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Re: Wie haltet Ihr es mit der Widerrufsbelehrung?

Verfasst: Donnerstag 6. November 2014, 14:11
von lawlita
Zu der Verbraucherschutzthematik gibt es einen Artikel im aktuellen/kommenden Anwaltsblatt: http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/rechtsprechung-details/items/anwaelte-vorsicht-verbraucherschutz.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Re: Wie haltet Ihr es mit der Widerrufsbelehrung?

Verfasst: Donnerstag 6. November 2014, 17:39
von hlubenow
lawlita hat geschrieben:Zu der Verbraucherschutzthematik gibt es einen Artikel im aktuellen/kommenden Anwaltsblatt: http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/rechtsprechung-details/items/anwaelte-vorsicht-verbraucherschutz.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Zugleich gerät der Anwaltsberuf jedoch mehr und mehr in den Fokus des Gesetzgebers, der Verbraucher gegen Anwälte schützen möchte. ...
Doch welche Folgen hat ein wirksamer Widerruf für die Anwaltsvergütung? Daran hat der Gesetzgeber nicht weiter gedacht.
Ist ja mal wieder toll. ::roll:

Re: Wie haltet Ihr es mit der Widerrufsbelehrung?

Verfasst: Montag 10. November 2014, 12:34
von immer locker bleiben
lawlita hat geschrieben:Zu der Verbraucherschutzthematik gibt es einen Artikel im aktuellen/kommenden Anwaltsblatt: http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/rechtsprechung-details/items/anwaelte-vorsicht-verbraucherschutz.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ich finde den Artikel reichlich dünn ...

Re: Wie haltet Ihr es mit der Widerrufsbelehrung?

Verfasst: Dienstag 11. November 2014, 12:03
von Kurt Kettenfett
immer locker bleiben hat geschrieben:
lawlita hat geschrieben:Zu der Verbraucherschutzthematik gibt es einen Artikel im aktuellen/kommenden Anwaltsblatt: http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/rechtsprechung-details/items/anwaelte-vorsicht-verbraucherschutz.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ich finde den Artikel reichlich dünn ...
Yup. Die schreckliche Folge, dass kein Wertersatzanspruch besteht, wenn in der Fernabsatz- oder AGV-Situation nicht oder falsch belehrt wird, wird kaum beleuchtet. Ober hab ich's überlesen?

Re: Wie haltet Ihr es mit der Widerrufsbelehrung?

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 10:54
von Syd26
1,5 Jahre später möchte ich mal nachfragen, wie das Forum die eingangs gestellte Frage heute sieht.

Nachdem sich nun auch die Hinweispflichten für das Impressum einer Internetseite des Anwalts geändert haben, z. B. Hinweis zur europäischen Online-Streitbeilegungsplattform seit 09.01.16 und Hinweis zur alternativen Streitbeilegung voraussichtlich ab 01.09.16 frage ich mich, ob ausschließlich online zustande gekommene Verträge auch bei Anwaltskanzleien nicht doch unter das Fernabsetzrecht fallen, auch wenn einzelne Gerichte dies immer noch anders beurteilen.

Allein die Verlinkung zur OS-Plattform wird dazu natürlich nicht ausreichen.

Die hier inflationäre Zunahme solcher Mandate lässt mich darüber nachdenken.

Re: Wie haltet Ihr es mit der Widerrufsbelehrung?

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 22:08
von Calipso
Also mE musste doch nur darüber belehren, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Dienstleistung erbracht wird bzw. sofern widerrufen wird, Wertersatz geleistet werden muss. Und nun eben auch auf die Streitschlichtungsstelle hinweisen.

Und mE musste doch überhaupt nur dann über das Widerrufsrecht etc. belehren, wenn du von selbst auf deiner HP oder z.B. bei anwalt.de konkrete Angebote zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages erstellst. Z.B. Akteneinsicht im Strafverfahren zum Preis von xy auf deiner Website anbietest.

Wenn dich ein Mandant von selbst per Telefon oder Mail kontaktiert, besteht mE kein Widerrufsrecht.

Oder irre ich mich da etwa?

Re: Wie haltet Ihr es mit der Widerrufsbelehrung?

Verfasst: Donnerstag 14. Juli 2016, 17:04
von Kurt Kettenfett
@ Syd26: Ich war ja schon vor zwei Jahren der Auffassung, dass die Mehrzahl der Anwaltskanzleien heutzutage ein "Fernabsatzsystem" i.S.d. § 312c Abs. 1 BGB n.F. betreiben und daher bereits die erste Voraussatzung für das Widerrufsrecht vorliegt. Wird der Vertrag dann noch über Fernkommunikationsmittel geschlossen, wird man m.E. meist von einem Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgehen müssen. Es ist und bleibt aber eine Frage des Einzelfalls und man kann nicht jede Anwaltskanzlei über einen Kamm scheren...

Ich fahre bisher meist die "No Risk, no Fun"-Variante und belehre nicht. Bisher hatte ich Glück...:-)

@ Calipso: Nein, es kommt nicht darauf an, wer wen kontaktiert, sondern nur darauf, ob der Vertrag über Fernkommuniktationsmittel geschlossen wird und eben dieses ominöse "Fernabsatzsystem" vorliegt, siehe oben...

Re: Wie haltet Ihr es mit der Widerrufsbelehrung?

Verfasst: Freitag 15. Juli 2016, 10:51
von Syd26
Kurt Kettenfett hat geschrieben:@ Syd26: Ich war ja schon vor zwei Jahren der Auffassung, dass die Mehrzahl der Anwaltskanzleien heutzutage ein "Fernabsatzsystem" i.S.d. § 312c Abs. 1 BGB n.F. betreiben und daher bereits die erste Voraussatzung für das Widerrufsrecht vorliegt. Wird der Vertrag dann noch über Fernkommunikationsmittel geschlossen, wird man m.E. meist von einem Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgehen müssen. Es ist und bleibt aber eine Frage des Einzelfalls und man kann nicht jede Anwaltskanzlei über einen Kamm scheren...
Das sehe ich auch so. Ich denke aber schon, dass Anwälte, die ein Profil bei anwalt.de o.ä. haben, ein Fernabsatzsystem betreiben, um mal bei Deinen Worten zu bleiben. Da dürften dann recht viele Kollegen drunter fallen.
Kurt Kettenfett hat geschrieben: Ich fahre bisher meist die "No Risk, no Fun"-Variante und belehre nicht. Bisher hatte ich Glück...:-).
Ich auch. Allerdings wird mir das langsam zu riskant. Wer weiß, was den Mandanten in naher Zukunft so einfällt. Da muss nur mal ein Artikel in einer Zeitschrift auftauchen und dann widerruft der ein oder andere. Es könnte dann schwierig werden, zu argumentieren, man habe gerade kein Fernabsatzsystem, wenn man bei entsprechenden Werbeplattformen gelistet ist und man auf der eigenen Internetseite ein Kontaktformular anbietet (was ebenfalls viele Kanzleien machen).
Kurt Kettenfett hat geschrieben: @ Calipso: Nein, es kommt nicht darauf an, wer wen kontaktiert, sondern nur darauf, ob der Vertrag über Fernkommuniktationsmittel geschlossen wird und eben dieses ominöse "Fernabsatzsystem" vorliegt, siehe oben...
Eben. Ansonsten hätte man als Verbraucher, der online Bestellungen aufgibt, nie ein Widerrufsrecht.