Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Moderator: Verwaltung
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Schon sehr fragwürdig. Für mich immer noch unverständlich was das BSG damit erreichen wollte. Naja macht man eben eine Nebentätigkeit in der GK und eine Schein-Station beim RA.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Dürfte jedenfalls in Sachsen auch nicht zielführend sein, da die Nebentätigkeit - wie der Leitfaden unter Verweis auf § 104 Abs. 1 S. 3 SächsBG klarstellt - in der Regel nur acht Stunden in der Woche betragen darf, Vergütungen auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden und Vergütungsabrechnungen zwingend vorgelegt werden müssen.
Inwiefern sollten eigentlich deine Stationen gefährdet sein? Sollte die Anwaltsstation zur Vorfinanzierung der Wahlstation im Ausland dienen? Weshalb wäre aber die Anwaltsstation selbst hinfällig? Sie würde doch - unterstellt Thüringen würde tatsächlich mitziehen, woran ich im Moment nicht glaube - nur nicht/geringer vergütet werden.
Nach wie vor unverständlich, weshalb nicht die in Hessen verwendete Lösung (Verwaister Link https://jpa-wiesbaden-justiz.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdJ_15/Justizpruefungsamt_Internet/med/a94/a9476e05-8ab7-e21f-012f-31e2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true automatisch entfernt) gewählt wird, wonach der Ausbilder entweder erklärt, dass kein Stationsentgelt gezahlt wird oder sich eben zur Freistellung des Landes von Sozialversicherungsbeitragsforderungen verpflichtet. Ausweislich des Erläuterung des Dokuments war die Umstellung gerade die Reaktion auf die vorinstanzliche Entscheidung des SG Hamburg. Bliebe natürlich noch zu fragen, ob die Kanzleien aufgrund der durchaus erheblichen Mehrkosten die Zusatzvergütungen reduzieren.
Inwiefern sollten eigentlich deine Stationen gefährdet sein? Sollte die Anwaltsstation zur Vorfinanzierung der Wahlstation im Ausland dienen? Weshalb wäre aber die Anwaltsstation selbst hinfällig? Sie würde doch - unterstellt Thüringen würde tatsächlich mitziehen, woran ich im Moment nicht glaube - nur nicht/geringer vergütet werden.
Nach wie vor unverständlich, weshalb nicht die in Hessen verwendete Lösung (Verwaister Link https://jpa-wiesbaden-justiz.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdJ_15/Justizpruefungsamt_Internet/med/a94/a9476e05-8ab7-e21f-012f-31e2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true automatisch entfernt) gewählt wird, wonach der Ausbilder entweder erklärt, dass kein Stationsentgelt gezahlt wird oder sich eben zur Freistellung des Landes von Sozialversicherungsbeitragsforderungen verpflichtet. Ausweislich des Erläuterung des Dokuments war die Umstellung gerade die Reaktion auf die vorinstanzliche Entscheidung des SG Hamburg. Bliebe natürlich noch zu fragen, ob die Kanzleien aufgrund der durchaus erheblichen Mehrkosten die Zusatzvergütungen reduzieren.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Anwaltsstation ist in FFM. Ich muss, in der Theorie, ein Mal wöchentlich nach Thüringen zur AG. Wohnung, Auto, Pendelei, das ist mit Ref Gehalt nicht zu machen. Zu dem soll sie der Finanzierung der Wahlstation dienen.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Hessen verbietet wohl Stationsentgelt für Referendare: http://www.juve.de/nachrichten/namenund ... verguetung
Zuletzt hatte sich das OLG Frankfurt wohl noch mit einer Freistellungserklärung durch die Ausbildungskanzlei begnügt:
Zuletzt hatte sich das OLG Frankfurt wohl noch mit einer Freistellungserklärung durch die Ausbildungskanzlei begnügt:
OLG Frankfurt hat geschrieben:Die Zuweisung zur Pflichtstation Rechtsanwalt erfolgt nur noch, wenn der Träger der Ausbildungsstelle erklärt, für die Tätigkeit der Rechtsreferendarin/des Rechtsreferendars im Rahmen der Ausbildung entweder kein zusätzliches Entgelt zu zahlen oder die auf ein solches zusätzliches Entgelt entfallenden Sozialversicherungsbeiträge selbst zu zahlen und das Land Hessen insoweit von einer eventuellen Inanspruchnahme durch Sozialversicherungsträger freistellt.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Wird man dann unehrenhaft aus dem Dienst entlassen, wenn man gegen das Entgeltverbot verstößt?
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Im Erlass soll ausdrücklich stehen, dass Nebentätigkeiten nicht erfasst werden, selbst wenn sie beim derzeitigen Ausbilder ausgeübt werden. Hört sich danach an, als würde damit praktisch alles beim alten bleiben, der Zusatzverdienst läuft dann eben über die Nebentätigkeit.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Die allgemeine Diskussion zur Sinnhaftigkeit des Referendariats und zur "Wettbewerbsfähigkeit" der deutschen Juristenausbildung habe ich abgetrennt:
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=50&t=53091
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Zurück zum Thema des Threads. Beim Kammergericht scheint es auch entsprechende restriktive Pläne zu geben, vgl. das Vorstandsprotokoll der RAK Berlin vom 11.11.2015 hierzu:
https://www.rak-berlin.de/download/rak_berlin_pdfs_vorstandsprotokolle/2015_11_11_Protokoll_GV_TO_EF.pdf hat geschrieben:Das Kammergericht möchte nach dem Schreiben von Frau Voigt vom 27.10.2015 eine zusätzliche Vergütung der Referendare von einer Nebentätigkeitsgenehmigung durch das Kammergericht abhängig machen, was die bloße Zahlung eines „Zu-schusses“ zur Unterhaltsbeihilfe während der Station faktisch ausschließe.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Was ist denn damit gemeint?:
Ein Vorstandsmitglied hält es für problematisch, dass mit dem vom Kammergericht verlangten selbstständigen Beschäftigungsverhältnis für die Kanzleien Haftungsprobleme entstehen könnten.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Mal ins Blaue geraten: bei Selbstständigkeit wären die Referendare ja nicht mehr von der Haftpflichtversicherung der Kanzlei erfasst, sodass sie persönlich gegenüber der Kanzlei haften, oder? Zumal ihnen dann auch kein Haftungsprivileg als Angestellter zugute käme. Das hieße ja, dass sich jeder Referendar selbst versichern müsste.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Nein, es soll ja eine reguläre Nebentätigkeit sein. Das "selbstständig" bezieht sich nicht auf eine freie Mitarbeit, sondern darauf, dass es Geld nur noch für einen gesonderten Arbeitsvertrag geben soll und nicht als "Zuschuss" für die Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung.
Und auch sonst gibt es ja WiMis.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Dann nehme ich alles zurück und danke für die Aufklärung
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Das Zitat war zugebenermaßen auch missverständlich
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Darüber habe ich mich auch gewundert.julée hat geschrieben:Was ist denn damit gemeint?:
Ein Vorstandsmitglied hält es für problematisch, dass mit dem vom Kammergericht verlangten selbstständigen Beschäftigungsverhältnis für die Kanzleien Haftungsprobleme entstehen könnten.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare
Warum machen es eigentlich nicht alle Länder wie Bayern? Die haben schnell und pragmatisch eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die besagt, dass Kanzleien nur dann ausbilden dürfen, wenn sie das Land von allen Zahlungen freistellen. Vgl. §§ 48 Abs. 6, § 49 Abs. 4 Satz 4 JAPO
So war es doch bisher auch überall sonst üblich, nur dass eben die gesetzliche Grundlage fehlte. Warum schafft man diese nicht, wie Bayern es vormacht, sondern geht den für Referendare und Kanzleien schlechtesten Weg über ein generelles Verbot (welches dann natürlich trotzdem umgangen wird).
So war es doch bisher auch überall sonst üblich, nur dass eben die gesetzliche Grundlage fehlte. Warum schafft man diese nicht, wie Bayern es vormacht, sondern geht den für Referendare und Kanzleien schlechtesten Weg über ein generelles Verbot (welches dann natürlich trotzdem umgangen wird).