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Zielvereinbarung in Rechtsabteilung

Verfasst: Mittwoch 30. März 2016, 10:10
von Gelöschter Nutzer
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen

Wir (meine Kollegin und ich) arbeiten in einer kleinen Rechtsabteilung in einem mittelständischen Unternehmen der Medizintechnik Branche.
Bislang lief hier alles ganz locker und Jahresgespräche fanden immer nur kurz und ohne großes Gespräch statt. Gehalt gab es jedes Jahr automatisch etwas mehr und alles war gut.
JETZT.......ist aber so ein Beratungsunternehmen in die Personalabteilung geschneit und alles geht ab sofort ganz professionell zu - in unserem letzten Team Meeting hat unser Chef nun angekündigt, dass es ab sofort Jahresgespräche mit Zielvereinbarung geben soll und dass wir uns bis zu unserem Gespräch doch mal ein paar Ziele überlegen sollen.

Wir haben leider keine, aber auch wirklich gar keine Ahnung, welche Ziele das sein könnten.
Natürlich haben wir gegoogelt und auch viele Tipps gefunden. Allerdings fallen uns für eine Rechtsabteilung einfach keine konkreten Beispiele ein.

Jetzt meine Frage an alle Rechtsanwälte und Syndikusanwälte: habt Ihr Ziele mit Euren Chefs vereinbart? Welche sind das und wie messbar sind sie?

Wir wären für Antworten wirklich dankbar!!

Herzliche Grüße
A&M

Re: Zielvereinbarung in Rechtsabteilung

Verfasst: Mittwoch 30. März 2016, 12:50
von Parabellum
Steigerung des jährlichen Etats für externe Rechtsberatung um X %?

SCNR :D

Re: Zielvereinbarung in Rechtsabteilung

Verfasst: Mittwoch 30. März 2016, 13:14
von Gelöschter Nutzer
Haha, ja, eh klar, aber das erledigt unser Chef sehr zuverlässig. :-)

Re: Zielvereinbarung in Rechtsabteilung

Verfasst: Mittwoch 30. März 2016, 14:04
von Tikka
Sehr schwierig.

Sinnvolle Ziele gibt es fast nicht. Es ist hier auch jedes Jahr ein Krampf.

Manchmal gibt es halbwegs intelligente Ziele im Rahmen administrativer Angelegenheiten, z.B.:

-Aufbau einer Vertragsdatenbank.
-Aufbau der Prozessführung über unseren hauseigenen Arbeitgeberverbandes.
-(erfolgreiche) juristische Begleitung eines Großprojektes (wobei es hier kaum skalierbare Maßbarkeit gibt)

etc.

Re: Zielvereinbarung in Rechtsabteilung

Verfasst: Donnerstag 31. März 2016, 14:06
von Baron
-> Schulungen für Vertriebsmitarbeiter, damit die nicht so viel Mist bauen ;)

Re: Zielvereinbarung in Rechtsabteilung

Verfasst: Montag 4. April 2016, 16:02
von Gelöschter Nutzer
Hallo zusammen

Danke erst einmal für die Vorschläge.
Wie sieht es Eurer Ansicht nach denn mit Spezialisierungen aus.
Man könnte in unserem Bereich z.B. schon sagen, dass man einen Mitarbeiter abstellt, damit er sich im Bereich xy spezialisiert und dann vielleicht weniger nach draußen gegeben werden muss?

Oder wie denkt Ihr über eine Information an die Fachabteilung, dass die Anfrage bis zum xxxx erledigt wird? Das machen wir bislang nicht.

Und gibt es noch weitere Ideen?

Re: Zielvereinbarung in Rechtsabteilung

Verfasst: Mittwoch 20. April 2016, 13:44
von kojacto
Bei uns ist das Hauptziel (auch offiziell) tatsächlich eine flächendeckende Schulung des Geschäfts in Compliance-/Kartellfragen, siehe Beitrag von Igor :)

Re: Zielvereinbarung in Rechtsabteilung

Verfasst: Mittwoch 20. April 2016, 19:46
von lucyyy
jus_juventi hat geschrieben:Hallo zusammen

Danke erst einmal für die Vorschläge.
Wie sieht es Eurer Ansicht nach denn mit Spezialisierungen aus.
Man könnte in unserem Bereich z.B. schon sagen, dass man einen Mitarbeiter abstellt, damit er sich im Bereich xy spezialisiert und dann vielleicht weniger nach draußen gegeben werden muss?

Oder wie denkt Ihr über eine Information an die Fachabteilung, dass die Anfrage bis zum xxxx erledigt wird? Das machen wir bislang nicht.

Und gibt es noch weitere Ideen?
Hallo,
ich kenne das Problem noch aus meiner vorherigen Tätigkeit - man sitzt da und fragt sich, ob man jetzt ernsthaft vorschlagen soll, dass man "das kommende Jahr besonders gut beraten will." :D .

Warnen kann ich nur vor der von Nicht-Juristen gerne bemühten Gewinn-/Verlust-Quote in Prozessen od. Auseinandersetzungen, denn was kann ich dafür wenn andere Abteilungen soviel Sch... bauen, dass selbst Superman den Karren nicht mehr aus dem Dreck bekommen würde.

Bei einer Vereinbarung nach dem Motto man wolle mehr Inhouse leisten und weniger extern geben, würde ich aber zunächst darüber nachdenken, ob ihr hier tatsächlich Potential habt, denn wir gaben nur das extern, was sich aus äußeren (Anwalts-)zwängen ergab. Den Rest haben wir sowieso Inhouse erledigt.

Was Fristen angeht wäre ich zurückhaltend, denn oftmals sieht man einer Anfrage den Aufwand ja nicht an. Da würde ich allenfalls vereinbaren, dass es bin in x Tagen eine erste Rückmeldung, gibt, die dann aber auch heißen darf, dass die Frage einen gehörigen Prüfaufwand erfordert und die Beantwortung daher nicht vor y erfolgen wird.

Letztlich fallen auch mir hier nur strukturelle Maßnahmen ein (z.B. auch Knowledge-Management o.ä.).

Viele Grüße

lucyyy

Re: Zielvereinbarung in Rechtsabteilung

Verfasst: Samstag 25. Juni 2016, 14:51
von law and order
Bei der Vereinbarung von Zielen, wonach man einen bestimmten Anteil von Prozessen gewinnt oder Ähnliches, besteht das Problem, dass dies neuerdings mit dem berufsrechtlichen Status des SyndikusRA kollidieren könnte. Von daher ist soweit meines Erachtens Vorsicht geboten.

Ansonsten kenne ich das auch, dass bestimmte Projekte in die Zielvereinbarung aufgenommen werden. Manchmal kann man diese Projekte auch ganz konkret benennen, wie zum Beispiel Erwerb oder Verkauf eines bestimmten Betriebs oder Unternehmens.

Ich habe auch schon mal, von einem Abteilungsleiter gehört, der in seiner eigenen Zielvereinbarun das Ziel hatte, den Einsatz externer Anwälte auf 0 % zu drosseln... Seine Juristen hatten dann viel Spaß... :-w