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Richtiger Gegner ?

Verfasst: Freitag 18. März 2016, 11:41
von Gernot15
Brauch mal dringend Tipps. Mandant hat vor vielen Wochen PKW gekauft, mit dem einiges entgegen den Zusagen des Verkäufers nicht in Ordnung war. Der schriftliche Kaufvertrag wurde nie ausgehändigt. Habe Verkäufer angeschrieben, keine brauchbare Reaktion. Mandant scheute eine Weile lang gerichtliche Schritte. Nachdem die Nachbesserungsverlangen ignoriert wurden, ließ Mandant in anderer Werkstatt reparieren. Rechnung wurde dann per ger. Mahnbescheid geltend gemacht. Mahnbescheid war nicht zustellbar. Dann Handelsregisterauszug kommen lassen.

Tja. es handelte sich um eine GmbH, die mittlerweile aufgelöst ist. Ein Liquidator wurde benannt. Hilfe !!!!

Was jetzt ? Geht da noch was, oder ist der Ofen aus ? Bin nicht wirklich fit im Handelsrecht.

Re: Richtiger Gegner ?

Verfasst: Freitag 18. März 2016, 11:46
von Tibor
Na wenn die GmbH erst nach den ersten Aufforderungen in Liquidation ging, dann ist die Vermögensschadenshaftpflicht des Anwalts passivlegitimiert.

Re: Richtiger Gegner ?

Verfasst: Freitag 18. März 2016, 12:01
von Gernot15
Die GmbH, die als solche zunächst nicht zu erkennen war, war bereits beim Kauf aufgelöst.

Tibor, an meine Frage denken ! :-)

Re: Richtiger Gegner ?

Verfasst: Freitag 18. März 2016, 12:05
von Tibor
Solange die Gesellschaft nicht gelöscht ist, ist sie existent und kann in Anspruch genommen werden. Bei Inanspruchnahme droht freilich die Insolvenzanmeldung. Man könnte ja auch darüber nachdenken, ob der Vertreter der GmbH (der ehemalige GF, der Liquidator, der Angestellte) über die Liquidation hätte aufklären müssen? Vielleicht hätte der Käufer dann ja auf mehr Sicherheiten wert gelegt?

Re: Richtiger Gegner ?

Verfasst: Mittwoch 23. März 2016, 09:26
von Gernot15
Mangelnde Aufklärung kann man da sicherlich vorwerfen. Der Umstand, dass die Übergabe einer Durchschrift des schriftlichen Kaufvertrages mit fadenscheinigen Ausflüchten "auf später" verschoben wurde, spricht für sich. Ich habe den Liquidator jetzt angeschrieben. Mal sehen, wie er reagiert.

Re: Richtiger Gegner ?

Verfasst: Mittwoch 23. März 2016, 11:00
von paul321
Warum gehst Du denn überhaupt auf die GmbH los? So wie Du den Fall schilderst liegt doch ein Verstoß gegen das Offenkundigkeitsprinzip der Stellvertretung vor. Damit wird der persönlich Handelnde gebunden. Das scheint mir ohnehin der solventere Schuldner zu sein.

Re: Richtiger Gegner ?

Verfasst: Mittwoch 23. März 2016, 22:40
von Gernot15
Stimmt, wo du es sagst. Es gab im Nachhinein eine Quittung für eine Anzahlung, die meinem Mandanten ausgehändigt wurde. Da stand Frau xy als Inhaberin des Autohauses vermerkt. Die Verkaufsgespräche hat allein Herr xy geführt. Gesagt wurde zum Thema Stellvertretung ansonsten nichts.