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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Dienstag 28. Oktober 2014, 17:44
von kojacto
ok, 115€ pro Monat ist schonmal ne andere Hausnummer als 1096€ (Zahl noch aus 2013 sehe ich grad). Aber irgendwie kam der Kollege oben ja auch auf 12.000€ im Jahr?


Ich zitiere mal die Beitragsordnung des Versorgungswerkes NRW:

§ 30 Abs.1:

Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, sind die Mitglieder verpflichtet, einen monatlichen Beitrag zu zahlen, der ein bestimmter Teil der im Lande Nordrhein-Westfalen geltenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist (§§ 159, 160 SGB VI). Er stimmt mit dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung überein, sofern ihn die Vertreterversammlung nicht anders festsetzt (Regelpflichtbeitrag).

(Ich sehe nicht, dass für meinen Fall irgendwo was anderes bestimmt wäre)

Dieser Höchstbetrag der GRV liegt hier aktuell bei

knapp 1.100€.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

Irgendwo ist doch hier ein Denkfehler? Oder sind die Ordnungen bei Versorgungswerke so unterschiedlich?

______

Aus selbstständiger Arbeit will ich wenig (max. Familie + Freunde) bis nichts einnehmen, wird im Zweifel ja eh im Arbeitsvertrag untersagt sein. Aber ich habe ja mein ganz normales Gehalt von sagen wir mal 50-55k.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Dienstag 28. Oktober 2014, 17:56
von kojacto
Ich verbesser mich mal selbst, habe gerade § 30 Abs. 7 gefunden.

Danach muss man tatsächlich nur 10% der Beiträge zahlen.

Dann stellt sich wohl eher die Frage nach einer Versorgungslücke im Alter, denn von knapp 100€/Monat wird man auch nicht ansatzweise ne anständige Auszahlung bekommen.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Dienstag 28. Oktober 2014, 18:20
von wertsackbeutel
Entscheidend ist auch noch § 30 Abs. 8 und dann § 32. Bin auch NRW. Die wollen dann nur ein mal im Jahr den ESt-Bescheid, aus dem deine Einkünfte aus beiden Tätigkeiten hervorgehen.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Dienstag 28. Oktober 2014, 23:44
von MarioB
Kojacto,

mein Gedanke war in der Tat, wie man sicherstellen kann, dass man zumindest genausoviel Rente bekommt, wie man nach "vor BSG Urteil Rechtslage" bekommen hätte. Dies lässt sich nur dadurch sicherstellen, dass man genau den Betrag freiwillig ins VW einzahlt, den man auch in die GRV einzahlt. Bei mir wäre es der Höchstbetrag. Zusätzlich zur Rente aus der GRV bekäme man dann die Rente aus dem VW.

Über eine Einzahlung von Mindestbeträgen habe ich noch nie nachgedacht, weil es mir immer darum ging, die vom VW errechnete, jährlich mitgeteilte Rentenprognose zu erreichen. Das geht mE nur über eine konstante Weiterzahlung der bislang ins VW eingezahlten Beträge.

Ob jemand wie Du, der von Beginn an in die GRV einzahlt, tatsächlich schlechter steht als jemand, der von Beginn an ins VW einzahlt, wissen in der Tat nur die Sterne. Aber zumindest wird Dich eine Parallelzahlung ins VW nicht schlechterstellen. Da GRV reine Glücksache, hast Du ein valides Argument für einen Gehaltsaufschlag.

Bei Leuten, die wie ich schon einige Jahre berufstätig sind, wirkt sich zudem erschwerend aus, dass die meisten ihr Versicherungsverhältnis zur GRV aufgelöst und sich die eingezahlten AN Anteile zurückzahlen lassen haben. Damit beginnen wir in der GRV wieder bei zero ohne Anrechnung von irgendwelchen Einzahlungszeiten (Nebenjobs, Vorbeschäftigungen) oder sonstigen Anrechnungszeiten wie Bund / Zivi, Studium (?) etc. pp. Wäre übrigens interessant zu prüfen, ob man die Auflösung des Versicherungsverhältnisses rückgängig machen könnte (vorausgesetzt, das rechnet sich).

Viel Erfolg beim Bewerbungsgespräch, berichte mal!

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Mittwoch 29. Oktober 2014, 08:35
von Boris Die Klinge
@ Kojacto:
Am Rande noch der Hinweis, dass sich die Höhe der Beiträge zum VW bei "vollwertiger" Pflichtmitgliedschaft entsprechend der Beitragsbemessung in der gRV bestimmt, die Beiträge also in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe am jeweils aktuellen Beitragssatz orientiert zu entrichten sind (also aktuell 18,9%).
Der sog. Regelpflichtbeitrag ist erst dann zu entrichten, wenn die sog. Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Mittwoch 29. Oktober 2014, 16:06
von wertsackbeutel
@MarioB: obgleich sich in einem solchen Fall ja zwei Fragen stellen.

1. bekommt man in der DRV (noch) fünf Beitragsjahre voll, um einen Anspruch später geltend machen zu können.

2. muss man wirklich den vollen RV-Betrag ins VW einzahlen, um aus der Kombination Anspruch VW und Anspruch DRV auf die gewünschte Auszahlungssumme im Alter zu kommen? Beide Systeme schließen sich ja nicht aus. Wenn dann noch ne betriebliche Zusatzversorgung dazu kommt, dann wird die Rechnerei nämlich wirklich spannend.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 01:07
von MarioB
@wersackbeutel:

Beides gute Fragen. Das mit Frage 1 implizierte Risiko wäre ich nicht bereit zu nehmen. Deshalb wäre mein Ansatzpunkt, den potentiellen GRV Rentenanspruch mit null zu bewerten, also 13k netto Gehaltsaufschlag für Weiterzahlung des VW Beitrages. Es sei denn, der Arbeitgeber rechnet mir vor, wie die Betriebsrente / meine persönliche GRV-Prognoserechnung meinen VW Nachteil bei Nicht-/Wenigereinzahlung ins VW aufwiegt (Frage 2),

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 08:19
von kojacto
13k netto ist aber schon ne harte Forderung - da werden die allermeisten AG wohl dankend ablehnen.

Als Berufseinsteiger dürfte es unmöglich sein, auch nur ansatzweise an eine solche Summe zu kommen.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 08:49
von wertsackbeutel
Wobei das Risiko zu 1 ja durch evtl Nebenjobs / Zivildienst abgefedert wird. Ich hatte jedenfalls schon zu Studienende die 5 Jahre voll. Durch Aushilfsjobs in der Schule, Zivildienst und Nebenjob im Studium. Hab mir dann das Ref ins VW zahlen lassen und bekomme jetzt eh schon aus zwei Töpfen was. Einfach mal prüfen, wieviele Jahre man in der DRV schon voll hat. Man ist erstaunt, was alles zählt.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 08:51
von Parabellum
MarioB hat geschrieben:Bei Leuten, die wie ich schon einige Jahre berufstätig sind, wirkt sich zudem erschwerend aus, dass die meisten ihr Versicherungsverhältnis zur GRV aufgelöst und sich die eingezahlten AN Anteile zurückzahlen lassen haben. Damit beginnen wir in der GRV wieder bei zero ohne Anrechnung von irgendwelchen Einzahlungszeiten (Nebenjobs, Vorbeschäftigungen) oder sonstigen Anrechnungszeiten wie Bund / Zivi, Studium (?) etc. pp.
Das ist aber nun wirklich eigenverantwortliche Selbstgefährdung. Ich hab nie verstanden, warum man für die paar Kröten das Risiko, das sich jetzt ja auch verwirklicht, in Kauf nimmt. Dieses Risiko wird man dem AG auch kaum überbürden können. Und warum auch.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 08:54
von wertsackbeutel
Zu 2 halte ich 13k netto als Ausgleich jedenfalls auch für unrealistisch. Das sind über den Daumen mal 25k für jeden oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Das werden die Unternehmen wohl erstmal nicht mitmachen. Stellt sich die Frage, ob sie dann bei anderen Gratifikationen, bspw Firmenwagen o.ä., großzügiger werden. Oder aber erst mal auf Berufsanfänger setzen oder niedrigere Notenanforderungen akzeptieren, um das Gehalt zu senken. Oder aber politischen Druck machen, den Syndikus als solchen dem RA gleichzustellen. Was endlich mal angemessen wäre.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 09:10
von kojacto
wertsackbeutel hat geschrieben:Zu 2 halte ich 13k netto als Ausgleich jedenfalls auch für unrealistisch. Das sind über den Daumen mal 25k für jeden oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Das werden die Unternehmen wohl erstmal nicht mitmachen. Stellt sich die Frage, ob sie dann bei anderen Gratifikationen, bspw Firmenwagen o.ä., großzügiger werden. Oder aber erst mal auf Berufsanfänger setzen oder niedrigere Notenanforderungen akzeptieren, um das Gehalt zu senken. Oder aber politischen Druck machen, den Syndikus als solchen dem RA gleichzustellen. Was endlich mal angemessen wäre.
Ich habe das Gefühl, in die Richtung geht es aktuell ;)

Bin zumindest mit 2x befriedigend [jeweils mittleres, im 2.Examen stehen die Noten vom Zweitversuch noch aus] nun auf ne Inhouse-Stelle eingeladen worden, die normalerweise an Berufserfahrene aus den GK geht, die nach 3 Jahren wechseln und auch ausdrücklich für solche ausgeschrieben war (inkl. dem Doppel-VB + Kriegsbemalung blabla). Ohne minimum ein Prädikat arbeitet da meines Wissens nach keiner. Man kennt mich aber aus dem Ref (persönlich hoffe ich noch, dass dies der Grund für die Einladung ist :D )

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Freitag 31. Oktober 2014, 00:16
von MarioB
25k brutto Gehaltsaufschlag ist natürlich extrem viel und vermutlich in der Tat in den meisten Fällen unrealistisch, dennoch muss aus Bewerbersicht doch genau das der Ansatzpunkt für Verhandlungen darüber sein, wie und wo man sich mit einem AG treffen kann.

Am Ende wird es in der Tat der Markt richten. Wenn der Wechselwunsch bei den Bewerbern größer wird, nehmen sie vielleicht größere Abstriche in Kauf. Ansonsten bleiben sie halt länger dort wo sie sind, das ist die von Headhuntern berichtete Stagnation - die natürlich auch auf AG Seite wie auch immer geartete Auswirkungen hat (Lobbyarbeit, Einstellung von Berufsanfängern etc.).
Parabellum hat geschrieben:
MarioB hat geschrieben:Bei Leuten, die wie ich schon einige Jahre berufstätig sind, wirkt sich zudem erschwerend aus, dass die meisten ihr Versicherungsverhältnis zur GRV aufgelöst und sich die eingezahlten AN Anteile zurückzahlen lassen haben. Damit beginnen wir in der GRV wieder bei zero ohne Anrechnung von irgendwelchen Einzahlungszeiten (Nebenjobs, Vorbeschäftigungen) oder sonstigen Anrechnungszeiten wie Bund / Zivi, Studium (?) etc. pp.
Das ist aber nun wirklich eigenverantwortliche Selbstgefährdung. Ich hab nie verstanden, warum man für die paar Kröten das Risiko, das sich jetzt ja auch verwirklicht, in Kauf nimmt. Dieses Risiko wird man dem AG auch kaum überbürden können. Und warum auch.


Das kann ich Dir erklären: Zumindest für mich war das von Dir beschriebene Risiko nicht erkennbar. Egal ob Volljurist in Kanzlei oder Unternehmen, alle waren von der GRV Pflicht befreit. Wenn man weiß, dass man gerne dauerhaft als Volljurist arbeiten möchte - egal ob in Kanzlei oder Unternehmen - und aus den in die GRV eingezahlten Beiträgen ohnehin noch kein Rentenanspruch erwachsen ist, warum sollte man sich das in die GRV eingezahlte Geld nicht zurückholen? Es wäre sonst schlicht verbrannt. Klar, hinterher ist man schlauer, wobei immer noch fraglich ist welches die wirtschaftlichere Entscheidung gewesen wäre. Hier geht es dann ggf. um Vertrauensschutz, zumal es ja durchaus sein kann, dass sich noch ganz andere Risiken verwirklichen (zB angestellte Anwälte in Kanzleien etc).

@Kojatco: Glückwunsch! Habt Ihr das Thema im Vorstellungsgespräch angesprochen?

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Freitag 31. Oktober 2014, 09:03
von kojacto
Über konkrete Zahlen wurde grundsätzlich gar nicht gesprochen - steht dann für die kommende Woche an.

Es wurde aber gesagt, dass man grundsätzlich schon sehr darauf vertraut, dass der Gesetzgeber da kurzfristig Abhilfe schafft (so wie es zuletzt angekündigt wurde).

Ergo:
Solange die aktuelle Lage besteht, wohl eher ein Problem des Arbeitnehmers.

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Verfasst: Freitag 31. Oktober 2014, 14:22
von Tibor
Der GF der ­Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), Berlin, Herr Peter Hartmann fordert in DStR 2014, 2183
... Übertragung dieses bewährten Verwaltungsverfahrens unter Einbeziehung einer Prüfung durch die jeweilige Berufskammer der geeignete Ansatz wäre, das Befreiungsrecht für die Mitglieder der verkammerten Freien Berufe im Allgemeinen wieder handhabbar und rechtssicher zu machen. Dieses diente nicht allein den berufsständischen Versorgungswerken; auch die DRV kann kein Interesse an dem Vollzug eines Verwaltungsverfahrens haben, bei dem sie das komplexe und sehr unterschiedlich ausgestaltete Berufsrecht der Freien Berufe dezidiert prüfen muss. Dieses können die Berufskammern, wie die Erfahrungen bei den Syndikussteuerberatern belegen, besser.