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Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Dienstag 28. Juli 2015, 07:40
von Borbarad
Hi zusammen,

ein neuerlicher Klagegegner ist eine große Gesellschaft mit o.g. Rechtsform. Ich würde im Passivrubrum nun schreiben

"Klage gegen

XYZ AG & CO. KGaA, vertreten durch die XAG als geschäftsführende Gesellschafterin, vertreten durch den Vorstand, vertreten durch den Vorstandsvorsitzen".

Bedenken?

Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Dienstag 28. Juli 2015, 14:31
von Vorkriegsjugend
Nein, müsste richtig sein.

Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Dienstag 28. Juli 2015, 14:56
von Tibor
bei manch alter KGaA gibt es auch noch natürliche Personen als Komplemetäre, da hilft aber ein Blick ins HR.

Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Dienstag 28. Juli 2015, 21:18
von markus87
Der Vorstand wird nicht vertreten durch den Vorsitzenden, dieser ist vielmehr (oder auch nicht) einzelvertretungsberechtigter Vorstand.

Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Mittwoch 29. Juli 2015, 00:02
von Vorkriegsjugend
78 AktG

Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Mittwoch 29. Juli 2015, 06:38
von markus87
Auf dieser Norm beruht mein Hinweis. Im konkreten Fall greift natürlich 78 II 2. Die oben gewählte Formulierung ist unschädlich; aber -zurückhaltend formuliert- sehr unschön.

Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Mittwoch 29. Juli 2015, 08:54
von Borbarad
Danke für Eure hilfreichen Hinweise!

Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Donnerstag 30. Juli 2015, 17:32
von hlubenow
markus87 hat geschrieben:Der Vorstand wird nicht vertreten durch den Vorsitzenden, dieser ist vielmehr (oder auch nicht) einzelvertretungsberechtigter Vorstand.
Müßte es nicht "einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied" heißen?

Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Donnerstag 30. Juli 2015, 18:48
von GuBis
Ich bin so kühn, gelegentlich lediglich "XYZ AG, Kleinstr. 2, 99999 Großhausen vertreten durch den Vorstand, ebendort" zu schreiben. Stößt das in der Praxis irgendwo auf Probleme?

Für die Schönheit der Welt setze ich mich natürlich gerne ein, aber doch nicht unbedingt in einer Klageschrift mit überschaubarem Streitwert.

Re: Korrekte Passivlegitimation AG & Co. KGaA

Verfasst: Donnerstag 30. Juli 2015, 20:53
von markus87
hlubenow hat geschrieben:
markus87 hat geschrieben:Der Vorstand wird nicht vertreten durch den Vorsitzenden, dieser ist vielmehr (oder auch nicht) einzelvertretungsberechtigter Vorstand.
Müßte es nicht "einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied" heißen?
Das wiederum spielt keine Rolle; die Begriffe können synonym benutzt werden. Wichtig ist nur, dass der Vorstand als Gremium kein eigenständiges Rechtsubjekt ist, das durch seine Mitglieder vertreten würde.