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Befangenheitsgesuch aufrecht erhalten?

Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2015, 15:03
von Gelöschter Nutzer
Im fiktiven Rechtsstreit wurde ein Richter für Befangen erklärt. Neulich bekam der Beklagte ein Schreiben, dass dieser Richter nun nicht mehr zuständiger Abteilungsrichter ist, so dass das Befangenheitsgesuch bereits unzulässig sein dürfte. Welche Vorteile resp. Nachteile ergeben sich dem Beklagten, wenn er dieses Gesuch aufrecht erhalten tut oder nicht. Grundsätzlich wagt der Beklagte zu bezweifeln, dass es für ihn einen zuständigen Richter gibt, da er kein deutscher Staatsangehöriger ist und das Gericht im Auftrag der BRD arbeitet. Zudem konnte/wollte der o.g. Richter die gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt NICHT abgeben.

Vielen Dank für ernst gemeinte Tipps und Ratschläge.

Re: Befangenheitsgesuch aufrecht erhalten?

Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2015, 15:07
von julée
Allein durch die Bezeichnung als "fiktiv" wird ein konkreter Rechtsstreit nicht fiktiv.

Re: Befangenheitsgesuch aufrecht erhalten?

Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2015, 15:12
von Tibor
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.