Seite 1 von 1

Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Verfasst: Samstag 18. Juli 2015, 12:54
von Koala_Desperado
Hallo!

Ich habe mal eine ganz simple Frage, auf die ich aber nach (zugegeben oberflächlicher Internet-) Recherche keine zufriedenstellende Antwort finden konnte:

Wenn man sich als Richter privat versichert, was passiert, wenn man aus dem Dienst ausscheidet (z.B. Wechsel in die Wirtschaft, RA)? Hat man dann die Gelegenheit, wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu werden oder muss man sich weiterhin privat versichern - dann aber mangels Beihilfeanspruch vollständig?

Und gibt es hier jemanden, der sich als Beamter oder Richter freiwillig gesetzlich versichert hat?

Vielen Dank für Eure Denkanstöße!

Koala Desperado :)

Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Verfasst: Sonntag 19. Juli 2015, 10:30
von urlauberin
Wenn du ausscheidest und zB irgendwo "ganz normal" als Angestellter beginnst nimmt dich die gsetztliche Versicherung wieder zurück.

Zum Rest kann ich nichts sagen.

Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Verfasst: Sonntag 19. Juli 2015, 11:02
von Tibor
Bis vor Vollendung des 55. Lj.

Re: AW: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Verfasst: Sonntag 19. Juli 2015, 14:25
von Levi
... und nur bei Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit rd. 55.000 EUR brutto.

Das ist bei Wechseln in die Privatwirtschaft meist die größte Hürde. Denn welcher Jurist wechselt schon für ein Jahreseinkommen von weniger als 55.000 EUR brutto aus dem öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft?!

Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 22:18
von Stalker
Tibor hat geschrieben:Bis vor Vollendung des 55. Lj.
Sicher? Ich meine mich gut daran zu erinnern, dass eine Verwandte von mir nach dem Tod ihres Mannes mit ihrer Rente die PKV nicht mehr zahlen konnte und wieder in die GKV gewechselt ist. Und die war da schon in den 70ern.

Wobei das allerdings auch schon ein Jahrzehnt oder so her ist.

Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 10:25
von j_laurentius
Ja, § 6 Abs. 3a SGB V.

Man möchte halt vermeiden, daß Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter, die für die Krankenkassen dann ja doch eher ein Kostenfaktor sind/werden, in den Schoß der gesetzlichen Krankenversicherung gelangen können, nachdem sie lange Jahre diesem Solidarsystem ferngeblieben waren.

Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 17:30
von Stalker
Hm. Ich glaube, dann ist sie freiwillig nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (wieder) beigetreten?

Ansonsten wäre die Folge in Fällen, wo die PKV nicht mehr bezahlt werden kann (z.B. auch bei Insolvenz eines Selbstständigen über 55), dass er gar nicht mehr versichert ist. Und am besten noch ein OWI-Verfahren bekommt, weil er die PKV nicht mehr bezahlt... das erscheint mit dann mit dem Sozialstaat nicht wirklich vereinbar.

Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 20:02
von markus87
Wohl kaum. Es gibt allerdings einen Basistarif in der PKV.