Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
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- schlemil
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Das scheint eine Diskussion mit einem Bart zu sein.
Das "Alkohol-Argument" wirkt auch nicht unbedingt voll überzeugend.
Es geht nämlich nicht um Alkohol oder Cannabis. Dann wäre ein Erst-recht-Schluss vielleicht überzeugender. Sondern es geht darum, ob man neben dem schädlichen Alkohol noch weitere Rauschmittel zusätzlich erlauben soll. Man kann nur schlecht argumentieren: weil wir den schädlichen Alkohol kaum verbieten können und daher auch nicht verbieten wollen, müssen wir zusätzlich auch noch das schädliche, allerdings eventuell weniger gefährliche Cannabis freigeben.
Die Frage ist, ob es eine bessere Welt ohne Cannabis-Verbot wäre. Und da meine ich, dass sich dies am Beispiel der Niederlande o.ä. nur schwer nachweisen lässt.
Das BVerfG hat ja, meine ich angedeutet, dass es auch um die Beschränkung der Machtverhältnisse von mafiösen Parallelweltstrukturen durch die Drogen-Industrie (in Dritte-Welt-Ländern etc.) ohne jedwede rechtsstaatliche, demokratische Kontrolle in Konkurrenz zur Staatsmacht o.ä. gehen könne.
Also ich würde vielleicht einer Auflockerung eines "Nulltoleranzprinzipes" bei Cannabis und für eine mehr als unerhebliche Heraufsetzung des straffreien Eigenbesitzes zustimmen können, im Übrigen aber eine völlige Aufhebung eines wirksamen Cannabis-Verbotes oder insbesondere des Verbotes von (gemeinschädlichen) gerwerbsmäßigen Drogen-Handels oder sogar eine staatlich kontrollierte Drogen-Ausgabe eher kritisch sehen.
Das "Alkohol-Argument" wirkt auch nicht unbedingt voll überzeugend.
Es geht nämlich nicht um Alkohol oder Cannabis. Dann wäre ein Erst-recht-Schluss vielleicht überzeugender. Sondern es geht darum, ob man neben dem schädlichen Alkohol noch weitere Rauschmittel zusätzlich erlauben soll. Man kann nur schlecht argumentieren: weil wir den schädlichen Alkohol kaum verbieten können und daher auch nicht verbieten wollen, müssen wir zusätzlich auch noch das schädliche, allerdings eventuell weniger gefährliche Cannabis freigeben.
Die Frage ist, ob es eine bessere Welt ohne Cannabis-Verbot wäre. Und da meine ich, dass sich dies am Beispiel der Niederlande o.ä. nur schwer nachweisen lässt.
Das BVerfG hat ja, meine ich angedeutet, dass es auch um die Beschränkung der Machtverhältnisse von mafiösen Parallelweltstrukturen durch die Drogen-Industrie (in Dritte-Welt-Ländern etc.) ohne jedwede rechtsstaatliche, demokratische Kontrolle in Konkurrenz zur Staatsmacht o.ä. gehen könne.
Also ich würde vielleicht einer Auflockerung eines "Nulltoleranzprinzipes" bei Cannabis und für eine mehr als unerhebliche Heraufsetzung des straffreien Eigenbesitzes zustimmen können, im Übrigen aber eine völlige Aufhebung eines wirksamen Cannabis-Verbotes oder insbesondere des Verbotes von (gemeinschädlichen) gerwerbsmäßigen Drogen-Handels oder sogar eine staatlich kontrollierte Drogen-Ausgabe eher kritisch sehen.
Zuletzt geändert von schlemil am Montag 2. Dezember 2013, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
Der, die, das - wer, wie, was - wieso, weshalb, warum - wer nicht fragt, bleibt dumm!
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Daher stellt sich die Frage, wer hier in der Argumentationspflicht ist. Nachdem hier eine Gesetzesänderung angestrebt wird, liegt diese Pflicht nach mA bei der Pro-Hanf Seite. Gleich der Null-Hypothese des BGH: Ich sehe Hanf so lange als schädlich an, bis das Gegenteil bewiesen ist. Daher ist der Einwand von EliElezra unbeachtlich.EliElezra hat geschrieben:@ immer locker bleiben
Du hast bisher kein einziges Argument für ein Verbot geliefert.
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Dann ließ noch mal genau nach.EliElezra hat geschrieben:@ immer locker bleiben
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
In der Argumentationspflicht ist immer derjenige, der ein Verbot aufstellt und es aufrecht erhalten möchte. Denn der Bürger muss nicht den Staat für jede Handlung um Erlaubnis bitten und begründen, warum er etwas tun möchte. Es ist der Staat, der die Freiheit des Bürgers beschränkt und dafür eine jeweils aktuelle Begründung benötigt.Nimm2 hat geschrieben:Daher stellt sich die Frage, wer hier in der Argumentationspflicht ist. Nachdem hier eine Gesetzesänderung angestrebt wird, liegt diese Pflicht nach mA bei der Pro-Hanf Seite. Gleich der Null-Hypothese des BGH: Ich sehe Hanf so lange als schädlich an, bis das Gegenteil bewiesen ist. Daher ist der Einwand von EliElezra unbeachtlich.EliElezra hat geschrieben:@ immer locker bleiben
Du hast bisher kein einziges Argument für ein Verbot geliefert.
Das Argument "es ist irgendwie schädlich" trägt aus zwei Gründen nicht: Der Bürger hat ein recht auf eine gewisse Selbstgefährdung, solange er über die Risiken bewusst und aufgeklärt ist. Körper und Gesundheit des Bürgers gehören nicht dem Staat.
Weiterhin macht der Staat sich zumindest zumindest sehr unglaubwürdig, wenn er einerseits am Alkohol kräftig mitverdient und diese Rauschcelebrierung sogar mitfödert (O'zapft is) oder zum Beispiel im Bereich der Lebensmittelzusatzstoffe eher nach dem Prinzip handelt "solange die Schädlichkeit nicht zweifelsfrei bewiesen ist, bleibt der Zusatzstoff erlaubt"
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Selbst wenn das zutreffen würde (sh. Mr. Black), wäre das nur beachtlich, wenn bisher keine Argumente gegen das Verbot genannt worden wären. Dem ist aber nicht so. Zusammenfassend: Cannabis ist ein vergleichsweise ungefährliches Genussmittel, dessen Kriminalisierung die Rechte der Konsumenten unverhältnismäßig beschränkt. Ebenso wie ein Verbot des weitaus gefährlicheren Alkohols die Rechte der Konsumenten unverhältnismäßig beschränken würde. Hinzu kommt, dass die Kriminalisierung ungeachtet ihrer Legitimität überhaupt keinen Nutzen hat: Sie erzeugt/stärkt die kriminellen Strukturen erst, deren Bekämpfung sie zu bezwecken vorgibt und schadet den Konsumenten, die durch das Verbot offenbar vor sich selbst geschützt werden sollen, mehr, als sie ihnen nutzt. Denn durch die Kriminalisierung werden Menschen, die das vergleichsweise ungefährliche Genussmittel Cannabis konsumieren wollen gezwungen, mit Dealern in Kontakt zu treten, die ihnen a) Ware mit schlechter Qualität verkaufen und b) noch weitaus gefährlichere/härtere Genussmittel anbieten.Nimm2 hat geschrieben:Daher stellt sich die Frage, wer hier in der Argumentationspflicht ist. Nachdem hier eine Gesetzesänderung angestrebt wird, liegt diese Pflicht nach mA bei der Pro-Hanf Seite. Gleich der Null-Hypothese des BGH: Ich sehe Hanf so lange als schädlich an, bis das Gegenteil bewiesen ist. Daher ist der Einwand von EliElezra unbeachtlich.EliElezra hat geschrieben:@ immer locker bleiben
Du hast bisher kein einziges Argument für ein Verbot geliefert.
Deshalb ist das Verbot falsch. Gegenargumente?
Nicht nötig. Räuberpistolen über Cannabistote und die offensichtlich unsinnige Vermutung, dass die Diskrepanz zwischen Alkohol- und Cannabistoten alleine aus der geringeren Verbreitung von Cannabis herrührt, sind keine Argumente. Zumindest keine, deren Entkräftung lohnen würde.immer locker bleiben hat geschrieben:Dann ließ noch mal genau nach.EliElezra hat geschrieben: @ immer locker bleiben
Du hast bisher kein einziges Argument für ein Verbot geliefert.
Versteh mich nicht falsch: Natürlich kann man im Ergebnis für ein Verbot von Cannabis sein, das entspricht ja auch der derzeitigen Rechtslage. Etwas mehr argumentative Substanz sollte man dann aber doch liefern können, wenn man andere Menschen die strafrechtliche Verfolgung angedeihen lassen will, nur weil sie ein Genussmittel konsumieren, mit dem man selbst nichts anfangen kann.
- Mr_Black
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Interessant übrigens die Hintergründe des Verbotes:
Das Verbot folgte also den Interessen von Merck und Bayer am Vertrieb von Kokain und Heroin.Bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts war Cannabis, gewöhnlich in Form von alkoholischen Extrakten, ein leicht verfügbares Medikament; im 19. Jahrhundert eines der am häufigsten verschriebenen.[13] Auf der zweiten Opiumkonferenz am 19. Februar 1925 in Genf unterzeichnete Deutschland ein überarbeitetes Abkommen aus der ersten Opiumkonferenz über den Handel mit Drogen. Es wurde am 25. September 1928 in Kraft gesetzt. Daraufhin wurden auch Drogen wie Heroin, Kokain und, auf das Drängen von Ägypten hin, auch Cannabis mit in die Liste aufgenommen und mit Opiaten gleichgestellt. Indien, das auch als einziges Land eine wissenschaftliche Forschung vorzeigen konnte, widersprach aus religiösen und kulturellen Gründen. Auch Deutschland sah keinen Grund, Cannabis mit aufzunehmen. Daraufhin drohte Ägypten mit Importbeschränkungen für Kokain (Merck KGaA) und Heroin (Bayer AG).[14] Bayer intervenierte bei der damaligen Regierung und diese schloss sich dann dem Verbot an. 1929 wurde ein neues Opiumgesetz verabschiedet. Cannabis wurde durch die direkte Überführung des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I, S. 215) in das Betäubungsmittelgesetz am 24. Dezember 1971 (BGBl. I, S. 2092) illegalisiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/MarihuanaAnfang 1936 setzte in den USA ein gezielter Lobbyismus, eine rassistisch gefärbte Propaganda der Hearst Corporation des Medienzars William Randolph Hearst gegen eine neue Droge mit dem Namen Marihuana ein. Jegliche Verbrechen wurden in seinen Zeitungen mit der neuen Droge in Verbindung gebracht. Zu dieser Zeit stellte noch niemand eine Verbindung zwischen Marihuana und Hanf her. Der Begriff Marihuana entstammt der Sprache mexikanischer Einwanderer. Marihuana wurde in Filmen wie Reefer Madness als Droge der Perversen, siechenden „Untermenschen“, geistlosen „Neger“ und mexikanischen Immigranten beschrieben. Im Gegensatz zu den vertrauten Alltagsdrogen Alkohol und Tabak, die meist weder als Drogen bezeichnet noch als Drogen wahrgenommen wurden, wurde Marihuana als „fremdländische Gefahr“ gesehen, von der viele nicht wussten, dass sie identisch mit dem altbekannten Hanf ist.[13] Kritiker meinen, dass diese Kampagne wegen der Aussicht eingeleitet wurde, mit Hanf eine preisgünstiger werdende Papier- und Rohstoffproduktion zu erreichen, und daher hohe finanzielle Verluste für den Wald- und Papiermühlenbesitzer Hearst und die Chemiefirma DuPont befürchtet wurden. DuPont patentierte in dieser Zeit Nylon und Rayon, die in Konkurrenz zum Hanf standen. Letztendlich könnte das zum De-facto-Verbot im Jahr 1937 geführt haben. Kurz nach dem Verbot meldete das Magazin Popular Mechanics die Erfindung und Produktion effizienter Erntemaschinen für den bis dahin aufwändig zu erntenden Hanf.[15] Auch Popular Mechanics hatte ein Verbot von Hanf noch nicht realisiert und prophezeite ihm goldene Zeiten. Eine der treibenden Kräfte des US-Cannabisverbots war der Vorsitzende des „Bureau of Narcotics“ Harry J. Anslinger, der bis 1933 im „Prohibition Bureau“ für die Durchsetzung des landesweiten Alkoholverbots zuständig gewesen war. Er war bestellt und eingesetzt worden vom damaligen Finanzminister der USA Andrew W. Mellon, einem Schwiegeronkel von Anslinger, der auch Banker und Geldgeber von William Randolph Hearst und DuPont war.
Die Produktion des Hanfs lebte während des Zweiten Weltkrieges in den USA noch einmal auf. Hanfbauern wurden vom Militärdienst freigestellt, und Werbefilme wie Hemp for Victory gedreht, da Hanf als Rohstoff für Uniformen, Verbandszeug, Flugzeugbau und ähnliches benötigt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden alle Hanffelder wieder verboten und verbrannt
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Ok. Dann ein Contra-Argument.
Von was sollen die Dealer, etwa im Görlitzer Park, leben, wenn Cannabis legal wird? Als Asylbewerber hast Du keine Arbeitserlaubnis, also ist dies die einzige Möglichkeit, nicht auf die menschenunwürdigen Lebensmittelgutscheine vom Amt angewiesen zu sein.
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Die können dann ja auf Glühbirnen umsteigen.Nimm2 hat geschrieben:Ok. Dann ein Contra-Argument.
Von was sollen die Dealer, etwa im Görlitzer Park, leben, wenn Cannabis legal wird? Als Asylbewerber hast Du keine Arbeitserlaubnis, also ist dies die einzige Möglichkeit, nicht auf die menschenunwürdigen Lebensmittelgutscheine vom Amt angewiesen zu sein.
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Das Verbot gilt nur für Fernseh- und Radiowerbung.Pillendreher hat geschrieben:Ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass ein Werbeverbot für Zigaretten herrscht, aber ich begegne dennoch immer wieder Plakaten für Zigaretten. In den letzten paar Wochen sogar mehrfach. Wurde das hier durch Dekret von Horst I. abgeschafft oder hält sich hier keiner dran?
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Außerdem wäre der Wiederaufbau Afghanistans unmöglich, wenn plötzlich der dortige Exportsektor wegbricht.Nimm2 hat geschrieben:Ok. Dann ein Contra-Argument.
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Wir nähern uns dem eigentlichen Problem bzw. dem Grund, weshalb eine Legalisierung noch einige Zeit dauern wird. Denn bei Abwägung der sachlichen Argumente spricht nicht mehr viel für ein Verbot.Mr_Black hat geschrieben:Interessant übrigens die Hintergründe des Verbotes:
[...]
Das Verbot folgte also den Interessen von Merck und Bayer am Vertrieb von Kokain und Heroin.
[...]
http://de.wikipedia.org/wiki/Marihuana
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Re: AW: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Abgabe von BtM durch über 21jährige an Minderjährige ist ein Verbrechen.JS hat geschrieben:Verjährt das nicht nach fünf Jahren?thh hat geschrieben:Ist das denn schon 20 Jahre her?Promotology hat geschrieben:Meine lieben Eltern, die es "mit dem Jugendschutz nicht so ernst nehmen" , haben seinerzeit mit der 13jährigen promotology die ersten Joints geraucht, "damit sie frühzeitig lernt, gutes Gras zu erkennen und ihre Geschmacksnerven entsprechend schult".
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Tja, da sind nun wohl die Ermittlungen aufzunehmen...
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: AW: Gebt das Hanf frei ... und zwar sofort!
Die waren damals selbstverständlich erst 20thh hat geschrieben: Abgabe von BtM durch über 21jährige an Minderjährige ist ein Verbrechen.
Promotology.....is not a religion.