Nein, sie ist eben nicht "neutral" und auch nicht sozialadäquat - egal, wie oft du das noch behauptest. Nochmals: Es geht hier um Gruppen, deren Verhalten gerade (auch) auf die Begehung von Straftaten aus der Gruppe heraus gerichtet ist, wobei das gruppenspezifische Moment für das Gelingen dieser Straftaten von größer Bedeutung ist.[enigma] hat geschrieben:Die Tathandlung selbst (Beteiligung an der Gruppe, nicht der Tat) ist neutral. Ein auf die Begehung der Taten durch andere Mitglieder gerichteter Vorsatz mag die Beteiligung zwar moralisch verwerflich machen, ist nach der strafrechtlichen Dogmatik aber ohne jegliche Betiligungshandlung unbeachtlich, da reiner Gesinnungsunwert. Das ist wie gesagt ein elementarer Bestandteil des Schuldprinzips.
Wer sich vorsätzlich an einer solchen Gruppe "beteiligt", dem kann man - bei verständiger Auslegung dieses Begriffs - doch wohl durchaus einen Schuldvorwurf machen, auch wenn er in der konkreten Situation nicht selbst bedrängt hat bzw. das nicht nachgewiesen werden kann.