieben:OLG Stuttgart vs. OLG Stuttgart - falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft bei Selbstbezichtigung eines Dritten ggü. der Bußgeldbehörde (-)
1 Ws 42/17 = NJW 2017, 1971 und JuS 8/17, 795.

Wir hatten die gegenteilige Entscheidung eines anderen Senats des OLG hier mal diskutiert, ich finde den Thread leider nicht mehr. Könnte mir jedenfalls gut vorstellen, dass das bald im Examen läuft!
Die erste Entscheidung war meine StA-Klausur im zweiten Examen :pottytrain5:

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 29. August 2017, 19:22
von Tobias__21
Hier in BW lief im Frühjahr 2016 im zweiten eine ähnliche Konstellation, allerdings als Verteidigerklausur. Der Angeklagte ist ohne FE mit seinem Motorrad gefahren und hat dann behauptet seine Freundin (mit der alles abgesprochen war) wäre gefahren.

Hatte ich also den richtigen Riecher, dass das examensrelevant ist :)

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 29. August 2017, 22:54
von [enigma]
sai hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:OLG Stuttgart vs. OLG Stuttgart - falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft bei Selbstbezichtigung eines Dritten ggü. der Bußgeldbehörde (-)
1 Ws 42/17 = NJW 2017, 1971 und JuS 8/17, 795.

Wir hatten die gegenteilige Entscheidung eines anderen Senats des OLG hier mal diskutiert, ich finde den Thread leider nicht mehr. Könnte mir jedenfalls gut vorstellen, dass das bald im Examen läuft!
Die erste Entscheidung war meine StA-Klausur im zweiten Examen :pottytrain5:
Ich hatte so sehr gehofft, dass die bei uns läuft, stattdessen nur dieser schnöde Strafrichter mit Facebook-Profil, da kann ja nun wirklich sogar jeder Zivilrechtler was zu schreiben.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 29. August 2017, 22:59
von [enigma]
Ara hat geschrieben:Jetzt werden die Kleinen gehängt. Ob schon einmal jemand ohne Vorstrafen für nen Flaschenwurf auf nen Polizisten der sich nicht wirklich verletzt hat 2 Jahre und 7 Monate kassiert hat? http://www.mopo.de/hamburg/zwei-jahre-und-sieben-monate-hammer-urteil-fuer-g20-randalierer-28237036 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Die StA forderte übrigens 1 Jahr und 9 Monate, als Abschreckung für weitere Täter...
In der Tat nicht mehr nachvollziehbar. In der Berufung gibt's dann ein Jahr sechs Monate mit Bewährung.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Donnerstag 31. August 2017, 19:39
von non-liquet
Es spricht der Große Srafsenat des BGH: Wir bleiben bei der unechten Wahlfeststellung.

So weit, so erwartbar.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 00:57
von Tobias__21
NJW 2017, 2646 - Das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Falls es jemanden interessiert :) Ich selbst konnte den Aufsatz noch nicht lesen, muss dafür erst in die Bib.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 09:47
von Ara
Tobias__21 hat geschrieben:NJW 2017, 2646 - Das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Falls es jemanden interessiert :) Ich selbst konnte den Aufsatz noch nicht lesen, muss dafür erst in die Bib.
Danke. Gute Übersicht und erschreckend wenn man das so präsentiert bekommt, wie die Beschuldigtenrechte wirklich an jeder Ecke weiter abgebaut werden. Alles vor dem Hintergrund, dass man nicht genug Personal angestellt hat in den letzten Jahren...

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 19:11
von Justitian
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 66751.html

Ob man wohl eine so umfassende Vermögensbetreuungspflicht der Bundeskanzlerin annehmen kann?

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Freitag 22. September 2017, 22:59
von StudiVader315226
Und was haltet ihr vom heutigen Tag? Dreimal Verkehrsrecht, dreimal erheblich verschärft?

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 23. September 2017, 09:15
von Ara
StudiVader315226 hat geschrieben:Und was haltet ihr vom heutigen Tag? Dreimal Verkehrsrecht, dreimal erheblich verschärft?
Erweiterung des Handyverbots auf andere Kommunikationsgeräte und Start-Stopp-Automatik: Konsequent

Erhöhung der Geldbuße fürs Handyverbot: Obs nun 60 oder 100 Euro ist glaub ich egal... Der Punkt tut eh am meisten weh.

Ausdrückliches Verbot von Autorennen: Sinnvoll

Rettungsgasse: Das Gejammere um das Thema ist halt aktuell modern. Die Bußgelderhöhung bringt halt nichts außer etwas Aufmerksamkeit. Sinnvoller wären Aufklärungskampagnen wie z.B. in Österreich, um den Leuten die Problematik bewusst zu machen.

Erlauben von der Benutzung von Rückfahrkameras: Sinnvolle Klarstellung

Verhüllungsverbot: Halte ich für wenig sinnvoll. Zumindest müsste es eine Ausnahmeregelung geben, dass das Verhüllungsverbot nur gilt, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Solange ein Fahrtenbuch existiert, sehe ich die Notwendigkeit nicht.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 23. September 2017, 13:44
von thh
Ara hat geschrieben:Verhüllungsverbot: Halte ich für wenig sinnvoll. Zumindest müsste es eine Ausnahmeregelung geben, dass das Verhüllungsverbot nur gilt, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Solange ein Fahrtenbuch existiert, sehe ich die Notwendigkeit nicht.
Unter dem Gesichtspunkt, dass das Fahrtenbuch nicht den wahren Fahrer angeben muss ...

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Samstag 23. September 2017, 14:37
von Ara
thh hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Verhüllungsverbot: Halte ich für wenig sinnvoll. Zumindest müsste es eine Ausnahmeregelung geben, dass das Verhüllungsverbot nur gilt, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Solange ein Fahrtenbuch existiert, sehe ich die Notwendigkeit nicht.
Unter dem Gesichtspunkt, dass das Fahrtenbuch nicht den wahren Fahrer angeben muss ...
Was aber bei einer Verkehrskontrolle auffällt.... Aber klar gibts da Manipulationsmöglichkeiten. Wir reden hier aber ja nicht von potentiellen Schwerstkriminellen, sondern um Temposündern. Da ist halt die Frage, ob das Verfolgen von Tempoverstößen tatsächlich sowas rechtfertigen kann, was ggfs. ja auch in die Religionsfreiheit eingreift.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 14:16
von Ant-Man
EuGH, Urteil vom 12.10.2017 - C-278/16 zur Übersetzungspflicht hinsichtlich eines Strafbefehls, wenn der Betroffene der deutschen Sprache nicht mächtig ist.