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Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 14:33
von juraexzess
Moin,

vieles lernt man ja im Ref nicht und als neuer Frischling frage ich mich gerade, ob ich bei einer Klage Ausgangs- und Widerspruchsbescheid (sowie Unterlagen aus der [Behörden]Akte) der Klageschrift als Anlage beifüge?! Ich würde sie weglassen, da das Gericht idR. die Akte eh anfordert und der Richter dort reinschnuppert.

Liege ich richtig?

Lieben Dank für hilfreiche Antworten schon mal vorab!
juraexzess

Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 14:36
von Tibor
§ 82 Abs. 1 Satz 3 VwGO: "sollen in Abschrift beigefügt werden."

Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 14:55
von juraexzess
Vielen Dank!

Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 15:01
von Tibor
PS Das "Soll" wird zum faktischen "Muss", wenn man mit der fristwahrenden Klageschrift nicht zugleich den Streitgegenstand genau genug bezeichnet, denn aus VA/WSB ergibt sich idR der Gegenstand des Klagebegehrens. Dumm ist es, wenn man zwar fristwahrend "erhebe ich Klage gegen ..." beim VG einreicht, aber sonst nichts macht. Dann droht eine Ausschlussfrist nach § 82 Abs. 2 Satz 2 VwGO; vergeigt man die, ist die Klage von Anfang an unzulässig.

Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 15:59
von j_laurentius
Den Bescheid (und, sofern vorhanden, den Widerspruchsbescheid), der mit der Klage angegriffen wird, füge ich immer der Klageschrift bei. Damit weiß das Gericht von vornherein, worum es inhaltlich geht, kann das Rechtsgebiet richtig zuordnen, die Wahrung der Klagefrist überprüfen und auch die Gegenseite muss nicht erst nachsuchen, welchen Verwaltungsvorgang es übermitteln muss.

Solltest Du nicht bereits Akteneinsicht bei der Behörde genommen haben, fordere die Verwaltungsakten ruhig mit der Klageschrift zur Einsicht an. Es ist v.a. im Gerichtstermin immer blöd, wenn das Gericht und die Behörde irgendwelche Inhalte der Verwaltungsakte erörtern und man sitzt als Klägervertreter da und hat als einziger keine Ahnung davon, was da eigentlich steht.

Viele Grüße, Jana

Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Samstag 19. März 2016, 15:42
von Calipso
Ich hab zu dem Thema auch eine Frage: Wenn ich mit einem Mandanten ins Eilverfahren vor dem VG gehe, besorgt sich das VG die Akte dann auch selbst? Oder wie läuft das? Denn ich werde in meinem Schriftsatz ja Bezug nehmen auf bestimmte Akteninhalte, aber nicht auf die ganze Akte. Ich würde da jetzt die Seiten auf die ich Bezug nehme als Anlagen mit anheften, aber nicht die ganze Akte.

Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Montag 21. März 2016, 13:22
von lucyyy
Calipso hat geschrieben:Ich hab zu dem Thema auch eine Frage: Wenn ich mit einem Mandanten ins Eilverfahren vor dem VG gehe, besorgt sich das VG die Akte dann auch selbst? Oder wie läuft das? Denn ich werde in meinem Schriftsatz ja Bezug nehmen auf bestimmte Akteninhalte, aber nicht auf die ganze Akte. Ich würde da jetzt die Seiten auf die ich Bezug nehme als Anlagen mit anheften, aber nicht die ganze Akte.
Hallo,

das VG setzt mit Zustellung des Antrags der Behörde eine Frist zur Vorlage der Behördenakten und zur Äußerung in der Sache bzw. es verfügt, dass die Akten "sofort" vorzulegen sind. Die Bedeutung von "sofort" kann dabei durchaus variieren - in "meinem" Rechtsgebiet sind z.B. 2 Wochen in Ordnung.

Viele Grüße
lucyyy

Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Montag 21. März 2016, 17:38
von j_laurentius
Du musst die Verwaltungsakte dem Gericht nie zusenden, es ist Sache der Behörde, diese beizubringen. Im Eilverfahren legst Du die Unterlagen dem Antrag bei, die zur Glaubhaftmachung nötig sind.

Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Montag 21. März 2016, 18:04
von Herr Schraeg
Ja, das Gericht fordert üblicherweise auch im Eilverfahren im Rahmen der Amtsermittlung, die aber eben nicht so weit reicht wie im Hauptsacheverfahren, die Behördenakte an. Wenn es aber um die Frage geht, ob man

"Glaubhaftmachung: Schreiben des A vom 01.01.2016, Blatt 82 der beizuziehenden Behördenakte"
oder
"Glaubhaftmachung: Schreiben des A vom 01.01.2016, in Kopie beigefügt"

schreibt, halte ich letzteres für richtig. Denn die Beiziehung der Behördenakte ist kein Mittel der Glaubhaftmachung, sondern erfolgt im Rahmen der Amtsermittlung, auf deren Handhabung durch das Gericht ich mich aber nicht verlassen will.

Re: Ausgangs- und Widerspruchsbescheid als Anlagen beifügen?

Verfasst: Montag 21. März 2016, 21:53
von Calipso
Vielen Dank für eure Antworten! Hilft mir echt weiter!