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Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Donnerstag 13. März 2014, 23:49
von carstella
Hallo,

nach langem Warten habe ich endlich eine Zusage für die Staatsanwaltschaft. Wenn der Amtsarzt noch das o.k. gibt, soll es recht kurzfristig Mitte April losgehen.

Nun ist es so, dass ich Mutter von zwei kleinen Kindern bin. Daraus ergeben sich einige Fragen, die ich so noch nicht klären konnte. Ich hoffe, hier Antworten zu finden. Ich leg mal los:

1. Beihilfe
Mit zwei Kindern müsste ich doch zu 70% beihilfeberechtigt sein, oder? Ist es hierfür von Relevanz, wer das Kindergeld bekommt oder wo die Kinder versichert sind? Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und wir überlegen, die Kinder bei ihm in der GKV zu versichern und das KiGe auf ihn umzumelden, damit er die Kinderzulagen bei der Riesterrente bekommt (er ist Arbeitnehmer).

2. Familienzuschlag
Im Prinzip stellt sich hier die erste Frage, wie unter 1). Hängt die Auszahlung des Familienzuschlags irgendwie davon ab, wer das KiGe bekommt?

3. Arbeitszeiten
Ich werde aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer 3/4 Stelle anfangen. Aber um ehrlich zu sein, hab ich gar keinen Plan, was das eigentlich in der Praxis heißt? Hat da jemand Erfahrungswerte? Mein Partner kann zum Glück gerade in der Anfangsphase so einiges auffangen. Aber ich wüsste schon gern, worauf ich mich da einstellen muss.

Außerdem würde ich mich total über Erfahrungen mit der privaten KV bei Kindern freuen.

Grüße! und Danke!

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 10:03
von Syd26
Ich frage mich, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Kinder gesetzlich zu versichern, wenn man beihilfeberechtigt ist? Privat müssten dann ja nur 30% versichert werden, was m. E. recht günstig ist. Zudem stellt sich mir die Frage, ob Du die Kinder überhaupt gesetzlich versichern kannst, wenn ein Elternteil privat versichert ist? Ich bin jetzt aber nicht sicher, ob das nur bei Ehepaaren gilt.

Das Kindergeld dürfte nichts mit der Versicherung zu tun haben.

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 10:18
von j_laurentius
Die Frage der Familienmitversicherung der Kinder ist in § 10 SGB V geregelt. Hierbei ist besonders der Abs. 3 von Bedeutung. Ich lese die Vorschrift so, daß die Kinder sozusagen zwangsläufig über Deinen Partner gesetzlich krankenversichert sind, solange Ihr nicht verheiratet seid. Über Sonderregelungen für Beamte insoweit ist mir nichts bekannt. Gegebenenfalls solltet Ihr bei der Krankenkasse Deines Partners deswegen einmal nachfragen, die sollten das genau sagen können.

Was den Umfang der Beihilfeberechtigung anbetrifft, hängt das von der jeweiligen landesrechtlichen Regelung ab. Staatsanwälte sind ja Landesbeamte.

Viele Grüße, Jana

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 10:55
von carstella
Danke soweit.

Nach 100 Minuten Warteschleife habe ich jemanden aus der Beihilfestelle erreicht. Das konnte ich also schon mal klären.

Der wirtschaftliche Vorteil der GKV liegt darin, dass sie dann bei meinem Partner kostenfrei familienversichert sein können. Aber da die Beihilfe für die Kinder sogar 80% beträgt, würde uns die Private sicherlich auch nicht in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Deshalb versuche ich jetzt mal irgendwie herauszubekommen, welche Vorteile die PKV bei der Versorgung hat und ob diese Vorteile den weitaus höheren Verwaltungsaufwand ausgleichen... (und ob ich überhaupt eine Wahlfreiheit habe).

Kann vielleicht noch jemand etwas über die Umsetzung von Teilzeit bei der StA sagen?

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 11:36
von Tibor
Steigt nicht der Beihilfesatz generell, also auch für den Beamten? Dann zahlt man zwar 2x PKV für die Kinder dazu, aber gleichzeitig weniger Beitrag als Beamter?

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 16:15
von carstella
Tibor hat geschrieben:Steigt nicht der Beihilfesatz generell, also auch für den Beamten? Dann zahlt man zwar 2x PKV für die Kinder dazu, aber gleichzeitig weniger Beitrag als Beamter?
Ne, wohl nicht. Mit zwei Kindern bekomme ich wohl 70 % Beihilfe, solange ich den Familienzuschlag erhalte. Dies gilt wohl auch dann, wenn die Kinder kostenfrei über den Vater gesetzlich familienversichert sind. Das konnte ich nach 100 Minuten Warteschleife schließlich schon mal in Erfahrung bringen.


Aber noch eine andere Frage: Ist man als Staatsanwalt / Richter auf Probe für die Versicherungen "Beamtenanwärter"??? Die eine Versicherung meinte nämlich, sie würde mir dann eine Dienstunfähigkeitsversicherung empfehlen, für den Fall, dass es in der Probezeit zu einer Dienstunfähigkeit kommt.

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 16:31
von Kasimir
carstella hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Steigt nicht der Beihilfesatz generell, also auch für den Beamten? Dann zahlt man zwar 2x PKV für die Kinder dazu, aber gleichzeitig weniger Beitrag als Beamter?
Ne, wohl nicht. Mit zwei Kindern bekomme ich wohl 70 % Beihilfe, solange ich den Familienzuschlag erhalte. Dies gilt wohl auch dann, wenn die Kinder kostenfrei über den Vater gesetzlich familienversichert sind. Das konnte ich nach 100 Minuten Warteschleife schließlich schon mal in Erfahrung bringen.


Aber noch eine andere Frage: Ist man als Staatsanwalt / Richter auf Probe für die Versicherungen "Beamtenanwärter"??? Die eine Versicherung meinte nämlich, sie würde mir dann eine Dienstunfähigkeitsversicherung empfehlen, für den Fall, dass es in der Probezeit zu einer Dienstunfähigkeit kommt.
Versicherungen empfehlen immer, Versicherungen abzuschließen... Frag doch mal beim Deutschen Richterbund nach.

Zu den Arbeitszeiten frag doch mal die hier im Forum anwesenden StAs (z.B. Eagnai). StA ist ja nun gerade am Anfang kein 40-Stundenjob, so dass man wohl bei 3/4 auch nicht mit 30 Stunden auskommen wird. Habt ihr im Einstellungsgespräch nicht darüber gesprochen?

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 18:18
von carstella
Kasimir hat geschrieben:
Zu den Arbeitszeiten frag doch mal die hier im Forum anwesenden StAs (z.B. Eagnai). StA ist ja nun gerade am Anfang kein 40-Stundenjob, so dass man wohl bei 3/4 auch nicht mit 30 Stunden auskommen wird. Habt ihr im Einstellungsgespräch nicht darüber gesprochen?

Wir haben schon allgemein über die Vereinbarkeit von Beruf und Kinder gesprochen. Ich glaube, man wollte mir die Sorge nehmen und hat gesagt, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich sehr familienfreundlich ist. Ich habe das aber auch nicht vertiefen wollen, da es für mich an der Stelle nicht entscheidungserheblich war. Irgendwie bekommt man das ja schon alles organisiert, wenn man es nur möchte. Aber interessant wäre es natürlich schon zu wissen, was auf einen zukommt. Und da sind die Erfahrungen anderer frischer Staatsanwälte nicht uninteressant.

Re: AW: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 18:29
von thh
carstella hat geschrieben:[Aber interessant wäre es natürlich schon zu wissen, was auf einen zukommt. Und da sind die Erfahrungen anderer frischer Staatsanwälte nicht uninteressant.
Der Regelfall ist schon, dass gerade bei der StA gerade der Anfänger nicht mit 41 Wochenstunden hinkommt - das ist aber immer eine Frage des Einzelfalls (einmal das Dezernat, zum anderen dessen Zustand und zum dritten die eigene Arbeitsweise, aber auch die Behörde und der Abteilungsleiter). Im Regelfall ist aber die Tätigkeit bei der StA hinreichend flexibel.

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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 18:48
von Eagnai
Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Einstellung.

Weißt du denn schon, wo du anfängst? Meiner Erfahrung nach unterscheiden sich die Arbeitszeiten je nach Bundesland/konkreter Behörde/konkretem Dezernat doch sehr.

Bei uns an der Behörde (die allerdings wohl auch zu denen gehört, die mit die höchste Arbeitsbelastung für Berufsanfänger bieten) ist es jedenfalls eher normal, in den ersten ein, zwei Jahren bei einer Vollzeit-Stelle eine 60- bis 70-Stunden-Woche zu haben. Ich war in den ersten zwei Jahre selten weniger als 12-13 Stunden am Tag im Büro und habe auch am Wochenende immer noch Akten mit nach Hause genommen (was unter den Berufsanfängern bei uns an der Behörde eher die Regel als die Ausnahme ist). Klar ist aber auch, dass das natürlich nicht jahrelang so weiter geht, es wird irgendwann besser... und andere Behörden sind meinem Empfinden nach auch deutlich weniger belastet als unsere.

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 19:09
von carstella
Eagnai hat geschrieben:Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Einstellung.

Weißt du denn schon, wo du anfängst? Meiner Erfahrung nach unterscheiden sich die Arbeitszeiten je nach Bundesland/konkreter Behörde/konkretem Dezernat doch sehr.

Bei uns an der Behörde (die allerdings wohl auch zu denen gehört, die mit die höchste Arbeitsbelastung für Berufsanfänger bieten) ist es jedenfalls eher normal, in den ersten ein, zwei Jahren bei einer Vollzeit-Stelle eine 60- bis 70-Stunden-Woche zu haben. Ich war in den ersten zwei Jahre selten weniger als 12-13 Stunden am Tag im Büro und habe auch am Wochenende immer noch Akten mit nach Hause genommen (was unter den Berufsanfängern bei uns an der Behörde eher die Regel als die Ausnahme ist). Klar ist aber auch, dass das natürlich nicht jahrelang so weiter geht, es wird irgendwann besser... und andere Behörden sind meinem Empfinden nach auch deutlich weniger belastet als unsere.
Danke! Ich hab mich auch sehr gefreut. Für mich war es spätestens seit dem Referendariat klar, dass ich ins Strafgericht möchte. Jetzt hat es über drei Jahre gedauert (ich wollte unbedingt in Berlin bleiben). Aber wenigstens hat es überhaupt noch geklappt.

Ich weiß leider noch nicht, wo ich genau hinkomme. Das ging jetzt alles sehr schnell... Ich bin gespannt!

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 19:10
von famulus
Eagnai hat geschrieben:Bei uns an der Behörde (die allerdings wohl auch zu denen gehört, die mit die höchste Arbeitsbelastung für Berufsanfänger bieten) ist es jedenfalls eher normal, in den ersten ein, zwei Jahren bei einer Vollzeit-Stelle eine 60- bis 70-Stunden-Woche zu haben. Ich war in den ersten zwei Jahre selten weniger als 12-13 Stunden am Tag im Büro und habe auch am Wochenende immer noch Akten mit nach Hause genommen (was unter den Berufsanfängern bei uns an der Behörde eher die Regel als die Ausnahme ist).
Auch von mir recht herzlichen Glückwunsch: das ergibt - die Wochenenden nicht mal mitgezählt - einen Nettostundenlohn von ca. 11 €.

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 19:11
von Parabellum
carstella hat geschrieben:Ich weiß leider noch nicht, wo ich genau hinkomme. Das ging jetzt alles sehr schnell... Ich bin gespannt!
Herzlichen Glückwunsch. Ich drück Dir die Daumen, dass Du nicht ins Containerdorf musst... ;) https://www.google.de/maps/@52.523066,1 ... ZIoV3w!2e0

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 19:16
von Eagnai
famulus hat geschrieben: Auch von mir recht herzlichen Glückwunsch: das ergibt - die Wochenenden nicht mal mitgezählt - einen Nettostundenlohn von ca. 11 €.
Als ich es mal komplett (einschließlich Wochenendarbeit) ausgerechnet habe, bin ich auf knapp 10 € gekommen. Damals als Korrekturassistent im Uni-Klausurenkurs habe ich mehr verdient.

Aber wie gesagt, es bleibt ja nicht jahrelang so, nur der Anfang ist hart. Wir hatten auch schon Leute, die deswegen nach ein paar Monaten wieder aufgehört haben (was ich für die falsche Taktik halte, denn jedenfalls bei uns an der Behörde ist der Unterschied zwischen allgemeiner Abteilung und Sonderdezernat ziemlich krass, und sobald man die allgemeine Abteilung hinter sich gelassen hat, fangen die Arbeitszeiten an, sich einigermaßen zu normalisieren).

Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Verfasst: Freitag 14. März 2014, 22:29
von Richter Gnadenlos
Wie die Arbeitsbelastung tatsächlich ist, kannst Du erst hinterher wissen. Erfahrungsberichte werden nicht als Vergleich taugen. Die Arbeitsbelastung ist zwischen den Bundesländern, den Behörden, den Abteilungen und selbst zwischen den einzelnen Dezernaten sehr unterschiedlich.

Allerdings würde ich sagen, dass gerade am Anfang (ersten 3-6 Monate) wohl eher eine 60-Wochen Stunde die Regel sein wird. Mit zunehmender Routine sinkt dann sicherlich auch die Stundenzahl.