Wechsel in Staatsdienst - Versorgungswerk?
Verfasst: Montag 1. Februar 2016, 18:17
Hallo zusammen,
ich wechsele bald in den Staatsdienst (NRW). Da ich nun bereits Einiges in das Versorgungswerk für Rechtsanwälte (ebenfalls NRW) eingezahlt habe, stelle ich mir natürlich die Frage, wie ich das weiter handhaben soll. Nach Auskunft des Versorgungswerks ist eine Auszahlung eines Anteils meiner eingezahlten Beiträge nicht (mehr) möglich. Es gibt vielmehr nur noch zwei Varianten:
- Mitglied bleiben und Mindestbeitrag (momentan € 115 monatlich) einzahlen
- Mitgliedschaft beenden und jetzige Anwartschaft "einfrieren"
Wer hat damit Erfahrung gemacht? Was ist die bessere Variante?
Danke für eure Hilfe!
ich wechsele bald in den Staatsdienst (NRW). Da ich nun bereits Einiges in das Versorgungswerk für Rechtsanwälte (ebenfalls NRW) eingezahlt habe, stelle ich mir natürlich die Frage, wie ich das weiter handhaben soll. Nach Auskunft des Versorgungswerks ist eine Auszahlung eines Anteils meiner eingezahlten Beiträge nicht (mehr) möglich. Es gibt vielmehr nur noch zwei Varianten:
- Mitglied bleiben und Mindestbeitrag (momentan € 115 monatlich) einzahlen
- Mitgliedschaft beenden und jetzige Anwartschaft "einfrieren"
Wer hat damit Erfahrung gemacht? Was ist die bessere Variante?
Danke für eure Hilfe!