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Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 3. Oktober 2014, 16:06
von Gelöschter Nutzer
Hallo Leute,

ich bin seit ca. 3 Monaten Strafverteidiger in einer Boutique im Süden der Republik. Habe direkt nach meinem Referendariat in Vollzeit begonnen.
Hier gefällt es mir auch ganz gut. Langfristig gesehen habe ich aber insgeheim den Wunsch, mein Glück in der Strafjustiz (StA/Richter/Jugendrichter) zu versuchen. Könnt ihr mir da sagen, wie realistisch ein solcher "Laufbahnwechsel" ist? Sieht man das bei den OLG Bezirken denn gerne wenn sich jemand als Strafverteidiger bewirbt oder kreidet man ihm dass dann an, da er sich aufgrund seines vergangenen Jobs "nicht zu sehr mit der justiz identifiziert"?

Und wie sind denn z.Z. in den einzelnen Bundesländern die Voraussetzungen? Allen voran wäre ich an Hessen, NRW und Niedersachsen interessiert. Geht in NRW z.Z. überhaupt was, trotz Haushaltssperre? Kann man sich aussuchen, ob man in die Strafjustiz kommt oder wird man ohne gefragt zu werden irgendwo hin zugeteilt?

Qualifikationen:
1. Ex: 9,x (knapp 10 Pkt.) - Schwerpunkt Strafrecht
2. Ex: 8,x
Mehrjährige Arbeit am strafrechtlichen Lehrstuhl.

Bin über jede Hilfe dankbar!

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 3. Oktober 2014, 16:18
von Amtsgerichtsrat
Kann nur für Bayern sprechen. Deine Noten würden wohl reichen. Schwerpunkte sind der Justiz allerdings in aller Regel egal.

Eine zu einseitige Festlegung auf Strafrecht wird ungern gesehen. Man will Generalisten. Man darf Präferenzen haben, aber ich würde nicht mit der Tür ins Haus fallen. Eine passende Stelle findet sich später dann schon irgendwo.

Aus meiner Sicht ist Berufserfahrung als Rechtsanwalt Gold wert, eine Vorfestlegung scheint mir dies nicht. Und nachdem ja auch der Strafverteidiger "Organ der Rechtspflege" ist (bzw. sein soll), kann man daraus auch nicht den Schluss ziehen, dass Du Dich nicht mit der Justiz identifizierst.

Fazit: Bewirb Dich. Chancen sind gut. Warte aber nicht zu lang. Man möchte die Leute in aller Regel innerhalb der drei Jahre nach dem zweiten Examen haben. Danach nicht mehr.

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 3. Oktober 2014, 16:54
von Eagnai
In NRW sind die Laufbahnen als Staatsanwalt oder Richter ja ohnehin getrennt, du bewirbst dich ja konkret für eine von beiden (oder für beide und schaust dann, wo du genommen wirst). Wenn du bei der StA genommen wirst, ist ja klar, dass du (nur) Strafrecht machst. Wenn du als Richter anfängst, wirst du aber jedenfalls in den ersten Jahren als Proberichter mehrere verschiedene Stationen durchlaufen und auf jeden Fall auch Zivilrecht machen.

Notenmäßig lohnt es sich in NRW auf jeden Fall, es zu versuchen, in den letzten Jahren wurden regelmäßig Leute mit 8,x Punkten im zweiten Examen eingestellt.

Ob und inwieweit sich die Haushaltssperre konkret auswirkt, weiß ich nicht, es ist aber jedenfalls nicht so, dass gar nicht mehr eingestellt wird.

Dass du derzeit Anwalt bist, ist an sich auch kein Hindernis, wenn du es im Vorstellungsgespräch richtig verkaufst (wobei du natürlich ggf. schon wirst erklären müssen, warum du überhaupt erst als Anwalt angefangen hast, wenn du jetzt schon weißt, dass du eigentlich in die Justiz willst).

Versuch's also einfach mit der Bewerbung.

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 3. Oktober 2014, 17:40
von Maik84
Ich kann ebenfalls nur für Bayern sprechen: Eine Festlegung auf das StrR wäre im Gespräch sicherlich von Nachteil (zwingender Laufbahnwechsel, groß geschriebene Flexibilität), Anwaltstätigkeit ab 1 Jahr Berufserfahrung wird hingegen positiv gewichtet. In Bayern wird allerdings die Note des 2. Examens (nur die zählt) umgerechnet. Hierzu musst Du der Bewerbung eine Übersicht der Einzelnoten beifügen. Je nach Bundesland, in dem Du das 2. Examen gemacht hast, kann dabei ein gehöriger Notensprung nach unten herauskommen. Wenn von z. B. 8,1 nur 6,9 übrig bleiben, sieht es mE eher schlecht aus. Mit welcher Note Du in Bayern ins Rennen gehst, sagt man Dir aber am Telefon, wenn Du nach der Eingangsbestätigung mal nachfragst.

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 3. Oktober 2014, 17:55
von Gelöschter Nutzer
Danke für die Hilfe. Nach Bayern möchte ich auf keinen Fall. Hessen, NRW und Niedersachsen wären die drei präferenzen. Allen voran Hessen und NRW. Ich werde mein Glück mal versuchen :)

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 3. Oktober 2014, 20:54
von Trojan
In Hessen war es lange Zeit wohl eher um die 9,5 aufwärts. Oder mit besonderen Sonderqualifikationen.
Dies soll sich aber in der letzten Zeit geändert haben. Insbesondere deine Tätigkeit als Anwalt wird dir wohl nunmehr hoch angerechnet.
Probiere es einfach!

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Samstag 4. Oktober 2014, 17:33
von JonasB
Bayern lädt nach der Note im 2. Examen ein. Es gibt exakte Statistiken darüber, welche Note im jeweiligen Einstellungsdurchgang erreicht werden musste. 2012 und 2013 war man mit 8,50 in aller Regel dabei. Im Vorstellungsgespräch fallen dann nur sehr wenige noch durch (geringe einstellige Prozentzahl). Es ist also völlig egal, ob man bisher eher einseitig auf Strafrecht fixiert war etc. Man darf sich nur keinen Totalausfall leisten.

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Dienstag 14. Oktober 2014, 19:17
von Amtsgerichtsrat
Man beachte ferner (jedenfalls in Bayern), dass eine einjährige (mindestens 50%ige) Berufstätigkeit mit dem Äquivalent von 0,5 Notenpunkten auf die Bewerbungsnote aufgeschlagen werden kann.

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 17. Oktober 2014, 14:40
von Bart Wux
LalNit hat geschrieben:Kann man sich aussuchen, ob man in die Strafjustiz kommt oder wird man ohne gefragt zu werden irgendwo hin zugeteilt?
Für Nds kann ich sagen, dass letzteres der Fall ist. Man setzt dich da ein, wo Bedarf ist. Präferenzen kann man immer nennen und auf lange Sicht kann das sicherlich auch mal klappen. Aber die ersten 3-5 Jahre machst du das, was gerade nötig ist. Persönlich fände ich Spezialisierung auch nicht schlecht. Wenn man als Zivilrichter einen Fall hat, wo es um Stromrechnungen geht, man selber war 1 Jahr bei der StA, 6 Monate als Familienrichter und 6 Monate als Betreuungsrichter beschäftigt und hat dann einen Prozessvertreter sitzen, der seit 20 Jahren nur Energierecht macht, dann kann das imo nix werden. Man wird ja mit Berufserfahrung immer besser und ständige Wechsel des Rechtsgebiets verhindern ja, dass man Experte wird. Man ist Generalist, klar, aber einem Fachanwalt kann man damit nie das Wasser reichen.

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 17. Oktober 2014, 14:51
von Einwendungsduschgriff
Man ist Generalist, klar, aber einem Fachanwalt kann man damit nie das Wasser reichen.
Das halte ich - angesichts der Strukturierung der Fachanwaltschaft - für ein gut gehegtes Gerücht, jedenfalls dann, wenn die Fachanwaltschaften denkbar weit gefasst sind (zum Beispiel Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht).

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 17. Oktober 2014, 15:50
von Learned Hand
Bart Wux hat geschrieben:Wenn man als Zivilrichter einen Fall hat, wo es um Stromrechnungen geht, man selber war 1 Jahr bei der StA, 6 Monate als Familienrichter und 6 Monate als Betreuungsrichter beschäftigt und hat dann einen Prozessvertreter sitzen, der seit 20 Jahren nur Energierecht macht, dann kann das imo nix werden. Man wird ja mit Berufserfahrung immer besser und ständige Wechsel des Rechtsgebiets verhindern ja, dass man Experte wird. Man ist Generalist, klar, aber einem Fachanwalt kann man damit nie das Wasser reichen.
Ich weiss ja, dass dieses Thema (stärkere Spezialisierung, "auf Augenhöhe mit spezialisierten Anwälten") immer wieder hochkommt, zuletzt beim DJT. Aus eigener Erfahrung habe ich da aber nie ein Problem gesehen, nachdem ich die Vorstellung, immer alles besser zu wissen, als die andereren Beteiligten, erst einmal überwunden hatte.

Die hochspezialisierten Anwälte mit denen ich bisher zu tun hatten, waren überwiegend auch so gut, dass sie in der Verhandlung die Rechtslage etwas ausführlicher erläutern konnten oder mir erklären konnten, weshalb ich die Sache ggf. falsch eingeschätzt habe. Ein Interesse an einem schlechten Urteil haben diese Anwälte nicht und es ist für sie auch keine verschwendete Zeit, wenn sie mit dem Gericht über die Rechtslage sprechen müssen.

Nur in wenigen Fällen wurde die angebliche Spezialisierung bzw. Erfahrung nur wie eine Monstranz vorangetragen und es war in der Sache nichts dahinter oder es wurde nur viel Nebel produziert, um von der Schwäche der eigenen Position abzulenken. Wenn man das nicht schon in an den Schriftsätzen bemerkt, dann spätestens an dem Unwillen, die eigene Position nachvollziehbar zu erläutern ("Das ist halt so. Das weiss jeder, der sich damit auskennt."). Dann war es in der Tat notwendig, selbst tief in die Materie einzusteigen, in den meisten Fällen mit dem Ergebnis, dass diese Koryphäen auch nur mit Wasser kochen und ich mir gewünscht habe, für die bewußt falsche Darstellung der Rechtslage Ordnungsmittel verhängen zu können.

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 17. Oktober 2014, 16:02
von Einwendungsduschgriff
Ein ganz klares +1.

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Freitag 17. Oktober 2014, 16:13
von Amtsgerichtsrat
Man ist als Richter jedenfalls froh um jeden fachlich begabten Rechtsanwalt (sei es nun mit oder ohne Fachanwaltstitel) mit dem man sich sachlich(!) austauschen kann. Wir sind nicht vor Gericht, um alle einer Meinung zu sein. Aber der Vortrag und Umgangston darf gern professionell sein.

Ich lerne das gerade (nach Dezernatswechsel) auf die harte Tour.

Anwalt "Wir wollen 1.000,- EUR haben."
Gericht "Aus welchem Rechtsgrund?"
Anwalt "Wir WOLLEN 1.000,- EUR haben."
Gericht "Haben Sie eine Anspruchsgrundlage?"
Anwalt "Lassen Sie es mich umformulieren. Wir MÜSSEN 1.000,- EUR haben."
Gericht "Können Sie sonstigen Sachvortrag liefern?"
Anwalt "Wenn Sie sonstigen Sachvortrag brauchen, erteilen Sie bitte einen gerichtlichen Hinweis."

Man möchte nur noch schreien ...

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Sonntag 19. Oktober 2014, 15:31
von non-liquet
Und gegen das Urteil wurde dann die Gehörsrüge erhoben?

Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?

Verfasst: Sonntag 19. Oktober 2014, 18:18
von Amtsgerichtsrat
Sowas gibt doch kein Urteil. Sowas gibt den freundlichen aber bestimmten Hinweis, dass man seine Klage jetzt zurück nehmen darf. Hat bisher noch immer funktioniert.