Menschenrechte, insb. Ehe?
Verfasst: Donnerstag 24. Dezember 2015, 09:05
Hallo,
ich hatte gestern mit Freunden eine Diskussion über die gleichgeschlechtliche Ehe. Teilweise wurde der Standpunkt vertreten die Ehe an sich sei ein Menschenrecht und der Gesetzgeber müsse deswegen die Ehe auch für die gleichgeschlechtlichen Paare öffnen. Mein Standpunkt war, dass die Ehe gerade kein Menschenrecht ist.
Ausganspunkt meiner Argumentation war Art. 6 I GG. Daraus folgt eine Institutsgarantie. Der Gesetzgeber hat die Ehe als Lebensform anzubieten und zu schützen. Die Ehe wird also vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt und den Bürgern gewissermaßen erst vom Staat gegeben. Meiner Meinung nach könnte das Institut der Ehe aber auch abgeschafft werden, freilich nur über eine Verfassungsänderung. Art. 79 III GG scheint mir auf den ersten Blick nicht entgegen zu stehen, da aus meiner Sicht der Ehe kein Menschenwürdekern innewohnt, zumindest was die positive Funktion des Art. 6 hinsichtlich der Ehe angeht. Einer Zwangsehe würde allerdings sicher die Menschenwürde entgegenstehen. Würde man Art. 6 hinsichtlich der Ehe abschaffen, würde allerdings hier Art. 1 I GG ausreichend Schutz bieten, was Zwangsheiraten, etc. angeht. Oder folgt aus Art. 1 I GG auch der Anspruch eine Ehe eingehen zu können? Mir fällt auf Anhieb kein Grund ein, warum das so sein sollte, da die Ehe ja "nur" ein zivilrechtliches Institut ist.
Definiert man Menschenrechte als Rechte die dem Menschen kraft seiner Natur, seines Seins, zustehen und zwar unabhängig davon ob sie der Staat anerkennt oder normativ regelt, fällt es mir auch einigermaßen schwer die Ehe als Menschenrecht anzusehen. Sicher ist die Ehe auch in der EMRK, der GR-Ch, und andere Konventionen die sich mit "Menschenrechten" befassen verbürgt. Aber nur weil dem so ist, wird aus der Ehe doch noch kein Menschenrecht, oder? Die EMRK enthält ja auch nicht nur Menschenrechte. Sicher liegt es in der Natur des Menschen mit anderen Menschen eine Partnerschaft einzugehen und eine Familie zu gründen. Aber diese Möglichkeit verbleibt ja weiterhin, ohne dass man dazu eine Ehe in den Rang eines Menschenrechts erheben müsste, oder verfassungsrechtlich zu garantieren. Es ist doch sicher kein überpositives Recht des Menschen seine Partnerschaft staatlich zu bestätigen lassen. Hinsichtlich der Familie könnte man das aber annehmen, obwohl das verschiedene Naturvölker die in Stämmen leben sicher auch wieder anders sehen würden, würde man sie fragen.
Gibt man "Ehe als Menschenrecht" in google ein, wird auf den ersten Blick eine Menschenrechtsqualität bejaht. Wie seht ihr das? Greift meine Definition der Menschenrecht zu kurz und die Ehe fällt darunter, oder übersehe ich hier ein entscheidendes Argument?
Verkürzt gesagt scheint die Ehe für mich nicht mehr als ein zivilrechtliches Konstrukt zu sein, dass natürlich traditionell und über Jahre hinweg gewachsen ist und anerkannt wird und deswegen auch grundrechtlichen Schutz durch Art. 6 erfahren hat, aber wird alleine deswegen daraus auch ein "Menschenrecht"?
ich hatte gestern mit Freunden eine Diskussion über die gleichgeschlechtliche Ehe. Teilweise wurde der Standpunkt vertreten die Ehe an sich sei ein Menschenrecht und der Gesetzgeber müsse deswegen die Ehe auch für die gleichgeschlechtlichen Paare öffnen. Mein Standpunkt war, dass die Ehe gerade kein Menschenrecht ist.
Ausganspunkt meiner Argumentation war Art. 6 I GG. Daraus folgt eine Institutsgarantie. Der Gesetzgeber hat die Ehe als Lebensform anzubieten und zu schützen. Die Ehe wird also vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt und den Bürgern gewissermaßen erst vom Staat gegeben. Meiner Meinung nach könnte das Institut der Ehe aber auch abgeschafft werden, freilich nur über eine Verfassungsänderung. Art. 79 III GG scheint mir auf den ersten Blick nicht entgegen zu stehen, da aus meiner Sicht der Ehe kein Menschenwürdekern innewohnt, zumindest was die positive Funktion des Art. 6 hinsichtlich der Ehe angeht. Einer Zwangsehe würde allerdings sicher die Menschenwürde entgegenstehen. Würde man Art. 6 hinsichtlich der Ehe abschaffen, würde allerdings hier Art. 1 I GG ausreichend Schutz bieten, was Zwangsheiraten, etc. angeht. Oder folgt aus Art. 1 I GG auch der Anspruch eine Ehe eingehen zu können? Mir fällt auf Anhieb kein Grund ein, warum das so sein sollte, da die Ehe ja "nur" ein zivilrechtliches Institut ist.
Definiert man Menschenrechte als Rechte die dem Menschen kraft seiner Natur, seines Seins, zustehen und zwar unabhängig davon ob sie der Staat anerkennt oder normativ regelt, fällt es mir auch einigermaßen schwer die Ehe als Menschenrecht anzusehen. Sicher ist die Ehe auch in der EMRK, der GR-Ch, und andere Konventionen die sich mit "Menschenrechten" befassen verbürgt. Aber nur weil dem so ist, wird aus der Ehe doch noch kein Menschenrecht, oder? Die EMRK enthält ja auch nicht nur Menschenrechte. Sicher liegt es in der Natur des Menschen mit anderen Menschen eine Partnerschaft einzugehen und eine Familie zu gründen. Aber diese Möglichkeit verbleibt ja weiterhin, ohne dass man dazu eine Ehe in den Rang eines Menschenrechts erheben müsste, oder verfassungsrechtlich zu garantieren. Es ist doch sicher kein überpositives Recht des Menschen seine Partnerschaft staatlich zu bestätigen lassen. Hinsichtlich der Familie könnte man das aber annehmen, obwohl das verschiedene Naturvölker die in Stämmen leben sicher auch wieder anders sehen würden, würde man sie fragen.
Gibt man "Ehe als Menschenrecht" in google ein, wird auf den ersten Blick eine Menschenrechtsqualität bejaht. Wie seht ihr das? Greift meine Definition der Menschenrecht zu kurz und die Ehe fällt darunter, oder übersehe ich hier ein entscheidendes Argument?
Verkürzt gesagt scheint die Ehe für mich nicht mehr als ein zivilrechtliches Konstrukt zu sein, dass natürlich traditionell und über Jahre hinweg gewachsen ist und anerkannt wird und deswegen auch grundrechtlichen Schutz durch Art. 6 erfahren hat, aber wird alleine deswegen daraus auch ein "Menschenrecht"?