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Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2014, 09:42
von thomas08
Ich schreibe seit ein paar Monaten an meiner Diss, die ca. 5 gleichgewichtete Problemfelder in einem größeren Zusammenhang behandelt. In einem Themenbereich wird sich in den nächsten Monaten einiges tun, weil dort eine Gesetzesänderung in Kraft tritt.

Ich bin am überlegen, ob ich diesen Bereich vorrangig bearbeiten und dann auch einen Aufsatz darüber veröffentlichen soll. Bisher gibt es dazu noch kaum Veröffentlichungen und für meine Diss brauche ich wohl noch 2 Jahre, ein Aufsatz würde sich also wegen der Aktualität des Themas anbieten.

Der Aufsatz würde dann auch etwas breiter angelegt sein, würde also über das hinausgehen, was dann später in meiner Doktorarbeit steht. Ein fiktives Beispiel: Meine Doktorarbeit untersucht Rechtsfragen bei Leasingverträgen, ein Teil davon betrifft den Verbraucherschutz. In dem Aufsatz würde es dann um den Verbraucherschutz bei Finanzierungsverträgen allgemein gehen, also neben Leasingverträgen auch die Neuerungen bei Darlehensverträgen behandeln.

Haltet ihr so ein Vorgehen für sinnvoll? Oder sollte man vor Abschluss der Diss lieber nur etwas über angrenzende Themen veröffentlichen und die Ergebnisse über die Kernthemen der Diss vorbehalten?

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2014, 23:34
von Maik84
Mir wurde vom DV davon abgeraten. Hauptargument dabei: Lieber die Diss zügig bearbeiten und im Anschluss Aufsätze "auskoppeln", als Teilergebnissen der Diss vorzugreifen, die sich ggf im Rahmen der Bearbeitung noch ändern können.

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Donnerstag 20. Februar 2014, 14:54
von thomas08
Das sind auch so ein bißchen meine Bedenken, dass man dann an die Ergebnisse im Aufsatz auch für die Diss gebunden ist.

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Freitag 21. Februar 2014, 07:57
von Gizmo
Ich habe während meiner Diss. zwei Aufsätze zu aktuellen Urteilen veröffentlicht, die jeweils einen Teilbereich meiner Dissertation betrafen. Wenn etwas Wesentliches zu einem Thema beigetragen werden kann, das für die Praxis relevant ist und sich das betroffene Thema in Bewegung befindet, hilft es ja nichts, wenn die eigenen Erkenntnisse erst Jahre später veröffentlicht werden.

Machen wir uns zudem nichts vor. Bis auf ein paar Professoren und Doktoranden nimmt kaum jemand Kenntnis von Inhalten von Dissertationen. Als Praktiker beschäftigt man sich mit Aufsätzen, da man nicht die Zeit hat, erst aufwendig in der Bibliothek zu suchen. Will man daher tatsächlich an einer praktischen Diskussion in Veröffentlichungen teilnehmen, erscheint mir der Weg über Aufsätze sinnvoll.

Ob man sich damit zu sehr inhaltlich bindet, muss jeder selbst entscheiden. Hinsichtlich des Zeitverlustes kommt es darauf an, wie weit sich der Aufsatz von der Diss. entfernt. Bei mir lag dies im vertretbaren Zeitrahmen. Zudem kann man schon mal üben, neben der eigentlichen Arbeit etwas zu veröffentlichen. Wer nicht gerade eine Professorenstelle antritt und dennoch wissenschaftlich tätig bleiben möchte, wird später keine andere Möglichkeit haben, als dies neben der Arbeit vorzunehmen. Dann wird auch immer abzuwägen sein, ob sich der Zeitaufwand lohnt.

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Freitag 21. Februar 2014, 15:15
von recht_selten
Gizmo hat geschrieben:Wenn etwas Wesentliches zu einem Thema beigetragen werden kann, das für die Praxis relevant ist und sich das betroffene Thema in Bewegung befindet, hilft es ja nichts, wenn die eigenen Erkenntnisse erst Jahre später veröffentlicht werden.

Machen wir uns zudem nichts vor. Bis auf ein paar Professoren und Doktoranden nimmt kaum jemand Kenntnis von Inhalten von Dissertationen. Als Praktiker beschäftigt man sich mit Aufsätzen, da man nicht die Zeit hat, erst aufwendig in der Bibliothek zu suchen. Will man daher tatsächlich an einer praktischen Diskussion in Veröffentlichungen teilnehmen, erscheint mir der Weg über Aufsätze sinnvoll.

+ 1

Da es den meisten nur auf den Titel kommt, sollte man diesen im Hinblick auf den Zeitverlust wohl trotzdem eher abraten, damit die fertiggestellte Dissertation so schnell wie möglich ungelesen im Schrank verschwindet ;) (Etwas übertrieben. Habe nichts gegen Pragmatiker)

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Montag 24. Februar 2014, 12:03
von Gizmo
Ich gehe davon aus, dass es dem Threadersteller nicht nur auf den Titel ankommt, denn wer mit dem Gedanken spielt, vorab etwas zu veröffentlichen, scheint ja an einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema interessiert zu sein. Zudem ist das Veröffentlichen von Aufsätzen nicht derart lukrativ, dass dies das primäre Ziel sein sollte.
Daher: Wer Spaß an einer Veröffentlichung hat, sollte dies machen. Alle anderen sollten besser zügig die Diss. fertigstellen.

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Dienstag 25. Februar 2014, 16:50
von Ant-Man
Gizmo hat geschrieben:Ich habe während meiner Diss. zwei Aufsätze zu aktuellen Urteilen veröffentlicht, die jeweils einen Teilbereich meiner Dissertation betrafen. Wenn etwas Wesentliches zu einem Thema beigetragen werden kann, das für die Praxis relevant ist und sich das betroffene Thema in Bewegung befindet, hilft es ja nichts, wenn die eigenen Erkenntnisse erst Jahre später veröffentlicht werden.

Machen wir uns zudem nichts vor. Bis auf ein paar Professoren und Doktoranden nimmt kaum jemand Kenntnis von Inhalten von Dissertationen. Als Praktiker beschäftigt man sich mit Aufsätzen, da man nicht die Zeit hat, erst aufwendig in der Bibliothek zu suchen. Will man daher tatsächlich an einer praktischen Diskussion in Veröffentlichungen teilnehmen, erscheint mir der Weg über Aufsätze sinnvoll.

Ob man sich damit zu sehr inhaltlich bindet, muss jeder selbst entscheiden.
Woraus soll sich denn eine inhaltliche Bindung ergeben? Wenn man an der im Aufsatz XYZ vertretenen Ansicht nicht mehr festhalten möchte, kann man das ja in der Dissertation klarstellen.

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Dienstag 25. Februar 2014, 17:03
von Parabellum
Ant-Man hat geschrieben:
Gizmo hat geschrieben:Ich habe während meiner Diss. zwei Aufsätze zu aktuellen Urteilen veröffentlicht, die jeweils einen Teilbereich meiner Dissertation betrafen. Wenn etwas Wesentliches zu einem Thema beigetragen werden kann, das für die Praxis relevant ist und sich das betroffene Thema in Bewegung befindet, hilft es ja nichts, wenn die eigenen Erkenntnisse erst Jahre später veröffentlicht werden.

Machen wir uns zudem nichts vor. Bis auf ein paar Professoren und Doktoranden nimmt kaum jemand Kenntnis von Inhalten von Dissertationen. Als Praktiker beschäftigt man sich mit Aufsätzen, da man nicht die Zeit hat, erst aufwendig in der Bibliothek zu suchen. Will man daher tatsächlich an einer praktischen Diskussion in Veröffentlichungen teilnehmen, erscheint mir der Weg über Aufsätze sinnvoll.

Ob man sich damit zu sehr inhaltlich bindet, muss jeder selbst entscheiden.
Woraus soll sich denn eine inhaltliche Bindung ergeben? Wenn man an der im Aufsatz XYZ vertretenen Ansicht nicht mehr festhalten möchte, kann man das ja in der Dissertation klarstellen.
So richtig schön ist das aber ja nicht.

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Dienstag 25. Februar 2014, 20:52
von Honigkuchenpferd
Parabellum hat geschrieben:
Ant-Man hat geschrieben:
Gizmo hat geschrieben:Ich habe während meiner Diss. zwei Aufsätze zu aktuellen Urteilen veröffentlicht, die jeweils einen Teilbereich meiner Dissertation betrafen. Wenn etwas Wesentliches zu einem Thema beigetragen werden kann, das für die Praxis relevant ist und sich das betroffene Thema in Bewegung befindet, hilft es ja nichts, wenn die eigenen Erkenntnisse erst Jahre später veröffentlicht werden.

Machen wir uns zudem nichts vor. Bis auf ein paar Professoren und Doktoranden nimmt kaum jemand Kenntnis von Inhalten von Dissertationen. Als Praktiker beschäftigt man sich mit Aufsätzen, da man nicht die Zeit hat, erst aufwendig in der Bibliothek zu suchen. Will man daher tatsächlich an einer praktischen Diskussion in Veröffentlichungen teilnehmen, erscheint mir der Weg über Aufsätze sinnvoll.

Ob man sich damit zu sehr inhaltlich bindet, muss jeder selbst entscheiden.
Woraus soll sich denn eine inhaltliche Bindung ergeben? Wenn man an der im Aufsatz XYZ vertretenen Ansicht nicht mehr festhalten möchte, kann man das ja in der Dissertation klarstellen.
So richtig schön ist das aber ja nicht.
Warum hältst du das für problematisch? Ich habe es z.B. auch nie als negativ empfunden, wenn der Verfasser eines Lehrbuches sich in einer Neuauflage von einer zuvor vertretenen Meinung distanziert hat. Das zeigt doch viel eher, dass man bereit ist, den eigenen Standpunkt zu überdenken, was im juristischen Diskurs notwendig ist.

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Dienstag 25. Februar 2014, 21:08
von Parabellum
Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Parabellum hat geschrieben:
Ant-Man hat geschrieben:
Gizmo hat geschrieben:Ich habe während meiner Diss. zwei Aufsätze zu aktuellen Urteilen veröffentlicht, die jeweils einen Teilbereich meiner Dissertation betrafen. Wenn etwas Wesentliches zu einem Thema beigetragen werden kann, das für die Praxis relevant ist und sich das betroffene Thema in Bewegung befindet, hilft es ja nichts, wenn die eigenen Erkenntnisse erst Jahre später veröffentlicht werden.

Machen wir uns zudem nichts vor. Bis auf ein paar Professoren und Doktoranden nimmt kaum jemand Kenntnis von Inhalten von Dissertationen. Als Praktiker beschäftigt man sich mit Aufsätzen, da man nicht die Zeit hat, erst aufwendig in der Bibliothek zu suchen. Will man daher tatsächlich an einer praktischen Diskussion in Veröffentlichungen teilnehmen, erscheint mir der Weg über Aufsätze sinnvoll.

Ob man sich damit zu sehr inhaltlich bindet, muss jeder selbst entscheiden.
Woraus soll sich denn eine inhaltliche Bindung ergeben? Wenn man an der im Aufsatz XYZ vertretenen Ansicht nicht mehr festhalten möchte, kann man das ja in der Dissertation klarstellen.
So richtig schön ist das aber ja nicht.
Warum hältst du das für problematisch? Ich habe es z.B. auch nie als negativ empfunden, wenn der Verfasser eines Lehrbuches sich in einer Neuauflage von einer zuvor vertretenen Meinung distanziert hat. Das zeigt doch viel eher, dass man bereit ist, den eigenen Standpunkt zu überdenken, was im juristischen Diskurs notwendig ist.
Klar. Wenn es da um jahrelange Diskussionsstränge und Diskussionsprozesse geht. "Hab nun endlich nach jahrelangem Sinnieren als Höhepunkt eines langen Wissenschaftlerlebens festgestellt, dass man doch einen Absatzerfolg für die Hehlerei braucht." Pauken und Trompeten, Tusch, Abgang, Emeritierung, Tod.

Beim Zusammenhang Diss. / Aufsatz aus dem Dissprojekt mutet es aber eher so an, als ob die vorläufige Position noch nicht so durchdacht war. Damit schwächt man tendenziell den Aufsatz insgesamt. Ohne dass ich deshalb deswegen von einer Veröffentlichung absehen würde. Man muss das Risiko nur eben kennen und einschätzen können. Das wird auch vom individuellen Grad der Durchdringung der Materie abhängen.

Re: Veröffentlichung während Promotion über Teilbereich

Verfasst: Dienstag 25. Februar 2014, 21:47
von Honigkuchenpferd
Parabellum hat geschrieben:Klar. Wenn es da um jahrelange Diskussionsstränge und Diskussionsprozesse geht. "Hab nun endlich nach jahrelangem Sinnieren als Höhepunkt eines langen Wissenschaftlerlebens festgestellt, dass man doch einen Absatzerfolg für die Hehlerei braucht." Pauken und Trompeten, Tusch, Abgang, Emeritierung, Tod.

Beim Zusammenhang Diss. / Aufsatz aus dem Dissprojekt mutet es aber eher so an, als ob die vorläufige Position noch nicht so durchdacht war. Damit schwächt man tendenziell den Aufsatz insgesamt. Ohne dass ich deshalb deswegen von einer Veröffentlichung absehen würde. Man muss das Risiko nur eben kennen und einschätzen können. Das wird auch vom individuellen Grad der Durchdringung der Materie abhängen.
Okay, ich würde es in der Regel wohl trotzdem (und auch in diesem Zusammenhang) nicht so bewerten. Zumal das Phänomen, dass eine lange währende Beschäftigung mit einem Thema neue Zugänge und Perspektiven eröffnet, die ein vorheriges Ergebnis in Frage stellen mögen, ja auch losgelöst vom wissenschaftlichen Diskurs unvermeidlich ist.