Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

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Olli
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Olli »

Wasserschildkröten sind in der Region Stuttgart keine Wildtiere.
VG Stuttgart, 16.12.2013, Az. 4 K 29/13
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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immer locker bleiben
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von immer locker bleiben »

Mr_Black hat geschrieben:Landgericht Aurich bezeichnet sich selbst als "abgelegenen Gerichtsort", weil es keinen Bahnhof hat:
Ein solcher Fall des Rechtsmissbrauchs ist hier offenkundig gegeben.Es ist nämlich aus keinem anderen Gesichtspunkt als dem der Schadenszufügung und der arglistigen Erschwerung der Rechtsverteidigung des Antragsgegners zu erklären, dass die Antragstellerin die einstweilige Verfügung ausgerechnet in Aurich beantragt. (...) Daraus erschließt sich die Absicht, den Antragsgegner durch die Wahl eines im Bundesgebiet abgelegenen und von seinem Geschäftssitz verkehrsmäßig nur schwer (Aurich hat keinen Bahnhof für Personenbeförderung) zu erreichenden Gerichtsortes zu benachteiligen.

LG Aurich, Beschluss vom 22.01.2013, Az.: 6 O 38/13
Klarer Fall von Notwehr gegen eine drohende Aktenflut. :D
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Zippocat
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Zippocat »

BGH, 1 StR 151/14 hat geschrieben:Feuerzeugspringmesser, bei denen die Klinge seitlich herausspringt und der Rücken mit Einkerbungen verziert ist, sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, vielmehr handelt es sich hier um Taschenmesser.
Warum? Darum!
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
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Mr_Black
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Mr_Black »

Zwar nicht Rechtsprechung, sondern Gesetzgeber:
Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde wohnt.
§ 10 Abs. 1 GemO BW
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Mr_Black
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Mr_Black »

Bezüglich des Produktes "Schaukelpferd" ist ein Wettbewerbsverhältnis zu verneinen, denn der Umstand, dass der Beklagte Reitbedarf vertreibt, führt nicht zwangsläufig zu einem konkreten Wettbewerbsverhältnis auch auf dem Markt für Spielartikel, etwa der Art "Schaukelpferd", das der Kläger anbietet

OLG Hamm, Urteil vom 22. August 2013, Az. 4 U 52/13
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Mr_Black
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Mr_Black »

"Wirklich" ist in der Bejahung eine Bestärkung einer Aussage: "Ich bin wirklich krank." In der Verneinung kommt "Wirklich" eine ähnliche Funktion zu, wobei die Wortreihenfolge "wirklich nicht" und "nicht wirklich" ohne Bedeutung ist. Die Aussagen "Ich bin nicht wirklich krank" und "Ich bin wirklich nicht krank" bedeuten dasselbe. Jemand, der "nicht wirklich" oder "wirklich nicht" krank ist, ist überhaupt nicht krank.
OLG Brandenburg, 6 U 6/07
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Parabellum
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Re: AW: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprech

Beitrag von Parabellum »

Mr_Black hat geschrieben:
"Wirklich" ist in der Bejahung eine Bestärkung einer Aussage: "Ich bin wirklich krank." In der Verneinung kommt "Wirklich" eine ähnliche Funktion zu, wobei die Wortreihenfolge "wirklich nicht" und "nicht wirklich" ohne Bedeutung ist. Die Aussagen "Ich bin nicht wirklich krank" und "Ich bin wirklich nicht krank" bedeuten dasselbe. Jemand, der "nicht wirklich" oder "wirklich nicht" krank ist, ist überhaupt nicht krank.
OLG Brandenburg, 6 U 6/07
Nicht wirklich.
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julée
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von julée »

Mr_Black hat geschrieben:
"Wirklich" ist in der Bejahung eine Bestärkung einer Aussage: "Ich bin wirklich krank." In der Verneinung kommt "Wirklich" eine ähnliche Funktion zu, wobei die Wortreihenfolge "wirklich nicht" und "nicht wirklich" ohne Bedeutung ist. Die Aussagen "Ich bin nicht wirklich krank" und "Ich bin wirklich nicht krank" bedeuten dasselbe. Jemand, der "nicht wirklich" oder "wirklich nicht" krank ist, ist überhaupt nicht krank.
OLG Brandenburg, 6 U 6/07
Ich würde widersprechen: wer "nicht wirklich krank" ist, ist nicht "überhaupt nicht krank", also gesund, sondern vielmehr nur in einem nicht näher definierbaren Umfang krank und möchte diesen Umstand aber nach außen hin abschwächen, mit der die Realitität verdrängenden Zuversicht tatsächlich gesund zu sein.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Eagnai »

Das sehe ich auch anders als das OLG.

Für mich kann die Aussage "Ich bin nicht wirklich krank" zwei mögliche Bedeutungen haben - nämlich zum einen "Ich bin nicht wirklich krank, tue aber so" (z.B. weil ich schwänzen möchte), oder aber als andere Möglichkeit "Ich bin nicht wirklich (richtig) krank, aber auch nicht so richtig gesund" (z.B. weil ich erkältet bin, aber durchaus noch zur Arbeit kommen kann).

Ist für mich auf jeden Fall eine andere Aussage als "Ich bin wirklich nicht krank", die schlicht heißt "Ich bin gesund".
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von ElGraf »

Der Schlüssel zum Verständnis liegt dann wohl in der Herkunft des "nicht wirklich"-Ausdrucks: http://www.gfds.de/sprachberatung/fragen-und-antworten/uebersichtsseite/nicht-wirklich/ (Verwaister Link automatisch entfernt) Tendenziell halte ich das Verständnis des OLGs ebenfalls für falsch.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Parabellum »

ElGraf hat geschrieben:Der Schlüssel zum Verständnis liegt dann wohl in der Herkunft des "nicht wirklich"-Ausdrucks: http://www.gfds.de/sprachberatung/fragen-und-antworten/uebersichtsseite/nicht-wirklich/ (Verwaister Link automatisch entfernt) Tendenziell halte ich das Verständnis des OLGs ebenfalls für falsch.
Hierzu das OLG:
Die Internetseite der Gesellschaft für deutsche Sprache e. V., www.gfds.de , auf die sich die Verfügungsbeklagte beruft, belegt die relativierende Wirkung der Formulierung "nicht wirklich" nicht. Insbesondere geht daraus nicht hervor, dass "nicht wirklich" so viel wie "teilweise" heißen soll. Vielmehr wird auch von der Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. darauf hingewiesen, dass die Redewendung wohl aus dem Englischen von "not really" kommt und nach dem Millenium-Wörterbuch Englisch von Langenscheidt so viel heißt wie "eigentlich nicht". Nach dem Dictionary of Contemporary English heißt "not really" so viel wie "no" oder "not" in abgemilderter Form. Als Beispiel wird dann zitiert: "Do you want to come along" "not really". Aus diesem Beispiel wird deutlich, dass not really ohne inhaltliche Einschränkungen nein heißt, weil man die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein beantworten kann.
In der Entscheidung geht es übrigens um eine Werbekampagne eines Stromanbieters, und dort die Aussage: "Gelb - nicht wirklich günstiger".

Meinem unmaßgeblichen Sprachempfinden nach teile ich das Verständnis von Eagnai und ElGraf.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Scaevola »

Verstehe ich nicht: Wer "nicht wirklich" krank ist, ist doch alles mögliche, aber jedenfalls nicht krank. Zugegeben: Ich bin da sehr streng und habe seit jeher wirklich Schwierigkeiten, Menschen für voll zu nehmen, die ständig "nicht wirklich" sagen...
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Maik84 »

Not really..?
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Roger Fisher »

Das nicht wirklich kann doch auch nicht richtig bedeuten. Wenn ein echter mann "nicht wirklich" krank ist kann er medizinisch natürlich krank sein. Aber was red ich die OLG-Goetter haben selbstredend recht
Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz - Hans Litten
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von julée »

vielleicht sollten wir eine kollektive Rezension zur Entscheidung schreiben. Titelvorschlag im Anschluss an Parabellum: "Nicht wirklich."
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