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Völkerrecht -> Menschenrechte

Verfasst: Donnerstag 27. November 2014, 19:26
von Gelöschter Nutzer
Hallo,

Bei uns im Schwerpunkt geht es im Moment um Menschrechte im engeren Sinne. Kann mir jemand erläutern was genau damit gemeint ist? Mir ist der Unterschied nicht wirklich klar geworden. Und gibt es eine konkrete Norm dafür?


Viele Grüße

Re: Völkerrecht -> Menschenrechte

Verfasst: Donnerstag 27. November 2014, 19:56
von Tibor
Spätestens zum Schwerpunktstudium sollte man den Weg zur Bibliothek kennen, oder?

Re: Völkerrecht -> Menschenrechte

Verfasst: Freitag 28. November 2014, 09:51
von Gelöschter Nutzer
Danke, den kenne ich. Der Begriff taucht nicht im Lehrbuch auf! Das ist das Problem

Re: Völkerrecht -> Menschenrechte

Verfasst: Freitag 28. November 2014, 10:16
von Tibor
Ich vermute: Gemeint ist die Unterscheidung zwischen droits de l'homme (Menschenrechte i.e.S.) droits du citoyen (Menschenrechte i.w.S. bzw. Bürgerrechte).

Re: Völkerrecht -> Menschenrechte

Verfasst: Samstag 29. November 2014, 11:52
von Gelöschter Nutzer
Also kann man sagen, dass sie verbindlich universelle Menschenrechte sind, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zueigen sind? Als Beispiel würde ich dann Normen aus der ICCPR, ICESCR, CERD und CATC nennen.

Oder ist mit dem Begriff doch die verschiedenen Dimensionen der Menschenrechte gemeint? (1. Dimension -> Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe in die Rechtssphäre des Einzelnen) (2. Dimension -> Ansprüche gegen den Staat auf Gewährung von Leistungen bzw. auf nicht diskriminierende Teilhabe an Einrichtungen des Staates)

Sorry, aber der Begriff im engeren und weiteren Sinne verwirrt mich einfach. :(