Stand Rspr./Lit. für Einreichung + sonstige Problemchen ;)
Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2013, 14:10
Hallo!
Ich würde mich über Eure Hilfe/Gedanken zu folgenden Problemchen freuen:
1. Meine Diss ist nahezu fertig, es fehlen jetzt noch Teile des Literaturverzeichnisses (da hab ich zu Beginn geschlampt ), und ein paar andere Formalia. Die Frage ist nun, ob ich bis zur Einreichung (Extremfall bis an den Tag der Einreichung selbst) Rechtsprechung und Literatur "überwachen" muss, ob mich etwas betrifft (und ggf. das noch einarbeiten muss)? Wie habt das gemacht? Irgendwann einfach aufgehört, und kurz darauf eingereicht, egal, ob noch Aufsätze dazukamen?
2. Wie kommt es, dass die Diss für die Veröffentlichung häufig nochmals auf den neuesten Stand zu bringen ist? Laut PromO erfolgt die Veröffentlichung in der Form der Einreichung. Das spräche doch sogar schon gegen das Einarbeiten neuer Auflagen?
Von wem kommt denn die Vorgabe, für die Veröffentlichung zu aktualisieren? DV oder Verlag?
3. Zum Schluss noch ein bisschen
Wie seid Ihr - sofern das bei Euch auch der Fall war - mit folgendem umgegangen:
Ich habe (meine ich) immer gewissenhaft und "wissenschaftlich korrekt" gearbeitet. Mein Thema ist relativ breit und rechtsgebietsübergreifend angelegt. Folglich habe ich sehr viel Rspr. und Lit. ausge- und verwertet. Irgendwie werde ich nun angesichts der Zahl der Rspr. und Lit. das Gefühl nicht los, dass ich das ganze nicht umfassend ausgeschöpft habe. Meine größere Angst ist allerdings, dass ich ein Urteil, Aufsatz oder eine Kommentarstelle falsch verstanden habe, und ich mich daher schon am Ausgangspunkt verrannt habe.
4. Sowieso, wie geht man mit der "Restbefürchtung" um, dass man inhaltlich auch mal Schrott geschrieben hat, das einem selbst genausowenig auffällt, wie den korrekturlesenden Freunde/Familie, und der DV es auch nicht moniert? Auf Bashing oder einen Verriss meiner Diss habe ich nämlich weniger Lust.
Danke für Eure Ideen.
Ich würde mich über Eure Hilfe/Gedanken zu folgenden Problemchen freuen:
1. Meine Diss ist nahezu fertig, es fehlen jetzt noch Teile des Literaturverzeichnisses (da hab ich zu Beginn geschlampt ), und ein paar andere Formalia. Die Frage ist nun, ob ich bis zur Einreichung (Extremfall bis an den Tag der Einreichung selbst) Rechtsprechung und Literatur "überwachen" muss, ob mich etwas betrifft (und ggf. das noch einarbeiten muss)? Wie habt das gemacht? Irgendwann einfach aufgehört, und kurz darauf eingereicht, egal, ob noch Aufsätze dazukamen?
2. Wie kommt es, dass die Diss für die Veröffentlichung häufig nochmals auf den neuesten Stand zu bringen ist? Laut PromO erfolgt die Veröffentlichung in der Form der Einreichung. Das spräche doch sogar schon gegen das Einarbeiten neuer Auflagen?
Von wem kommt denn die Vorgabe, für die Veröffentlichung zu aktualisieren? DV oder Verlag?
3. Zum Schluss noch ein bisschen
Wie seid Ihr - sofern das bei Euch auch der Fall war - mit folgendem umgegangen:
Ich habe (meine ich) immer gewissenhaft und "wissenschaftlich korrekt" gearbeitet. Mein Thema ist relativ breit und rechtsgebietsübergreifend angelegt. Folglich habe ich sehr viel Rspr. und Lit. ausge- und verwertet. Irgendwie werde ich nun angesichts der Zahl der Rspr. und Lit. das Gefühl nicht los, dass ich das ganze nicht umfassend ausgeschöpft habe. Meine größere Angst ist allerdings, dass ich ein Urteil, Aufsatz oder eine Kommentarstelle falsch verstanden habe, und ich mich daher schon am Ausgangspunkt verrannt habe.
4. Sowieso, wie geht man mit der "Restbefürchtung" um, dass man inhaltlich auch mal Schrott geschrieben hat, das einem selbst genausowenig auffällt, wie den korrekturlesenden Freunde/Familie, und der DV es auch nicht moniert? Auf Bashing oder einen Verriss meiner Diss habe ich nämlich weniger Lust.
Danke für Eure Ideen.