Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Interessanter weise haben die Hasen auf facebook eine Stellungnahme gepostet, in der sie den Ausführungen im Artikel wohl etwas widersprechen:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid ... =3&theater
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- Fyrion
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Ich finde solche Aussagen immer sehr amüsant:
Errinert an die Köln Geschichte, als es zunächst hieß: "Wir wissen nicht wer die Täter waren - wir können aber definitiv ausschließen, dass es Flüchtlinge gewesen sind" In diesem Fall ist es nur eine redundanz, die aber auch wieder vom Willen getrieben ist nochmal klarzustellen, dass man bloß nicht Ausländer verdächtigen soll, obwohl das eigentlich aufgrund der Unbekanntheit der Täter logisch zwingend ist."Diebstähle gibt es immer mal wieder", die Täter seien aber meist unbekannt und nicht zwingend Ausländer.
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
http://www.mopo.de/hamburg/politik/vergewaltigungs-demo-russische-propaganda-jetzt-auch-in-hamburg-23426596?dmcid=sm_fb (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Naja, beide Seiten kämpfen mit vergleichbaren Mitteln:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... getaeuscht
Erfundene Geschichten sind mir aber ehrlichgesagt lieber, als tatsächlich versuchte Attentate auf politisch unliebsame Personen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 73646.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... getaeuscht
Erfundene Geschichten sind mir aber ehrlichgesagt lieber, als tatsächlich versuchte Attentate auf politisch unliebsame Personen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 73646.html
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Dass Menschen lügen, ist hier nicht das Problem. Ein Problem ist es, wenn solche Lügen bewusst und gezielt als Propaganda ausgeschlachtet werden. Insofern sind die Mittel eben nicht vergleichbar.Fyrion hat geschrieben:Naja, beide Seiten kämpfen mit vergleichbaren Mitteln:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... getaeuscht
Komische Logik. Das ist beides auf seine ganz eigene Art scheiße. Ich könnte auch sagen, tatsächlich versuchte Attentate auf politisch unliebsame Personen seien mir ehrlich gesagt lieber, als tatsächlich erfolgreiche Attentate auf politisch unliebsame Personen. Mache ich aber nicht. Weil die Existenz des einen die Existenz des anderen nicht besser macht.Fyrion hat geschrieben:Erfundene Geschichten sind mir aber ehrlichgesagt lieber, als tatsächlich versuchte Attentate auf politisch unliebsame Personen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 73646.html
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Was denkst du denn, was die Absicht des jungen Mannes war, als er die Geschichte vom Überfall durch Nazis erfunden hat? Ist mE absolut dasselbe, es geht darum den politischen Gegner bzw. "das Feindbild" zu diskreditieren.Dass Menschen lügen, ist hier nicht das Problem. Ein Problem ist es, wenn solche Lügen bewusst und gezielt als Propaganda ausgeschlachtet werden. Insofern sind die Mittel eben nicht vergleichbar.
Politische oder sonstige Gewalt ist immer Mist, mir ging es darum zu zeigen, dass sich beide politischen Extreme gegenwärtig zu radikalisieren scheinen.
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Nochmal: Es ist nicht vergleichbar. Im einen Fall wird eine Lüge medial ausgeschlachtet, im anderen Fall aufgedeckt und öffentlich enttarnt. Du willst hoffentlich im Ernst nicht die (verwerfliche) Tat eines Einzelnen mit dem Ausmaß der Berichterstattung über die angebliche Vergewaltigung vergleichen, an der ein bestimmter Teil der Medien maßgeblich beteiligt ist.
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Welcher Teil der Medien denn? Soweit ich das gesehen habe, hat sich das ganze auf RT beschränkt. Wer RT ernst nimmt, bei dem ist eh Hopfen und Malz verloren.
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Also die deutsche Berichterstattung zu dem Fall gefällt mir aber auch nicht. Offenbar ist es ja so, dass es zu einvernehmlichem Sex mit (mindestens) zwei Männern Anfang 20 kam (Link), was bei einem 13jährigen Mädchen nunmal ein erhebliches Verbrechen ist. Wenn dann nur berichtet wird "Vergewaltigung und Entführung erfunden, Familie hat Pegida Background" und der Anfangsverdacht für andere Straftaten gar nicht erwähnt wird, wirft das für mich ein völlig falsches Licht auf den Sachverhalt.
Dass diese RussiaToday Story von entführt, vergewaltigt und dann von deutscher Polizei vertuscht eher frei erfunden ist, erscheint in dem Fall aber als sehr wahrscheinlich.
Dass diese RussiaToday Story von entführt, vergewaltigt und dann von deutscher Polizei vertuscht eher frei erfunden ist, erscheint in dem Fall aber als sehr wahrscheinlich.
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Das ist eben der Punkt: Bei Sex mit einer 13jährigen wurde ein Kind sexuell schwer missbraucht, "Einvernehmen" hin oder her (vgl. §§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB --> Mindeststrafe 2 Jahre). In diesem Zusammenhang von einer "erfundenen Vergewaltigung" (die übrigens genau die gleiche Rechtsfolge zeitigt, vgl. § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) zu sprechen, ist sehr zynisch.
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Das "offenbar" sollte besser "laut widersprüchlicher Aussage des Mädchen" lauten.davwm hat geschrieben:Also die deutsche Berichterstattung zu dem Fall gefällt mir aber auch nicht. Offenbar ist es ja so, dass es zu einvernehmlichem Sex mit (mindestens) zwei Männern Anfang 20 kam (Link), was bei einem 13jährigen Mädchen nunmal ein erhebliches Verbrechen ist. Wenn dann nur berichtet wird "Vergewaltigung und Entführung erfunden, Familie hat Pegida Background" und der Anfangsverdacht für andere Straftaten gar nicht erwähnt wird, wirft das für mich ein völlig falsches Licht auf den Sachverhalt.
Auch wird nirgends von Sex im Sinne von Geschlechtsverkehr gesprochen, sondern von "sexuellen Handlungen". Eine sexuelle Handlung kann von einer Vergewaltigung so weit weg sein wie die einfache Körperverletzung vom Mord. Wir wären dann auch "nur" bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Ebenfalls stehen diese sexuellen Handlungen anscheinend in keinerlei Zusammenhang mit dem Verschwinden des Mädchens. Diese sexuellen Handlungen sollen irgendwann einmal in der Vergangenheit erfolgt sein.
Und ohne die Straftat relativieren zu wollen: Wir sprechen hier höchstwahrscheinlich von einer Handlung, die bei einem 14 jährigen Mädchen straffrei wäre (sofern § 182 StGB nicht einschlägig ist). Von daher sollte man vorsichtig sein schon jetzt von einem "erheblichen Verbrechen" zu sprechen. Wenn das Mädchen nämlich morgen 14 Jahre alt wird, befinden wir uns vermutlich auch bei der Strafzumessung in einem Rahmen der eher im unteren Bereich anzusiedeln ist.
Fazit: Was genau jetzt vorgefallen ist, wissen wir gar nicht. Nach aktuellen Informationen kann es auch sehr fern von einem "erheblichen Verbrechen" sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Bitte mal den Mindeststrafrahmen schon des Grundtatbestandes (§ 176 Abs. 1 StGB) nachschlagen. Unter 6 Monaten läuft da gar nichts, Geldstrafe schon von vorne herein nicht (§ 47 Abs. 2 StGB). Ob die am nächsten Tag 14 wird, ist für die Strafrahmenfrage ohne Bedeutung.
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Naja die Ermittlungen richten sich offenbar gegen zwei Leute Anfang 20 - § 176a II Nr. 1 und Nr. 2 liegt da für mich erheblich näher und bei 2 Jahren Mindeststrafe sehe ich eben schon ein ,,erhebliches Verbrechen''.
Klar kann man das auch anders sehen. Für mich geht die Berichterstattung aber zu sehr in die Richtung "Schülerin macht einen Tag in der Schule blau, denkt sich als Ausrede eine Vergewaltigung aus", während "13jähriges Opfer von Sexualstraftat mit Situation völlig überfordert" deutlich besser passt. Als Gegenschlag gegen die abstruse russische Berichterstattung vielleicht verständlich, für mich trotzdem nicht angemessen.
Klar kann man das auch anders sehen. Für mich geht die Berichterstattung aber zu sehr in die Richtung "Schülerin macht einen Tag in der Schule blau, denkt sich als Ausrede eine Vergewaltigung aus", während "13jähriges Opfer von Sexualstraftat mit Situation völlig überfordert" deutlich besser passt. Als Gegenschlag gegen die abstruse russische Berichterstattung vielleicht verständlich, für mich trotzdem nicht angemessen.
- Ara
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Re: Vorfälle am Kölner Dom - Silvester 2015/16
Was möchtest du mir mitteilen? Genau das schrieb ich:OJ1988 hat geschrieben:Bitte mal den Mindeststrafrahmen schon des Grundtatbestandes (§ 176 Abs. 1 StGB) nachschlagen. Unter 6 Monaten läuft da gar nichts, Geldstrafe schon von vorne herein nicht (§ 47 Abs. 2 StGB). Ob die am nächsten Tag 14 wird, ist für die Strafrahmenfrage ohne Bedeutung.
Wie von mir gesagt der Strafrahmen ist sechs Monate bis zehn Jahren. Ein Verbrechen beginnt jedoch ab einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr siehe § 12 I StGB. (Auf die Unterscheidung Vergehen und Verbrechen wollte ich aber eigentlich gar nicht hinaus, es ging mir eher um das "erheblich".)
Bezüglich des Alters habe ich ja auch ausdrücklich von der Strafzumessung gesprochen.
Und nur der Vollständigkeit halber: Man kann natürlich IMMER zu einer Geldstrafe kommen. Es müssen nur genügend Milderungsgründe vorliegen, um in den Anwendungsbereich des § 47 II StGB zu gelangen. Auch ein Mord kann theoretisch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Es gibt von der Polizei doch keinerlei hinweis auf "beischlafähnliche Handlungen"... Ich möchte nur erinnern, dass auch ein Zungenkuss unter den Begriff "sexuelle Handlung" des § 176 StGB fällt. Auch von "gemeinschaftlich" ist nirgends die Rede. Die beiden Personen können auch nacheinander ihre "festen Freunde" gewesen sein, einer im Sommer und einer im Herbst.davwm hat geschrieben:Naja die Ermittlungen richten sich offenbar gegen zwei Leute Anfang 20 - § 176a II Nr. 1 und Nr. 2 liegt da für mich erheblich näher und bei 2 Jahren Mindeststrafe sehe ich eben schon ein ,,erhebliches Verbrechen''.
Ich will hier auch gar nicht sagen, dass es so war, aber wir wissen es schlicht nicht. Man mag sich bei Sexualstraftaten immer die schlimmste Massenvergewaltigung vorstellen... Es kann aber auch der Zungenkuss im Stadtpark gewesen sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11