[FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinder

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Amtsgerichtsrat
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

Diverse Rechte stehen jedem Grundrechtsträger zu - das stimmt natürlich.
Rechtsfähig ist man aber erst mit Vollendung der Geburt. Vor diesem Zeitpunkt schützen §§ 218ff. StGB. (Und § 823 BGB etc.)

Das Argument "Schutz vor Abtreibung" ist zu kurz gesprungen, wenn die Rechtsordnung Abtreibungen unter bestimmen Bedingungen gestatten will.

Nasciturus ist - juristisch gesehen - eben (noch) nicht "Person".

(Ich nehme hier zu dem Für und Wider von Abtreibungen ganz bewusst nicht Stellung, da mag jeder seine persönliche Meinung dazu haben, wie er will. Mir geht es hier rein um die aktuelle Rechtslage zu dem Thema.)

Im Ergebnis habe ich jedenfalls Zweifel an der Möglichkeit, eine Pflegschaft dieser Art einzurichten. Und mag sie mit noch so altruistischen Motiven begründet sein.
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j_laurentius
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von j_laurentius »

Amtsgerichtsrat hat geschrieben:Diverse Rechte stehen jedem Grundrechtsträger zu - das stimmt natürlich.
Rechtsfähig ist man aber erst mit Vollendung der Geburt. Vor diesem Zeitpunkt schützen §§ 218ff. StGB. (Und § 823 BGB etc.)

Das Argument "Schutz vor Abtreibung" ist zu kurz gesprungen, wenn die Rechtsordnung Abtreibungen unter bestimmen Bedingungen gestatten will.

Nasciturus ist - juristisch gesehen - eben (noch) nicht "Person".
Auf der zivilrechtlichen Ebene (§ 1 BGB) stimmt das sicher, aber das Recht auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG steht auch dem ungeborenen, aber schon gezeugten Menschen zu und § 1912 BGB zeigt doch, daß dem Nasciturus zur Wahrung dieses Rechts ggf. Hilfe von Staats wegen zu gewähren ist, § 1 BGB hier also nicht zum Tragen kommt.

In der Sache bleibe ich aber bei meiner oben schon geäußerten Auffassung, daß § 1912 Abs. 1 BGB keine Grundlage für "Blanko"-Ergänzungspflegschaften bietet, zumal wenn der Pfleger in keiner Beziehung zum Nasciturus oder dessen Eltern steht. Und zudem gibt es ja schon Regelungen, die das Recht des Nasciturus aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ausgestalten, die vom Bundesverfassungsgericht auch als verfassungsmäßig erachtet wurden, daher besteht kein "Bedürfnis" im Sinne von § 1912 Abs. 1 BGB.

Mich würde ja mal interessieren - ist diese komische Bestallung eigentlich schon jemals zum Tragen gekommen?
Zuletzt geändert von j_laurentius am Donnerstag 25. September 2014, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
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famulus
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von famulus »

Unusual-Et hat geschrieben:Ebenso sind die Personalien unbekannt und nicht zu ermitteln, da weder Name noch Wohnort des Kindes amtlich gemeldet sind, und selbst die Meldung einer Abtreibung an das Statistische Bundesamt anonym erfolgt, sodass auch Personalien der Eltern unbekannt bleiben.
[...] Sie ist notwendig, angemessen, rechtmäßig ausgestellt und rechtswirksam.
Aha, sehr überzeugend das alles. In welcher Art und in welchem Umfang wird von der Pflegschaft denn eigentlich Gebrauch gemacht? ::roll:
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Unusual-Et »

Mich würde ja mal interessieren - ist diese komische Bestallung eigentlich schon jemals zum Tragen gekommen?
Aufgrund diese Pflegschaft konnte ich eine Willenserklärung anstelle der ungeborenen Kinder abgeben. Gemäß Gendiagnosegesetz kann jeder Betroffene der Durchführung einer Gendiagnose oder der Mitteilung des Ergebnisses widersprechen. Außerdem kann jeder Patient die Schweigepflicht des Arztes einfordern oder aufheben. Beides tat ich Anfang September im Namen und im erkennbaren Interesse der Ungeborenen, und zwar für alle pränatalen Diagnosen, für die es keine pränatale Therapie gibt, und deren Durchführung auch sonst keinerlei Nutzen für das ungeborene Kind haben.

Download der Willenserklärung mit Begründung hier: http://rvum.de/wp-content/uploads/Wille ... igned1.pdf
oder die zugehörige Presseerklärung http://rvum.de/Beitrag/126
Interessenvertretung ungeborener Menschen, http://www.Rvum.de
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famulus
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von famulus »

Und diese Willenserklärung ist natürlich allen Ärzten, die pränatale Diagnosen durchführen, auch zugegangen?
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famulus
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von famulus »

Der Überschrift der im - gemäß Impressum von Ihnen selbst betriebenen - rvum-Blog veröffentlichten "Presseerklärung" zufolge scheinen Sie von Ihrer eigenen Willenserklärung ja ziemlich überrascht worden zu sein.
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Tibor »

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falsus
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von falsus »

Lieber Unusual-ET, ich hoffe, Ihre Berufshaftpflichtversicherung ist in Kenntnis.
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Amtsgerichtsrat
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

Braucht man als Pfleger/Berufsbetreuer eigentlich eine Berufshaftpflicht? *malblödfrag*
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Parabellum »

Amtsgerichtsrat hat geschrieben:Braucht man als Pfleger/Berufsbetreuer eigentlich eine Berufshaftpflicht? *malblödfrag*
Wirtschaftlich betrachtet: Auf jeden Fall!

Zur Rechtslage vgl. § 1837 Abs. 2 BGB.
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

Wieder was gelernt.

§ 1837 Abs. 2 BGB spricht wohl gegen eine generelle Pflicht (sonst keine Notwendigkeit der Anordnungsbefugnis im Einzelfall)
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falsus
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von falsus »

Pflicht hin oder her. Sollte die Bestallung Ernst gemeint sein und auch ungeborenes Leben betreffen (können), sind der Haftpflichttatbestandsphantasie keine Grenzen gesetzt.
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Amtsgerichtsrat
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

Man sollte immer eine Berufshaftpflicht haben, keine Frage. That´s just common sense.
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Pillendreher »

Auch als Hartzer?
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

Berufshaftpflicht setzt natürlich "Beruf" voraus ...
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