Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb
Verfasst: Dienstag 7. Januar 2014, 13:24
Ich halte das für eindeutig genug. Man kann die Voraussetzungen "dieser Ausnahme" ohne das "andere Hochschulstudium" gar nicht prüfen.
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Warum? "Diese Ausnahme" kann ja auch lediglich rechtsfolgenbezogen interpretiert werden. Mir ist schon klar, dass vieles für Deine Auslegung spricht, vom Wortlaut gedeckt ist aber auch die andere.Flanke hat geschrieben:Ich halte das für eindeutig genug. Man kann die Voraussetzungen "dieser Ausnahme" ohne das "andere Hochschulstudium" gar nicht prüfen.
Was externe Promotionen angeht, gebe ich Dir recht: an der LMU ohne weiteres möglich. Aber ohne VB wäre mir neu, weil auch mit Betreuungszusage das Promotionsamt der LMU mit Verweis auf die Promotionsordnung nur unter Vorlage eines VB-Zeugnisses zulässt.Igor hat geschrieben:Beides stimmt nicht.jura_member hat geschrieben:Das Problem ist, dass man, bei uns in München, nur mit vb und direkt am Lehrstuhl promovieren kann.
Kannst Du den Prof. von Dir überzeugen, dann geht das auch ohne VB. Und 99% der Leute, die in München promovieren, waren auch nie am Lehrstuhl.
Ich kann das nachvollziehen (bin selber in der examensvorbereitung papa geworden). Da hat man erstens alles andere als lernen im Kopf und zweitens kann man anständiges lernen am Tag vergessen, wenn man die halbe Nacht wach war. Trotzdem würde ich es auch jetzt nicht anders machen. Ich verstehe den TE also Es lief dennoch ok und promovieren kann (tue) ich auch. Musst halt einen Prof. Von dir/dem thema überzeugen.aranju hat geschrieben: Warum hindert Nachwuchs a) an einem Prädikatsexamen und b) warum strebst Du eine Vollzeittätigkeit an, wenn geschätzte 50-70% der Leute die ich kenne auf einer halben Stelle sitzen und c) warum hindert Nachwuchs an einer Vollzeittätigkeit [Ist TE Mutter des Kindes]?
§ 7 Abs. 4 S. 2 Promotionsordnung.fcb_fu hat geschrieben:Was externe Promotionen angeht, gebe ich Dir recht: an der LMU ohne weiteres möglich. Aber ohne VB wäre mir neu, weil auch mit Betreuungszusage das Promotionsamt der LMU mit Verweis auf die Promotionsordnung nur unter Vorlage eines VB-Zeugnisses zulässt.Igor hat geschrieben:Beides stimmt nicht.jura_member hat geschrieben:Das Problem ist, dass man, bei uns in München, nur mit vb und direkt am Lehrstuhl promovieren kann.
Kannst Du den Prof. von Dir überzeugen, dann geht das auch ohne VB. Und 99% der Leute, die in München promovieren, waren auch nie am Lehrstuhl.
Nach S. 1 nur mit promotionsberechtigendem Zweitstudienabschluss, und dann auch nur bei Vorliegen eines fachlichen Zusammenhangs und eines besonderen Interesses. Der Anwendungsbereich dürfte damit doch sehr eng sein. Den klassischen Dispens für Absolventen ohne Zweitstudium (etwa durch Seminarbesuch, gute Scheine etc.) gibt es jedenfalls nicht, ich nehme an darum geht es den Meisten.Igor hat geschrieben:§ 7 Abs. 4 S. 2 Promotionsordnung.fcb_fu hat geschrieben:Was externe Promotionen angeht, gebe ich Dir recht: an der LMU ohne weiteres möglich. Aber ohne VB wäre mir neu, weil auch mit Betreuungszusage das Promotionsamt der LMU mit Verweis auf die Promotionsordnung nur unter Vorlage eines VB-Zeugnisses zulässt.Igor hat geschrieben: Beides stimmt nicht.
Kannst Du den Prof. von Dir überzeugen, dann geht das auch ohne VB. Und 99% der Leute, die in München promovieren, waren auch nie am Lehrstuhl.
Dagegen spricht nicht nur die Verwendung der Formulierung "Diese Ausnahme" und die Stellung der Regelung innerhalb der Norm (S. 2 des Abs. 4), sondern vor allem die ratio. Anderenfalls dürfte man nach der Regelung an der LMU den Dr. jur. erhalten, ohne irgendwelche Examen abgelegt zu haben.ElGraf hat geschrieben:Warum? "Diese Ausnahme" kann ja auch lediglich rechtsfolgenbezogen interpretiert werden. Mir ist schon klar, dass vieles für Deine Auslegung spricht, vom Wortlaut gedeckt ist aber auch die andere.Flanke hat geschrieben:Ich halte das für eindeutig genug. Man kann die Voraussetzungen "dieser Ausnahme" ohne das "andere Hochschulstudium" gar nicht prüfen.
Wieder mal ein Fall, in der sich juristische Diskussion, wie sie auch hier geführt wurde (s.o.), als brotlose Kunst erweist.Igor hat geschrieben:@fcb_fu: tja... mag sein, dass Deine Argument nicht schlecht sind, nur verstehen die Professoren, die zusammen mit dem LMU-Promotionsamt einen Dispens beim Nichterreichen eines VB erteilen, die Vorschrift eben anders