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Fluggasterechte - Flugänderung

Verfasst: Donnerstag 20. August 2015, 16:10
von Zipfelmuetze123
Ein Gedankenexperiment zum Thema Fluggastrechte

Privatperson A bucht für sich und Privatperson B eine Pauschalreise inklusive Transfer vom und zum Flughafen am Urlaubsort über ein Reisebüro Y bei Reiseveranstalter X.

Nach erfolgter Buchungsbestätigung ändert X die Reisedaten 2 Monate vor Reiseantritt ab. Der Rückflug erfolgt nun nicht mehr von Rückflughafen D sondern vom Rückflughafen E. Der Transfer am Urlaubsort wird angepasst, die Flugzeiten und der Ankunftsflughafen ändern sich nicht.

A ist mit der Änderung nicht einverstanden, teilt X dies vor Reiseantritt mit und verlangt eine entsprechende Ausgleichszahlung gemäß Art. 4 Abs. 3 der FluggastrechteVO (in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1b und 2b) wegen Nichtbeförderung.

X argumentiert, dass der Flug seitens der Fluggesellschaft gestrichen wurde und bietet eine geringfügige Reisepreisminderung an.

A ist mit der Höhe der Reisepreisminderung nicht einverstanden und fordert weiterhin eine Ausgleichzahlung gemäß FluggastrechteVO. Sie verweist auf das BGH-Urteil vom 17.03.2015 (X ZR 34/14).

X lehnt dies ab und argumentiert, dass keine Streichung vorliege, sondern eine geringfügige Streckenänderung.

1.) Hätte eine Klage des A auf Zahlung einer Ausgleichszahlung gemäß FluggastrechteVO Aussicht auf Erfolg?
2.) Wonach bestimmt sich der Ort des zuständigen Gerichts?
3.) Könnte A als alleiniger Kläger die Erstattung für beide Personen fordern?

Re: Fluggasterechte - Flugänderung

Verfasst: Donnerstag 20. August 2015, 16:17
von Tibor
Eigene Ideen?

Re: Fluggasterechte - Flugänderung

Verfasst: Donnerstag 20. August 2015, 16:24
von Zipfelmuetze123
Tibor hat geschrieben:Eigene Ideen?
1.) Hätte eine Klage des A auf Zahlung einer Ausgleichszahlung gemäß FluggastrechteVO Aussicht auf Erfolg?
Ja, da die Bedingungen der FluggasterechteVO erfüllt werden.
2.) Wonach bestimmt sich der Ort des zuständigen Gerichts?
Entweder nach dem Abflughafen oder - eher - nach Sitz des Reiseveranstalters X.
3.) Könnte A als alleiniger Kläger die Erstattung für beide Personen fordern?
Ja, da er alleiniger Vertragspartner ist (?).