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[ArbR] Rechte für Werkstudenten, insb.: Arbeitszeugnis

Verfasst: Donnerstag 5. November 2015, 12:29
von Gelöschter Nutzer
Hallo,

ich bin neu hier im Forum. Ich wüsste gern wo ich Spezielles zum Arbeitsrecht finden kann:

Kurz mein Fall: Ich habe als studentische Hilfkraft bei einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender 2 Jahre gearbeitet. Jetzt bekomme ich kein Arbeitszeugnis, obwohl ich nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis gefragt habe. Der Grund: Anspruch auf ein Zeugnis hätte ich nur dann gehabt wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben hätte. Die studentischen Hilfskräfte unterschreiben allerdings nur eine Beschäftigungsvereinbarung. So auch in meinem Fall. Ich frage mich jetzt natürlich ob man studentische Hilfskräfte nur mit Beschäftigungsvereinbarung überhaupt arbeiten lassen kann (vermute mal schon) und ob es wirklich so ist, dass ich jetzt kein Zeugnis bekomme. Befinde mich in der Bewerbungsphase und bräuchte deswegen eins, zumal ich mich wirklich sehr angestrengt habe!

Wo kann ich die rechtlichen Grundlagen zum Thema nachlesen?

Grüße

Re: [ArbR] Rechte für Werkstudenten, insb.: Arbeitszeugnis

Verfasst: Donnerstag 5. November 2015, 12:55
von Baron
Hallo Kellyy,

konkrete Rechtsfälle werden bei uns nicht besprochen.
Ihr habt doch an der Uni sicherlich Rechtsberatung für Studenten (beim Studentenwerk oder so).

Geschlossen.

Danke.