Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

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in dubio
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von in dubio »

Tobias__21 hat geschrieben:Eine Drucksache aus Zuchthauszeiten in den Raum zu werfen...Die tatsächlichen Verhältnisse haben sich seitdem ja auch kaum geändert
Und welche Verhältnisse haben sich in diesem Punkt konkret seit dem 5. Bundestag geändert (zur Erinnerung: Das war der mit den Notstandsgesetzen - und selbst der hat die Norm entsorechend eingeschränkt.)? So lange sind die Zuchthauszeiten gar nicht her...

Aber um keine rechtshistorische Diskussion führen zu müssen: Meine Quelle, die mich zu den Gesetzesmaterialien gelotst hat, ist dann doch ein wenig aktueller: SK-StGB/Rudolphi/Pasedach/Wolter, § 93, Rn. 30 (145. Lfg., Stand: 01.09.2014): "Es muss sich um einen schweren Nachteil handeln. Damit ist klargestellt, dass nicht jeder Nachteil ausreicht, sondern nur solche von wirklich gewichtiger Bedeutung in Betracht kommen."

Du kannst mir gerne verraten, wie Du "Staatsgeheimnis" auslegen möchtest. Als eine Auslegungshilfe habe ich auf die Überlegungen des historischen Gesetzgebers verwiesen; nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Tobias__21
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Tobias__21 »

in dubio hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Eine Drucksache aus Zuchthauszeiten in den Raum zu werfen...Die tatsächlichen Verhältnisse haben sich seitdem ja auch kaum geändert
Und welche Verhältnisse haben sich in diesem Punkt konkret seit dem 5. Bundestag geändert (zur Erinnerung: Das war der mit den Notstandsgesetzen - und selbst der hat die Norm entsorechend eingeschränkt.)? So lange sind die Zuchthauszeiten gar nicht her...

Aber um keine rechtshistorische Diskussion führen zu müssen: Meine Quelle, die mich zu den Gesetzesmaterialien gelotst hat, ist dann doch ein wenig aktueller: SK-StGB/Rudolphi/Pasedach/Wolter, § 93, Rn. 30 (145. Lfg., Stand: 01.09.2014): "Es muss sich um einen schweren Nachteil handeln. Damit ist klargestellt, dass nicht jeder Nachteil ausreicht, sondern nur solche von wirklich gewichtiger Bedeutung in Betracht kommen."

Du kannst mir gerne verraten, wie Du "Staatsgeheimnis" auslegen möchtest. Als eine Auslegungshilfe habe ich auf die Überlegungen des historischen Gesetzgebers verwiesen; nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Kalter Krieg? Bedrohung durch andere Staaten? Heute Terrorismus? Das Bedrohungspotential hat sich einfach geändert.

Ich will da auch nicht mehr weiter rum diskutieren, ihr habt Recht. Der GBA sollte mal den Fischer Kommentar lesen, dann würde er auch nicht auf solche bescheuerten Ideen kommen.
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Herr Schraeg
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Herr Schraeg »

doctor hat geschrieben:
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen aufnehmen müsse, wenn nach seiner Einschätzung ein Anfangsverdacht vorliege. „Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“, sagte Maas. Er habe Zweifel daran geäußert, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handele. Eine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bestehe daher eher nicht.
http://www.faz.net/aktuell/politik/gene ... 28725.html
Wobei für mich die dabei spannenden Fragen sind,

- ob Maas damit implizit klarmacht, dass er vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht informiert wurde,
- ob eine solche vorherige Information des Justizministers bei der ersten Ermittlung gegen Journalisten wegen Landesverrats seit Jahren angesichts des zu erwartenden Medienechos und der Bedeutung der Pressefreiheit angezeigt gewesen wäre und
- ob Maas bei Bejahung der beiden ersten Fragen Konsequenzen gegenüber dem Generalbundesanwalt ziehen will.
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Ara
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Ara »

Herr Schraeg hat geschrieben:
doctor hat geschrieben:
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen aufnehmen müsse, wenn nach seiner Einschätzung ein Anfangsverdacht vorliege. „Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“, sagte Maas. Er habe Zweifel daran geäußert, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handele. Eine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bestehe daher eher nicht.
http://www.faz.net/aktuell/politik/gene ... 28725.html
Wobei für mich die dabei spannenden Fragen sind,

- ob Maas damit implizit klarmacht, dass er vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht informiert wurde,
- ob eine solche vorherige Information des Justizministers bei der ersten Ermittlung gegen Journalisten wegen Landesverrats seit Jahren angesichts des zu erwartenden Medienechos und der Bedeutung der Pressefreiheit angezeigt gewesen wäre und
- ob Maas bei Bejahung der beiden ersten Fragen Konsequenzen gegenüber dem Generalbundesanwalt ziehen will.
Und ob man nicht bei der BReg hätte nachfragen sollen, ob die ihre Dokumente als geheim einstufen...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Herr Schraeg
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Herr Schraeg »

daimos hat geschrieben:Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Es müssen dann Nachteile für die äußere Sicherheit drohen, d.h. der Fähigkeit der BRD, sich gegen Angriffe und Störungen von außen zur Wehr zu setzen.
Ansonsten bist du nicht gehindert, einen StGB-Kommentar deiner Wahl zu Rate zu ziehen
Und die von Tobias-21 geschilderten Fälle sind keine Bedrohungen der äußeren Sicherheit, weil...? Weil die Sprengstoffanschläge im Inland stattfinden? Das legen jedenfalls Deine Andeutungen nahe. Wenn eine fremde Macht - z.B. die Schweiz - nach Deutschland einmarschieren und es besetzen will (Legionär: "Jetzt war' s eine richtige Invasion!"), ist das keine Bedrohung der äußeren Sicherheit mehr, sobald die Schweizer die Grenze überschritten haben, weil sie sich jetzt im Landesinneren befinden? Seriously? ;)

Kommt es nicht vielmehr darauf an, von wo der Angriff geführt wird? Wenn Sprengstoffanschläge und Attentate in Deutschland durch in Deutschland lebende Attentäter vom IS gesteuert und gelenkt werden, ist das ein Angriff von außen durch die fremde Macht IS und damit ein Angriff auf die äußere Sicherheit Deutschlands. Die Abwehr eines solchen Angriffs ist durchaus eine Aufgabe des Verfassungsschutzes.

Die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Staatsgeheimnis" ist aus anderen Gründen fraglich, ganz zu schweigen davon, dass weitere Tatbestandsmerkmale der Norm sehr zweifelhaft sind. Aber über diese Hürde der "äußeren Sicherheit" kommt man hinweg.
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von hlubenow »

Ara hat geschrieben:Okay. Was schlägst du denn vor?

Ich bin Staatsanwalt und erfahre, dass eine Webseite geheime Regierungsdokumente veröffentlicht hat. Ich weiß aber nicht, ob es sich inhaltlich um Staatsgeheimnisse handelt und ich bin auch nicht gerade fit in Presserecht und den Feinheiten der Pressefreiheit.

[ ] Ich leite ein Ermittlungsverfahren ein und gebe ein Gutachten in Auftrag

[ ] Ich spiele weitere Solitair am Dienstrechner
Realistischer wäre wohl:

[ ] Ich frage den Dienstvorgesetzten, ob ich durch Einleitung des Ermittlungsverfahrens eine neue Spiegel-Affäre auslösen soll. Der will das auch nicht entscheiden und wartet auf Weisung des Ministers.

Man kann so ein Verfahren gegen die Presse mit politischer Dimension (das den Minister, wenn's schiefläuft, auch das Amt kosten kann), nicht wie einen einfachen Hühnerdiebstahl behandeln. Das wäre auch nicht sachgerecht.
Zuletzt geändert von hlubenow am Freitag 31. Juli 2015, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Zippocat
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Zippocat »

Herr Schraeg hat geschrieben:
doctor hat geschrieben:
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen aufnehmen müsse, wenn nach seiner Einschätzung ein Anfangsverdacht vorliege. „Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“, sagte Maas. Er habe Zweifel daran geäußert, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handele. Eine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bestehe daher eher nicht.
http://www.faz.net/aktuell/politik/gene ... 28725.html
Wobei für mich die dabei spannenden Fragen sind,

- ob Maas damit implizit klarmacht, dass er vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht informiert wurde,
- ob eine solche vorherige Information des Justizministers bei der ersten Ermittlung gegen Journalisten wegen Landesverrats seit Jahren angesichts des zu erwartenden Medienechos und der Bedeutung der Pressefreiheit angezeigt gewesen wäre und
- ob Maas bei Bejahung der beiden ersten Fragen Konsequenzen gegenüber dem Generalbundesanwalt ziehen will.
Range dürfte als glücklich aus NDS angereister FDP'ler jedenfalls keine besondere Milde erwarten dürfen.
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doctor
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Re: AW: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.o

Beitrag von doctor »

Herr Schraeg hat geschrieben:
doctor hat geschrieben:
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen aufnehmen müsse, wenn nach seiner Einschätzung ein Anfangsverdacht vorliege. „Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“, sagte Maas. Er habe Zweifel daran geäußert, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handele. Eine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bestehe daher eher nicht.
http://www.faz.net/aktuell/politik/gene ... 28725.html
Wobei für mich die dabei spannenden Fragen sind,

- ob Maas damit implizit klarmacht, dass er vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht informiert wurde,
- ob eine solche vorherige Information des Justizministers bei der ersten Ermittlung gegen Journalisten wegen Landesverrats seit Jahren angesichts des zu erwartenden Medienechos und der Bedeutung der Pressefreiheit angezeigt gewesen wäre und
- ob Maas bei Bejahung der beiden ersten Fragen Konsequenzen gegenüber dem Generalbundesanwalt ziehen will.
Noch spannender finde ich die Frage, ob er damit implizit Weisung erteilt das Verfahren einzustellen ohne dem Range vollends öffentlich in die Parade zu fahren.
Herr Schraeg
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Herr Schraeg »

Gabriel wird Maas schon sagen, was er zu tun hat. Allerdings kann es sein, dass er (Gabriel) sich morgen nicht mehr daran erinnert.
Parabellum
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Parabellum »

Herr Schraeg hat geschrieben:
doctor hat geschrieben:
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen aufnehmen müsse, wenn nach seiner Einschätzung ein Anfangsverdacht vorliege. „Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“, sagte Maas. Er habe Zweifel daran geäußert, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handele. Eine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bestehe daher eher nicht.
http://www.faz.net/aktuell/politik/gene ... 28725.html
Wobei für mich die dabei spannenden Fragen sind,

- ob Maas damit implizit klarmacht, dass er vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht informiert wurde,
- ob eine solche vorherige Information des Justizministers bei der ersten Ermittlung gegen Journalisten wegen Landesverrats seit Jahren angesichts des zu erwartenden Medienechos und der Bedeutung der Pressefreiheit angezeigt gewesen wäre und
- ob Maas bei Bejahung der beiden ersten Fragen Konsequenzen gegenüber dem Generalbundesanwalt ziehen will.
ad 1) Ja. ad 2) Ja. ad 3) Das ist m. E. ein öffentlicher Warnschuss, der dem GBA aber noch die Möglichkeit der Gesichtswahrung lässt.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Swann »

daimos hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
daimos hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Es ging wohl um die Unterbrechung der Verjährung über § 78c I Nr. 1 2. Alt StGB.
Das ist doch naiv. Die Mindestfrist beträgt drei Jahre. Du meinst also, das Gutachten braucht länger als drei Jahre?
Die Taten um die es geht sind ja nicht heute beendet worden.
§ 95 StGB verjährt erst nach fünf Jahren. Hier also erst im Februar und April 2020 (!). Inwiefern nun Verfolgungsverjährung droht, hast du immer noch nicht erklärt. Von einem Generalbundesanwalt darf man aber erwarten, dass er binnen fünf Jahren imstande ist, die Strafbarkeit zu bestimmen, oder? ::roll:
Du übersiehst, dass es bei Blogs mit redaktionell bearbeiteten Inhalt in Betracht kommt, die Vorschriften der kurzen presserechtlichen Verjährung analog anzuwenden. Da das Kammergericht offenbar davon ausgeht, dass auch im Internet Presseinhaltsdelikte in kurzer Zeit verjähren (KG Berlin, Urteil vom 26. April 2004 – (5) 1 Ss 436/03 (4/04) –, juris-Rn. 3; dagegen BayOBlGSt 2004, 61), besteht das Risiko, dass bei weiterem Zuwarten die angeblichen Delikte bereits verjährt sind.
Zuletzt geändert von Swann am Freitag 31. Juli 2015, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Tobias__21 »

Swann hat geschrieben:
daimos hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
daimos hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Es ging wohl um die Unterbrechung der Verjährung über § 78c I Nr. 1 2. Alt StGB.
Das ist doch naiv. Die Mindestfrist beträgt drei Jahre. Du meinst also, das Gutachten braucht länger als drei Jahre?
Die Taten um die es geht sind ja nicht heute beendet worden.
§ 95 StGB verjährt erst nach fünf Jahren. Hier also erst im Februar und April 2020 (!). Inwiefern nun Verfolgungsverjährung droht, hast du immer noch nicht erklärt. Von einem Generalbundesanwalt darf man aber erwarten, dass er binnen fünf Jahren imstande ist, die Strafbarkeit zu bestimmen, oder? ::roll:
Du übersiehst, dass es bei Blogs mit redaktionell bearbeiteten Inhalt es in Betracht kommt, die Vorschriften der kurzen presserechtlichen Verjährung analog anzuwenden. Da das Kammergericht offenbar davon ausgeht, dass auch im Internet Presseinhaltsdelikte in kurzer Zeit verjähren (KG Berlin, Urteil vom 26. April 2004 – (5) 1 Ss 436/03 (4/04) –, juris-Rn. 3; dagegen BayOBlGSt 2004, 61), besteht das Risiko, dass bei weiterem Zuwarten die angeblichen Delikte bereits verjährt sind.
Daimos übersieht so einiges, u.a. auch dass der Verfassungsschutz sehr wohl für die Abwehr von äußeren Gefahren zuständig ist, und dass es auch egal ist woher (Inland oder Ausland) die Gefahr für die "äußere Sicherheit" droht.

Ach, ich vergas, war mir ja zu blöd hier noch was zu schreiben...
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von famulus »

Tobias__21 hat geschrieben:Ach, ich vergas
:eeeek: [-X
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Tobias__21 »

ß :-w
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Tibor
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Re: Ermittlungen gegen Verantwortliche von netzpolitik.org

Beitrag von Tibor »

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