[ArbR] Rechte für Werkstudenten, insb.: Arbeitszeugnis
Verfasst: Donnerstag 5. November 2015, 12:29
Hallo,
ich bin neu hier im Forum. Ich wüsste gern wo ich Spezielles zum Arbeitsrecht finden kann:
Kurz mein Fall: Ich habe als studentische Hilfkraft bei einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender 2 Jahre gearbeitet. Jetzt bekomme ich kein Arbeitszeugnis, obwohl ich nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis gefragt habe. Der Grund: Anspruch auf ein Zeugnis hätte ich nur dann gehabt wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben hätte. Die studentischen Hilfskräfte unterschreiben allerdings nur eine Beschäftigungsvereinbarung. So auch in meinem Fall. Ich frage mich jetzt natürlich ob man studentische Hilfskräfte nur mit Beschäftigungsvereinbarung überhaupt arbeiten lassen kann (vermute mal schon) und ob es wirklich so ist, dass ich jetzt kein Zeugnis bekomme. Befinde mich in der Bewerbungsphase und bräuchte deswegen eins, zumal ich mich wirklich sehr angestrengt habe!
Wo kann ich die rechtlichen Grundlagen zum Thema nachlesen?
Grüße
ich bin neu hier im Forum. Ich wüsste gern wo ich Spezielles zum Arbeitsrecht finden kann:
Kurz mein Fall: Ich habe als studentische Hilfkraft bei einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender 2 Jahre gearbeitet. Jetzt bekomme ich kein Arbeitszeugnis, obwohl ich nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis gefragt habe. Der Grund: Anspruch auf ein Zeugnis hätte ich nur dann gehabt wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben hätte. Die studentischen Hilfskräfte unterschreiben allerdings nur eine Beschäftigungsvereinbarung. So auch in meinem Fall. Ich frage mich jetzt natürlich ob man studentische Hilfskräfte nur mit Beschäftigungsvereinbarung überhaupt arbeiten lassen kann (vermute mal schon) und ob es wirklich so ist, dass ich jetzt kein Zeugnis bekomme. Befinde mich in der Bewerbungsphase und bräuchte deswegen eins, zumal ich mich wirklich sehr angestrengt habe!
Wo kann ich die rechtlichen Grundlagen zum Thema nachlesen?
Grüße