Re: Franz Josef Wagner - Highlights eines Elitejournalisten
Verfasst: Samstag 24. Januar 2015, 12:06
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Also eigentlich sollte ein im Stehpinkeln geübter Mann in der Lage sein, das Ziel genau genug zu treffen, um den Boden gar nicht erst in Mitleidenschaft zu ziehen. Dass es trotzdem kleinste Urinspritzer geben kann, mag ein unappetitlicher Fakt sein, der Frauen Alpträume beschert und von Männern gerne verdrängt wird. Dass sowas aber schon reichen kann, um einen Marmorboden zu beschädigen, war mir bis zu diesem Urteil aber neu. Der Vermieter scheint es vorher auch nicht gewusst zu haben, sonst hätte er die Wohnung wohl kaum an einen Mann vermietet. Da ist die Wahrscheinlichkeit des Stehpinkelns in der Wohnung nunmal sehr hochjulée hat geschrieben: Bei einem Marmorboden in der Wohnung kann man schon davon ausgehen, dass zum vertragsgemäßen Gebrauch dieser Wohnung nicht solche Handlungen gehören, die den Boden dauerhaft beschädigen. Dazu gehört neben dem Putzen mit starken Säuren dann eben auch das Stehpinkeln. Und dass ein Marmorboden besonders empfindlich ist, lässt sich sehr schnell herausfinden - zumindest wenn man ein Grundinteresse an der Pflege und dem Erhalt der Wohnung aufbringt. Dass dies Männern pauschal unmöglich ist, glaube ich nicht - zumal, spätestens durch dieses Urteil wissen sie es jetzt
Richtig. Der Umkehrschluss des Urteils ist, dass das Stehpinkeln verboten werden darf, wenn dadurch der Boden beschädigt werden würde. (Freilich kann auch alternativ jedesmal direkt geputzt werden.) Der Mieter im konkreten Fall durfte es nur, weil ihm nicht gesagt wurde, dass er es nicht darf.julée hat geschrieben: Aber was wird sich rein praktisch ändern: Vermieter werden in den Mietvertrag schreiben, was man alles mit dem Marmorboden nicht anstellen darf und die Mieter nochmals ausdrücklich daraufhinweisen
JS hat geschrieben: Richtig. Der Umkehrschluss des Urteils ist, dass das Stehpinkeln verboten werden darf, wenn dadurch der Boden beschädigt werden würde. (Freilich kann auch alternativ jedesmal direkt geputzt werden.) Der Mieter im konkreten Fall durfte es nur, weil ihm nicht gesagt wurde, dass er es nicht darf.
Indem man es zunächst an einer unauffälligen Stelle ausprobiert?julée hat geschrieben:
Bei einem Marmorboden in der Wohnung kann man schon davon ausgehen, dass zum vertragsgemäßen Gebrauch dieser Wohnung nicht solche Handlungen gehören, die den Boden dauerhaft beschädigen. Dazu gehört neben dem Putzen mit starken Säuren dann eben auch das Stehpinkeln. Und dass ein Marmorboden besonders empfindlich ist, lässt sich sehr schnell herausfinden
Woraufhin sich drei Tage später Sigmar Gabriel ganz volksnah als bekennender Stehpinkler outen würde...Urs Blank hat geschrieben:Bislang geht es doch nicht um eine Pflicht zum Stehpinkeln, sondern nur um das Recht dazu. Wobei ich mich nicht wundern würde, wenn Heiko Maas aus aktuellem Anlass in seinem Hause bereits eine entsprechende Verschärfung des Mietrechts prüfen ließe.apfelschorle hat geschrieben:Mir erschließt sich nicht, wieso ich in meinen eigenen vier Wänden im Stehen pinkeln soll.
Und Cem Özdemir auf Youtube stehend in Hanfpflanzen strullert.Scaevola hat geschrieben:
Woraufhin sich drei Tage später Sigmar Gabriel ganz volksnah als bekennender Stehpinkler outen würde...
Die dadurch aber mutmaßlich nicht beschädigt würden. Oder schlägt das geschmacklich durch?[enigma] hat geschrieben:Und Cem Özdemir auf Youtube stehend in Hanfpflanzen strullert.Scaevola hat geschrieben:
Woraufhin sich drei Tage später Sigmar Gabriel ganz volksnah als bekennender Stehpinkler outen würde...
In niederländischen Cofeeshops geht sowas bestimmt als exklusive Spezialsorte durchthh hat geschrieben: Die dadurch aber mutmaßlich nicht beschädigt würden. Oder schlägt das geschmacklich durch?
Also das Argument verstehe ich nachhaltig nicht: Du bist also dafür, an Männer keine Wohnungen mit Marmor im Bad (was halt im Luxussegment nice to have ist - im konkreten Fall wohl ne Kaltmiete von 1.000 €) vermieten, weil es Ihnen unmöglich wäre zu erkennen, wenn sie vielleicht nicht zielsicher genug sind und hierdurch über kurz oder lang den Boden beschädigen? Im zweiten Schritt werden dann auch keine Wohnungen mit Holzfußboden mehr an Frauen vermietet, weil diese den Boden mit ihren Absätzen ruinieren könnten?[enigma] hat geschrieben:beziehungsweise die Wohnung nicht an einen Mann vermietet. Die Vorstellung, dass der Mieter schon von alleine darauf kommen wird, wegen dem Marmorboden nicht im Stehen zu pinkeln, weil das doch selbstverständlich sei, ist mE ziemlich realitätsfern. Wie will der Vermieter außerdem beweisen, dass der Mieter für den Schaden verantwortlich ist und nicht dessen Gäste, obwohl sie vom Gastgeber gebeten wurden, sich hinzusetzen?
Ich dachte auch immer, daß dadurch das allgemeine Problem (mal abgesehen vom Marmorboden) doch sehr entschärft wird.[enigma] hat geschrieben:Ich klappe auch die Brille vorher hoch
Nein, fände ich nicht in Ordnung. Allerdings spricht es für mich wie gesagt dafür, dass nicht einmal der Vermieter das Problem auf dem Schirm hatte. Denn sonst hätte er den Mieter entweder darauf hingewiesen oder gar nicht erst an einen Mann vermietet. Letzteres fände ich nicht in Ordnung, zumindest der Hinweis wäre für einen um seine Vermögenswerte besorgten Vermieter aber die wohl naheliegendste Verhaltensoption. Oder der Vermieter ging davon aus, dass jeder vernünftige Mensch weiß, dass Marmor von Urin beschädigt werden kann und Männer heutzutage nicht mehr so barbarisch drauf sind, dass sie tatsächlich noch im Stehen pinkeln. Das wäre dann lebensfremd. Wenn aber nichtmal der Vermieter in dieser Hinsicht Klärungsbedarf gesehen hat, kann man das vom Mieter mE auch nicht erwarten.julée hat geschrieben:
Also das Argument verstehe ich nachhaltig nicht: Du bist also dafür, an Männer keine Wohnungen mit Marmor im Bad (was halt im Luxussegment nice to have ist - im konkreten Fall wohl ne Kaltmiete von 1.000 €) vermieten, weil es Ihnen unmöglich wäre zu erkennen, wenn sie vielleicht nicht zielsicher genug sind und hierdurch über kurz oder lang den Boden beschädigen? Im zweiten Schritt werden dann auch keine Wohnungen mit Holzfußboden mehr an Frauen vermietet, weil diese den Boden mit ihren Absätzen ruinieren könnten?
Wenn der Boden so stumpf wird, dass es dem Mieter auffallen muss, ist der Schaden doch schon da. Gerade bei teurem Marmor, also einem Luxusbelag, dessen besondere Eigenschaft das exklusive Gesamtbild ist, spielt der Unterschied zwischen "stumpf" und "sehr stumpf" nicht so die große Rolle, die betroffenen Teile sind dann ja trotzdem so weit beschädigt, dass sie ausgetauscht werden müssen.Und: wenn der Boden nach und nach stumpfer wird, könnte einem das sehr wohl auffallen und einen dazu veranlassen, dem mal nachzugehen. Warum sollte einem Mann eine solche Veränderung nicht auffallen? (Insbesondere, wenn der Boden in dem Bereich am Ende völlig stumpf ist?)
Dass Absatzschuhe Holzboden beschädigen können, ist nun aber wirklich allgemeines Wissen, das man voraussetzen darf, das weiß selbst ich als Mann. Ausserdem bekommt man ja die Auswirkungen von Absatz auf Holz sofort akkustisch und optisch mit, die ominösen Mikrospritzer beim urinieren nicht. Dass es aber beim Stehendpinkeln trotz der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und Zielgenauigkeit zu Problemen mit dem Marmorboden kommen kann, war mir wie gesagt neu. Und selbst das Gericht hat wohl einen Gutachter gebraucht, um diesen Zusammenhang herzustellen.Um es auf das Absatzbeispiel zu übertragen: es dürfte "normal" sein, wenn der Holzfußboden den ein oder andere Kratzer aufweist (Gäste / selbst mal eben mit Schuhen durch die Wohnung gelaufen), aber wenn man die Laufwege im Einzelnen nachvollziehen kann, weil in den Bereichen der Boden vollends zerkratzt ist, dann würde ich nicht sagen, dass man mit sowas rechnen muss, wenn man an Frauen vermietet und überhaupt selbst schuld ist, wenn man so einen Boden in einer Mietwohnung hat.
Was die machen? Die pinkeln daneben, das machen die!Olli hat geschrieben:Was macht Ihr eigentlich mit dem schönen Wagner-Fred?